Rahmenvertrag OZG-Umsetzung Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag OZG-Umsetzung
Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Die Herausforderung bei der Entwicklung der Online-Dienste ist oft nicht die Komplexität eines einzelnen Vorhabens sondern die große Menge der zu entwickelnden Dienste:
Bei Dataport sind etwa aktuell 200 Online-Dienste in der Planung.
Es geht um in sich abgeschlossene Entwicklungen für einzelne Verwaltungsverfahren in den unterschiedlichsten Behörden.
Zusätzlich zu den bereits identifizierten Verwaltungsleistungen wurden für die Trägerländer von Dataport 45 sogenannte EfA Leistungen identifiziert. „Einer für Alle/Viele“ bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann geringfügig lokal anpassen müssen.
Um die Menge der zu erwartenden Entwicklungsleistungen abarbeiten zu können, benötigt Dataport in den nächsten Jahren externe Unterstützungsleistungen bei folgenden wesentlichen Punkten:
Management, Organisation, Planung, Anforderungsmanagement, Entwicklung und Qualitätssicherung aufgeteilt in
Los 1: Unterstützung und Übernahme kompletter Themenfelder und
Los 2 Übernahme der Entwicklung einzelner Leistungen und Leistungsbündel
Auf Basis der Online-Service-Infrastruktur von Dataport.
Los 1, Los 2
Unterstützung und Übernahme kompletter Themenfelder
Alle Trägerländer des Auftraggebers
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Der OZG-Umsetzungskatalog stellt alle etwa 575 Verwaltungsleistungen zusammen, für die digitale Lösungen umgesetzt werden müssen.
Die Online Service Infrastruktur (OSI) ist die Antwort von Dataport auf Kernherausforderungen der Digitalisierung. OSI bietet Behörden die Bausteine der OZG-Modernisierung, die sie für eine erfolgreiche Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen benötigen. Das OSI Serviceportal ist damit zentraler Kontaktpunkt der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen für alle Online-Dienste und Basismodule.
OSI kann folgende modulare Komponenten bieten: das Serviceportal mit dem Servicekonto für verschiedene Zielgruppen und unterschiedliche Authentifizierungsstufen (Business, Bürger, Behörde), das Postfach und das ePayment als zentrale Komponenten. Darüber hinaus bietet OSI weitere Schnittstellen und die Online-Dienste.
Aktuell verfügbare Dienste für Schleswig-Holstein, Hamburg oder Sachsen-Anhalt findet man unter:
„serviceportal.schleswig-holstein.de“
„serviceportal.hamburg.de“
„serviceportal.sachsen-anhalt.de“
Die Herausforderung bei der Entwicklung der Online-Dienste ist oft nicht die Komplexität eines einzelnen Vorhabens - die es ohne Zweifel auch gibt -, sondern die große Menge der zu entwickelnden Dienste: Bei Dataport sind etwa aktuell 200 Online-Dienste in der Planung. Es geht um in sich abgeschlossene Entwicklungen für einzelne Verwaltungsverfahren in den unter-schiedlichsten Behörden.
Zusätzlich zu den bereits identifizierten Verwaltungsleistungen wurden für die Trägerländer von Dataport 45 sogenannte EfA Leistungen identifiziert. "Einer für Alle/Viele" bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschlie-ßend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann geringfügig lokal anpassen müssen.
Für das Projektmanagement und die SW-Architektur liegen große Herausforderung beim EfA Konzept der OZG Leistungen.
Der Wegweiser „Einer für Alle/Viele“ des Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat spricht von den drei Herausforderungen:
• Stark dezentrale Behördenlandschaft,
• Diversität der technischen Plattformen und der
• Beschränkten Digitalisierungskapazität.
