Lieferung von Kopierpapier an teilnehmende sächsische Justizbehörden Referenznummer der Bekanntmachung: E_5411-II.5.1-5/20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.justiz.sachsen.de/olg
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Kopierpapier an teilnehmende sächsische Justizbehörden
Lieferung von Kopierpapier an teilnehmende sächsische Justizbehörden im Zeitraum 1. November 2020 bis 30. April 2021.
Kopierpapier weiß A4 und A3
Lieferung von 37 152 500 Blatt weißem Kopierpapier A4 und 35 500 Blatt weißem Kopierpapier A3 an sächsische Justizbehörden. Die Lieferung von A4-Papier erfolgt je nach Behörde in einer Gesamt- oder Teillieferung. A3-Papier ist als Gesamtlieferung im Mai 2021 zu liefern. Auf Anlage 5 Blatt c wird verwiesen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 3. März 2021 sind 1 000 Blatt weißes A4-Papier zum Test kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat II.5.1, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az.: E 5411-II.5.1-5/20 zu senden.
Kopierpapier farbig – weiße Grundlage A4
Lieferung von 770 000 Blatt farbigem Kopierpapier A4 (weiße Grundlage, 80 g/m2) und 107 000 Blatt farbigem Kopierpapier A4 (weiße Grundlage, 160 g/m2) an sächsische Justizbehörden. Auf Anlage 6 Blatt c wird verwiesen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 3. März 2021 sind 500 Blatt gelbes (hellfarbig, 80 g/m2) und 250 Blatt gelbes (160 g/m2) A4-Papier zum Test kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat II.5.1, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az.: E 5411-II.5.1-5/20 zu senden sowie eine Farbtabelle.
Kopierpapier-Recycling (weiß/farbig) A4 und A3
Lieferung von 602 500 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A4 und 10 000 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A3 an sächsische Justizbehörden sowie 180 000 farbigem Recycling-Kopierpapier A4. Die Lieferung von A4-Papier erfolgt je nach Behörde in einer Gesamt- oder Teillieferung. A3-Papier ist als Gesamtlieferung im Mai 2021 zu liefern. Auf Anlage 7 Blatt c wird verwiesen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 3, März 2021 sind je 500 Blatt weißes und gelbes (hellfarbig) A4-Papier zum Test kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat II.5.1, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az.: E 5411-II.5.1-5/20 zusenden sowie eine Farbtabelle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag wird voraussichtlich im dritten Quartal 2021 erneut ausgeschrieben.
Nur auf der Plattform registrierte Bietinteressenten erhalten eine automatische Benachrichtigung zu weiteren Informationen im Verfahren (z. B. Änderung der Vergabeunterlagen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363