Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF20 unterteilt in 3 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 42-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dassendorf
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF20 unterteilt in 3 Lose
Die Gemeinde D-21502 Hamwarde plant die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF20 für die FF Hamwarde über das Amt Hohe Elbgeest.
Auftraggeber ist die Gemeinde Hamwarde in Schleswig-Holstein.
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF20 (Kurzzeichen: Los 1)
21502 Hamwarde
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF20.
Aufbau geeignet zur Darstellung eines HLF20 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
21502 Hamwarde
Aufbau geeignet zur Darstellung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF20 und Zusammenführung aller Lose/zusammengehörigen Baugruppen.
Beladung nach DIN 14530-27 (Kurzzeichen: Los 3)
21502 Hamwarde
Beladung nach DIN 14530-27.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF20 (Kurzzeichen: Los 1)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines HLF20 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm (Donau)
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung nach DIN 14530-27 (Kurzzeichen: Los 3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/