Lastspitzenmanagement und Energie-Monitoring
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flughafen Leipzig/Halle
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 341 / 224-1095
Fax: +49 341 / 224-1199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leipzig-halle-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lastspitzenmanagement und Energie-Monitoring
Implementierung eines Lastspitzenmanagement- und Energie-Monitoring-System am Flughafen Leipzig/Halle.
Flughafen Leipzig/Halle
Lastmanagement – Fernwirktechnische Einbindung der Zähler BHKW, NEAs, Lasten über mehrere
Eigenständige Fernwirk-/Automatisierungsschwerpunkte – Erweiterung Netzleitsystem
— Einbindung BHKW,
— Ansteuerung NEA‘s (bereits im bestehenden System eingebunden),
— Anbindung abschaltbarer Lasten über Konverterlösung,
— Projektmanagement / Konzeptklärung,
— Erstellung Pflichtenheft und Parameterlisten,
— Hard- und Softwareprojektierung,
— Implementierung Lastmanagement,
— Implementierung Funktion „Atypische Netznutzung“,
— Kopplung zum Energiemanagementsystem,
— Inbetriebnahme und Dokumentation Energiemanagementsystem – Einrichtung Softwareproxy,
— Erstellung Datenpunktliste,
— Anpassung Format-Exportdatei,
— Initialworkshop,
— Erarbeitung Auswertekonzept,
— Initialengineering,
— Kundeneinweisung
Asset Performance Monitoring – Zyklisches Monitoring von technischen Anlagen
— Regelmäßiges Reporting und Darstellung der Energieverbräuche,
— Unterstützung beim energetisch optimalen Betrieb der Anlagen,
— Projektübergreifende Kommunikation und Schnittstellenklärung mit dem Errichter der Projekte Erneuerung LZG sowie Update für die Stations- und Netzleittechnik.,
— Netzanalyse des bestehenden Versorgungsnetz,
— Die Vergütung soll auf der Grundlage eines Gain Share Models erfolgen.
Optionale Verlängerung um 12 Monate
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen – Maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3), wobei hiervon maximal 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 a), maximal 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) und maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 c) – Referenzen – entfallen,
— Maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2), wobei hiervon maximal 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2) a) und maximal 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2) b) entfallen. Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
— Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung, (max. 400 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 100 Punkte),
— Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 100 Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten oder bei einer Bewertung insgesamt weniger als 600 Punkte erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Optionale Verlängerung um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung:
Aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. §23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist;
Bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
Cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
Dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1)a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1) a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Erklärung über den Umsatz (netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (für jedes Geschäftsjahr getrennt) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert in die Berufsgruppen Verwaltungsangestellte, Techniker sowie in Voll- und Teilzeitkräfte und befristet und unbefristet.
b) Angabe zu aktuell gültigen, relevanten Zertifizierungen auf Unternehmensebene, z. B. Energiemonitoring nach DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig etc.
c) Angaben zu realisierten Referenzprojekten, aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden oder werden. Benennung von mindestens 3 verschiedenen Projekten wovon 1 Referenz folgenden Mindestumfang haben muss:
— Lieferung und Installation eines Lastspitzenmanagement- und Energie-Monitoring-Systems mit Anbindung eines Zählersystems mit ca. 750 Zählern, Zähler des Vornetzbetreibers und Anbindung an eine vorhandene Schaltanlagenleittechnik sowie weiterer Systeme Hinweis: Die oben genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, die mindestens ein Referenzprojekt enthalten muss. Eine Nichterfüllung der Mindestbedingungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers; Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten — Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts,
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen,
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) verwiesen. Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssenden Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3) d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Im Falle der Zuschlagserteilung muss der AN für seine im Sicherheitsbereich eingesetzten Mitarbeiter eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG beibringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden,
c) Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr (z. B. Bewerberfragen) ist in deutscher Sprache zu führen. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss von einer offiziell zugelassenen Institution (z. B. Konsulat) amtlich beglaubigt sein. Zertifikate (z. B. ISO Normen etc.), welche in Englisch vorliegen, werden akzeptiert und müssen nicht zwingend übersetzt werden.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist kostenfrei elektronisch via: https://www.subreport.de/E89786968 per Nachricht anzufordern. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) elektronisch via: https://www.subreport.de/E89786968 eingehen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig, der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben,
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Die Vergabeunterlagen befinden sich in einem „Entwurfsmodus“ und sollen im Teilnahmewettbewerb noch nicht ausgefüllt werden und dienen lediglich zur Information der Bieter. Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3) veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zur Verfügung zu stellen,
Bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten f) Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung,
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 12.3.2021 bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) elektronisch via: https://www.subreport.de/E89786968 eingehen;
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland