Landstromausschreibung Seehafen Kiel Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2021-0001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE183468928
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.portofkiel.com
Adresse des Beschafferprofils: www.vea-ausschreibungen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vea.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landstromausschreibung Seehafen Kiel
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) inklusive Netznutzung für die Landstromanlage des Seehafen Kiel GmbH & Co. KG im Zeitraum 1.5.2021-31.12.2022.
VEA
Zeißstraße 72
30519 Hannover
Deutschland
Lieferung von Ökostrom inklusive Netznutzung für die Landstromanlage
Der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG im Lieferzeitraum 05/2021 bis 12/2022 mit einem Gesamtbedarf von rd. 8,3 Mio. kWh/a.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung des Bieters (Anlage A2),
— Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2019),
— Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre, bezogen auf vergleichbare Lieferungen,in Höhe von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR/a netto,
— Nachweis vergleichbarer Lieferleistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe des Kunden inkl. Kontaktdaten, der Vertragslaufzeit und des Jahresbezugs (Anlage A3),
— Erklärung zum Mindestlohn (MiLoG) (Anlage A5) – Eigenerklärung nach §19 MiLoG (Anlage A6),
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate),
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017),
— Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
— Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2019),
— Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre, bezogen auf vergleichbare Lieferungen,in Höhe von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR/a netto,
— Erklärung zum Mindestlohn (MiLoG) (Anlage A5),
— Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Anlage A6),
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate),
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
— Nachweis vergleichbarer Lieferleistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe des Kunden inkl. Kontaktdaten, der Vertragslaufzeit und des Jahresbezugs (Anlage A3),
— Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017),
— Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
Siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).