Lernmanagementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000063

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7e11cdd8-346f-45bb-af59-39bcc5ba6f56
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lernmanagementsystem

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-[removed]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48190000 Unterrichtssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag (EVB-IT System-AGB) über Bereitstellung und Betrieb eines Lernmanagementsystems sowie damit verbundene Dienstleistungen für den Auftraggeber sowie dessen Kunden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DE50 Bremen
Hauptort der Ausführung:

Altenholz/Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages (EVB-IT System-AGB) über Bereitstellung und Betrieb eines Lernmanagementsystems, das an den Schulen der Trägerländer von Dataport oder anderen Institutionen, die Kunden von Dataport sind, zum Einsatz kommen soll. Die Vertragslaufzeit soll ca. 3 Jahre mit einer Verlängerungsoption für den Auftraggeber um ein Jahr betragen (Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung/Vertragsende 31.7.2024 bzw. 31.7.2025).

Der Beginn der Corona-Pandemie in 2020 hat gezeigt, dass ein verlässlicher Präsenzunterricht an Schulen nicht durchgängig gewährleistet werden kann. Alternative Lehrformen in hybrider oder rein digitaler Form wurden seitdem in vielen Teilen Deutschlands getestet und erprobt. Um Schulen auch zukünftig zuverlässig das Lehren und Lernen in Distanz zu ermöglichen, sowie Schüler*innen auf eine veränderte, digitalisierte Arbeitswelt vorbereiten zu können, möchte Dataport ein Lernmanagementsystem ausschreiben. Hierunter verstehen wir eine Bildungsplattform, auf der sowohl kundenspezifisch als auch schulübergreifend Lerninhalte bereitgestellt und via Internet abgerufen und bearbeitet werden können. Dabei ist das Lernmanagementsystem nicht nur als eine technische Plattform für hybride und/oder rein digitale Lehrformen zu verstehen. Vielmehr geht es auch darum, durch sukzessive Integration digitaler Module und Tools in den Lehr- und Lernbetrieb von Schule, den aktuellen Entwicklungen anzupassen und somit die Schüler*innen bestmöglich auf das Arbeitsleben vorzubereiten. Auch pädagogisch-didaktische Anforderungen sollen hier berücksichtigt werden. Dies sollen sowohl das Lernmanagementsystem durch entsprechende Funktionalitäten als auch der Auftragnehmer selbst durch ergänzende Unterstützungs- und Beratungsleistungen ermöglichen.

Zahlreiche Konzeptpapiere aus den Bildungsministerien der Bundesländer sowie der Kultusministerkonferenz stärken diese Notwendigkeit. So hat beispielsweise das Land Schleswig-Holstein ein Digitalisierungsprogramm verfasst, mit dem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen, dass die „Schülerinnen und Schüler auf das Leben in einer digitalen Gesellschaft und Arbeitswelt bestmöglich vorbereitet werden“.

Das Lernmanagementsystem soll als Software as a Service (SaaS) genutzt werden. Mit den zu zahlenden Nutzungsentgelten (Lizenznutzung) werden sämtliche Betriebskosten abgedeckt, die beim Auftragnehmer entstehen. Die Nutzer der Software as a Service werden aus Kundenkreisen von Dataport bestehen. Es ist geplant, die Lizenzen den Kundeninstitutionen von Dataport (z. B. Ministerien, Schulträger, Landesinstitute) bereit zu stellen, um deren Akteuren beim Lehren und Lernen mit dem Lernmanagementsystem unterstützen zu können. Dazu ist es notwendig, dass Dataport sowohl auf einen eigenen Mandanten zugreifen kann, unter dem dann kundenspezifische Instanzen von Dataport aufgesetzt werden können. Aber auch die Möglichkeit, den Kunden von Dataport einen eigenen Mandanten direkt vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen, muss möglich sein. Dataport aber auch deren Kunden müssen technisch und inhaltlich berechtigt sein, Schulungen und Templates für Schulungsserien zu erstellen und zu vermarkten und in Eigenregie für die Drittnutzung zu administrieren.

Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/07/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber bis zum 30.4.2024 gekündigt wird. In diesem Fall endet der Vertrag am 31.7.2025.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 5 % und dem Entscheidungskriterium Leistungspunktzahl L.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Gesamtumsatz/Mindestjahresumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:

Auswertung der Angaben zur „Umsatzentwicklung“ (eVergabe Kriterium 2.1.2.1). Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Gesamtumsatz/Mindestjahresumsatz (Netto-Umsatz ohne Umsatzsteuer) in der Summe der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:

Auswertung der eingereichten Anlage(n) Referenzbeschreibung. Der Bieter benennt in der Anlage Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2017 erfolgreich abgeschlossen hat. Erfolgreich abgeschlossen bedeutet hier, dass sich das Lernmanagementsystem in dem Zeitraum seit 1.1.2018 für mindestens 6 Monate beim Referenzgeber im produktiven Echtbetrieb befand.

Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,

— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Bereitstellung und Betrieb eines Lernmanagementsystems) im Wesentlichen entspricht,

— Insbesondere sind im Rahmen der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:

—— das Lernmanagementsystem muss bei mindestens 50 Schulen in Deutschland im produktiven Einsatz sein,

—— das Lernmanagementsystem muss bei mindestens 75 000 Nutzenden parallel aktiv im produktiven Einsatz sein.

Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.

Kontinuität der Personalentwicklung:

Auswertung der Angaben zur „Personalentwicklung“ (eVergabe Kriterium 2.2.3.1) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Personalentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Folgende zusätzliche Anforderungen werden an Auftragnehmer gestellt:

— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,

— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),

— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet zum 31.7.2024 bzw. bei Ausübung der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber am 31.7.2025. Daher kann bei Ausübung der Verlängerungsoption die gem. § 21 Abs. 6 VgV zulässige Laufzeit einer Rahmenvereinbarung von vier Jahren geringfügig überschritten werden. Dies stellt einen begründeten Sonderfall dar, da der Gegenstand der Rahmenvereinbarung (Bereitstellung und Betrieb eines Lernmanagementsystems) eine Anpassung der Vertragslaufzeit an das Schuljahresende erforderlich macht.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/03/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/03/2021
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/tabs/home) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.

Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.

Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).

Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (25.2.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.

Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/01/2021

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