(vgl.: Wegweiser „Einer für Alle/Viele“, Juni 2020 (Version 1.0))
Die digitalisierte Bereitstellung dieser Leistungen ist aufgrund Ihrer Nachnutzbarkeit in Summe über alle Länder günstiger und schneller möglich. Für die Länder- und Dienstleister wie Dataport, die diese zentral entwickeln, sind die SW-Entwicklungen zunächst komplexer und aufwändiger.
Die Verwaltungsleistungen, die in Online-Dienste umzusetzen sind, zeigen sich sehr heterogen. Die Spannbreite geht von einfachen Umsetzungen die auf Basis von OSI in wenigen Wochen realisierbar sind, bis hin zu hochintegrierten Systemen mit Schnittstellen zu anderen Verfahren auf Bundes-, Landes- und/oder Kommunaler Ebene.
Durch die föderale Struktur und das verfassungsrechtlich garantierte Recht der Selbstverwaltung der Kommunen haben die 11056 Städte und Gemeinden und die 294 Landkreise eine gewisse Eigenständigkeit. Die Kommunen sind darüber hinaus mit zahlreichen gesetzlich zugewiesenen staatlichen Aufgaben betraut, die sie als örtliche Verwaltungsträger der Länder wahrnehmen. Diese Vielfallt stellt bezüglich der Planbarkeit der Online-Dienst Entwicklungen eine weitere Herausforderung dar.
Die Menge, die Heterogenität und die schwierige Planbarkeit der Themen erfordern ein hohes Maß an Flexibilität, aus der sich die Forderung nach unter-schiedlichen, variablen Liefermodellen ergibt.
Um die Menge der zu erwartenden Entwicklungsleistungen abarbeiten zu können, benötigt Dataport in den nächsten Jahren externe Unterstützungsleistungen.
-
— Handlungsfelder der Dienstleistungsunterstützung
In den jeweiligen Trägerländern unterstützt Dataport bei der Vorbereitung, Planung und Organisation der Digitalisierung. Dataport unterstützt die Trägerländer, Behörden und Kommunen mit Leistungen aus den Bereichen des Projektmanagements, der IT-Architektur und des Anforderungsmanagements.
Im Projektmanagement sind Kenntnisse linearer, besonders aber auch iterati-ver Methoden gefordert. Scrum- und Kanbanbasierte Vorgehensweisen bieten sich gerade für komplexere Themen an.
Architekturfragen stellen sich bei den integrierten Systemen z.B. bei der An-bindung der bisher verwendeten Fachverfahren der jeweiligen Verwaltungs-systeme. Sicherheitsfragen der behördlichen Systeme oder auch die Interope-rabilität zwischen den Behörden und Ländern seien hier als Stichworte ge-nannt.
Die Themenfelder, in denen Dataport Unterstüzungsleistungen benötigt sind:
• Management, Organisation und Planung
• Anforderungsmanagement &
• Entwicklung.
-
— Management, Organisation und Planung
Aufgrund der großen Zahl von zu entwickelnden Diensten nach OZG, ist es erforderliche auch Management-Aufgaben zu vergeben.
Geplante Rollen im Bereich Management, Organisation und Planung:
• Programm (Multi-Projekt) Manager*in
• Projektmanager*in
• PMO-Unterstützung
• Anforderungsmanager*in
• Architekt*in
-
— Anforderungsmanagement
Das Anforderungsmanagement muss die fachlichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen im Blick haben und stellt daher ebenfalls entsprechende Ansprüche an die Beratungsleistung.
Die zu entwickelnden Online Dienste nutzen die Bausteine, die die Dataport Online-Service-Infrastruktur (OSI) mitbringt. Das Zusammenspiel mit diesen Bausteinen wie Serviceportal, Servicekonto, elektronisches Postfach, Zustimmung für Registerabrufe, automatisierter Datenabruf, Online-Dienste und Bezahlfunktion ist im Anforderungsmanagement zu berücksichtigen.
Dataport hat diesen Prozess weitgehend standardisiert; es gibt zugehörige Dokumentstrukturen, die den Anforderungsprozess begleiten. Diese Strukturen helfen ein gemeinsames Verständnis für den zu entwickelnden Online-Dienst zu erzeugen und bilden die Basis für notwendige Einschätzungen zu Aufwand, Zeit und Kosten einer Entwicklungsleistung.
Die verwendeten agilen Entwicklungsmethoden machen Änderungen und Anpassungen während der Laufzeit der Entwicklung einfacher, das Anforderungsmanagement verbleibt damit aber während der Entwicklung von zentra-ler Bedeutung für das Ergebnis.
Bei den zumeist verwendeten agilen Vorgehensweisen in der Entwicklung ist in der ersten Phase des Anforderungsmanagement auch das gemeinsame Vorgehen detailliert zu beschreiben.
Geplante Rollen im Anforderungsprozess:
• Projektmanager*in
• Anforderungsmanager*in
• Product Owner*in
• Architekt*in
• QS
-
— Entwicklung
Im Bereich der Entwicklung ergeben sich je nach gewählter Entwicklungsmethodik die notwendigen Rollen und die Anforderungen an diese Rollen.
Im Falle der Online-Dienste Entwicklung wird in der Regel Scrum-basiert gearbeitet.
Geplante Rollen im Entwicklungsprozess:
• Product Owner*in
• Scrum Master*in
• Entwickler*in
• Architekt*in
• Tester*in/QS
Entwicklungstechnische und architektonische Rahmenbedingungen erge-ben sich aus der OSI Plattform. Das gleiche gilt für die von Dataport vorgegebenen Richtlinien zur Softwareentwicklung.
-
— Flexible Strukturen bei der Erbringung der Dienstleistung
Für die Erbringung der Dienstleistung benötigt Dataport Unterstützungsleistungen und Liefermodelle in zwei grundsätzlich unterschiedlichen Ausprägungen:
• Entwicklung vollständiger Online-Dienste
• Unterstützung einzelner Tätigkeitsbereiche
Die Unterstützung einzelner Tätigkeitsbereiche erfolgt in der Regel auf Basis von Dienstverträgen (EVB-IT Dienst)
Dataport beabsichtigt hier die Vergabe auf Basis von Werkverträgen (EVB-IT Erstellung), bei denen die Bezahlmodelle wiederum variieren können (z.B. Festpreise, Sprintbasierte Modelle oder Aufwandsbasierte Modelle).
6 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung gemäß Ziffer 5.4.2. Teilnahmeunterlage werden zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
Übernahme der Entwicklung einzelner Leistungen und Leistungsbündel
Alle Trägerländer des Auftraggebers
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Der OZG-Umsetzungskatalog stellt alle etwa 575 Verwaltungsleistungen zusammen, für die digitale Lösungen umgesetzt werden müssen.
Die Online Service Infrastruktur (OSI) ist die Antwort von Dataport auf Kernherausforderungen der Digitalisierung. OSI bietet Behörden die Bausteine der OZG-Modernisierung, die sie für eine erfolgreiche Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen benötigen. Das OSI Serviceportal ist damit zentraler Kontaktpunkt der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen für alle Online-Dienste und Basismodule.
OSI kann folgende modulare Komponenten bieten: das Serviceportal mit dem Servicekonto für verschiedene Zielgruppen und unterschiedliche Authentifizierungsstufen (Business, Bürger, Behörde), das Postfach und das ePayment als zentrale Komponenten. Darüber hinaus bietet OSI weitere Schnittstellen und die Online-Dienste.
Aktuell verfügbare Dienste für Schleswig-Holstein, Hamburg oder Sachsen-Anhalt findet man unter:
„serviceportal.schleswig-holstein.de“
„serviceportal.hamburg.de“
„serviceportal.sachsen-anhalt.de“
Die Herausforderung bei der Entwicklung der Online-Dienste ist oft nicht die Komplexität eines einzelnen Vorhabens - die es ohne Zweifel auch gibt -, sondern die große Menge der zu entwickelnden Dienste: Bei Dataport sind etwa aktuell 200 Online-Dienste in der Planung. Es geht um in sich abgeschlossene Entwicklungen für einzelne Verwaltungsverfahren in den unter-schiedlichsten Behörden.
Zusätzlich zu den bereits identifizierten Verwaltungsleistungen wurden für die Trägerländer von Dataport 45 sogenannte EfA Leistungen identifiziert. "Einer für Alle/Viele" bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschlie-ßend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann geringfügig lokal anpassen müssen.
Für das Projektmanagement und die SW-Architektur liegen große Herausforderung beim EfA Konzept der OZG Leistungen.
Der Wegweiser „Einer für Alle/Viele“ des Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat spricht von den drei Herausforderungen:
• Stark dezentrale Behördenlandschaft,
• Diversität der technischen Plattformen und der
• Beschränkten Digitalisierungskapazität.
(vgl.: Wegweiser „Einer für Alle/Viele“, Juni 2020 (Version 1.0))
Die digitalisierte Bereitstellung dieser Leistungen ist aufgrund Ihrer Nachnutzbarkeit in Summe über alle Länder günstiger und schneller möglich. Für die Länder- und Dienstleister wie Dataport, die diese zentral entwickeln, sind die SW-Entwicklungen zunächst komplexer und aufwändiger.
Die Verwaltungsleistungen, die in Online-Dienste umzusetzen sind, zeigen sich sehr heterogen. Die Spannbreite geht von einfachen Umsetzungen die auf Basis von OSI in wenigen Wochen realisierbar sind, bis hin zu hochintegrierten Systemen mit Schnittstellen zu anderen Verfahren auf Bundes-, Landes- und/oder Kommunaler Ebene.
Durch die föderale Struktur und das verfassungsrechtlich garantierte Recht der Selbstverwaltung der Kommunen haben die 11056 Städte und Gemeinden und die 294 Landkreise eine gewisse Eigenständigkeit. Die Kommunen sind darüber hinaus mit zahlreichen gesetzlich zugewiesenen staatlichen Aufgaben betraut, die sie als örtliche Verwaltungsträger der Länder wahrnehmen. Diese Vielfallt stellt bezüglich der Planbarkeit der Online-Dienst Entwicklungen eine weitere Herausforderung dar.
Die Menge, die Heterogenität und die schwierige Planbarkeit der Themen erfordern ein hohes Maß an Flexibilität, aus der sich die Forderung nach unter-schiedlichen, variablen Liefermodellen ergibt.
Um die Menge der zu erwartenden Entwicklungsleistungen abarbeiten zu können, benötigt Dataport in den nächsten Jahren externe Unterstützungsleistungen.
-
— Handlungsfelder der Dienstleistungsunterstützung
In den jeweiligen Trägerländern unterstützt Dataport bei der Vorbereitung, Planung und Organisation der Digitalisierung. Dataport unterstützt die Trägerländer, Behörden und Kommunen mit Leistungen aus den Bereichen des Projektmanagements, der IT-Architektur und des Anforderungsmanagements.
Im Projektmanagement sind Kenntnisse linearer, besonders aber auch iterati-ver Methoden gefordert. Scrum- und Kanbanbasierte Vorgehensweisen bieten sich gerade für komplexere Themen an.
Architekturfragen stellen sich bei den integrierten Systemen z.B. bei der An-bindung der bisher verwendeten Fachverfahren der jeweiligen Verwaltungs-systeme. Sicherheitsfragen der behördlichen Systeme oder auch die Interope-rabilität zwischen den Behörden und Ländern seien hier als Stichworte ge-nannt.
Die Themenfelder, in denen Dataport Unterstüzungsleistungen benötigt sind:
• Management, Organisation und Planung
• Anforderungsmanagement &
• Entwicklung.
-
— Management, Organisation und Planung
Aufgrund der großen Zahl von zu entwickelnden Diensten nach OZG, ist es erforderliche auch Management-Aufgaben zu vergeben.
Geplante Rollen im Bereich Management, Organisation und Planung:
• Programm (Multi-Projekt) Manager*in
• Projektmanager*in
• PMO-Unterstützung
• Anforderungsmanager*in
• Architekt*in
-
— Anforderungsmanagement
Das Anforderungsmanagement muss die fachlichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen im Blick haben und stellt daher ebenfalls entsprechende Ansprüche an die Beratungsleistung.
Die zu entwickelnden Online Dienste nutzen die Bausteine, die die Dataport Online-Service-Infrastruktur (OSI) mitbringt. Das Zusammenspiel mit diesen Bausteinen wie Serviceportal, Servicekonto, elektronisches Postfach, Zustimmung für Registerabrufe, automatisierter Datenabruf, Online-Dienste und Bezahlfunktion ist im Anforderungsmanagement zu berücksichtigen.
Dataport hat diesen Prozess weitgehend standardisiert; es gibt zugehörige Dokumentstrukturen, die den Anforderungsprozess begleiten. Diese Strukturen helfen ein gemeinsames Verständnis für den zu entwickelnden Online-Dienst zu erzeugen und bilden die Basis für notwendige Einschätzungen zu Aufwand, Zeit und Kosten einer Entwicklungsleistung.
Die verwendeten agilen Entwicklungsmethoden machen Änderungen und Anpassungen während der Laufzeit der Entwicklung einfacher, das Anforderungsmanagement verbleibt damit aber während der Entwicklung von zentra-ler Bedeutung für das Ergebnis.
Bei den zumeist verwendeten agilen Vorgehensweisen in der Entwicklung ist in der ersten Phase des Anforderungsmanagement auch das gemeinsame Vorgehen detailliert zu beschreiben.
Geplante Rollen im Anforderungsprozess:
• Projektmanager*in
• Anforderungsmanager*in
• Product Owner*in
• Architekt*in
• QS
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— Entwicklung
Im Bereich der Entwicklung ergeben sich je nach gewählter Entwicklungsmethodik die notwendigen Rollen und die Anforderungen an diese Rollen.
Im Falle der Online-Dienste Entwicklung wird in der Regel Scrum-basiert gearbeitet.
Geplante Rollen im Entwicklungsprozess:
• Product Owner*in
• Scrum Master*in
• Entwickler*in
• Architekt*in
• Tester*in/QS
Entwicklungstechnische und architektonische Rahmenbedingungen erge-ben sich aus der OSI Plattform. Das gleiche gilt für die von Dataport vorgegebenen Richtlinien zur Softwareentwicklung.
-
— Flexible Strukturen bei der Erbringung der Dienstleistung
Für die Erbringung der Dienstleistung benötigt Dataport Unterstützungsleistungen und Liefermodelle in zwei grundsätzlich unterschiedlichen Ausprägungen:
• Entwicklung vollständiger Online-Dienste
• Unterstützung einzelner Tätigkeitsbereiche
Die Unterstützung einzelner Tätigkeitsbereiche erfolgt in der Regel auf Basis von Dienstverträgen (EVB-IT Dienst)
Dataport beabsichtigt hier die Vergabe auf Basis von Werkverträgen (EVB-IT Erstellung), bei denen die Bezahlmodelle wiederum variieren können (z.B. Festpreise, Sprintbasierte Modelle oder Aufwandsbasierte Modelle).
18 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung gemäß Ziffer 5.4.2. Teilnahmeunterlage werden zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:
a) Umsatzentwicklung in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
[Auswertung der ANLAGE Umsatz] 15 %
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet:
Für das Kriterium „Umsatzentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich ist jeweils in jedem der 3 Geschäftsjahre ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahreswert.
3 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs höher sind als die des ersten Geschäftsjahres oder nicht mehr 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Der Nachweis Anlage Umsatz ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von Bewerbergemein-schaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Umsatz die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Umsatzzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Umsatzentwicklung“.
Neben den o. a. Unterlagen werden für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Anlagen Liste privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewer-bergemeinschaft ausgewertet.
Es wurden folgende Mindestkriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeitwird nur in folgenden Fällen als erfüllt angesehen:
• Die Angaben in der ANLAGE Umsatz erreichen jeweils in den letzten drei aktuellsten Geschäftsjahren mindestens den geforderten Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
• Mit der ANLAGE Umsatz kann der Bewerber eine insgesamt solide Umsatzentwicklung in den aktuellsten drei Geschäftsjahren in dem Tätig-keitsbereich des Auftrags nachweisen.
• In der ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung wird eine Absicherung mindestens in Höhe der geforderten Summen zugesagt.
-
a) Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
[Auswertung der ANLAGE Umsatz]
Die ANLAGE Umsatz ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Angaben der letzten drei aktuellsten Geschäftsjahre jeweils für sich genommen mindestens den geforderten Mindestwert erreichen. Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich bezieht sich auf die übergeordnete Leistung des jeweiligen Loses.
Los 1 : 15 Mio. €
Los 2: 10 Mio. €
Bewirbt sich ein Bewerber auf Los 1 und 2 gleichzeitig
Mit dem Ziel für beide Lose einen Zuschlag zu erhalten: 25 Mio. €
Sollten diese Angaben den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Umsatz ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
-
b) Umsatzentwicklung in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
[Auswertung der ANLAGE Umsatz]
Der Bewerber hat eine insgesamt solide Umsatzentwicklung in den aktuellsten drei Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags nachzuweisen. Dies kann nicht bejaht werden, sofern eine stark abfallende Umsatzentwicklung vorliegt. Stark abfallend wäre, wenn die Zahlen des dritten Geschäftsjahrse jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahres lägen.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Umsatz die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Umsatzzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der Nachweis Anlage Umsatz ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
-
c) Betriebshaftpflichtversicherung:
[Auswertung der ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung]
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:
5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermö-gensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte der Nachweis nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen einzureichen.
Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand
[Auswertung der ANLAGE Referenzen] 60 %
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet:
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln, für Referenzbeschreibungen bezüglich Los 1:
5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzen, die im Wesentlichen vergleichbar (siehe S. 34 ff. oben) sind, die bei einem vergleichbaren Auftraggeber (öffentlicher Dienst / Public Sector) durchgeführt wurden.
Durch diese Referenzen muss mindestens in Summe folgendes nachgewiesen werden:
• 5x Multiprojektmanagement / Parallele Entwicklungsprojekte mit einem Aufwandsvolumen nicht unter 5000 PT
• 20x Erfolgreiche Entwicklungsprojekte
O davon mindestens 10x .NET (Schwerpunkt: Webtechnologie wie ASP.Net, MVC, SOAP, RESTfull,...)
O Java (Schwerpunkte: Entwicklungen in einem der MVC Frameworks (JSF, Playframework, Struts, oder Spring); SOAP basierte Web Services (JAX-WS); Nutzung von Tools wie Ant, Maven und JUnit oder ähnli-che; Nutzung von Systemen wie WebSphere, Tomcat, JBoss, etc.)
Nachzuweisen sind Erfahrungen in beiden Technologien
• 20x Projektmanagement (klassisch und agil)
Nachzuweisen sind Kenntnisse in verschiedenen Projektmanagement Methoden
• 7x Steuerung von Unterauftragnehmern
• 7x Bereitstellungvon 2 Entwicklungsteams parallel über 2-3 Jahre.
• 7x Fähigkeit dynamisch zu skalieren oder zu reduzieren.
3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 Referenzen, die im Wesentlichen vergleichbar (siehe S. 34 ff. oben) sind, die bei einem vergleichbaren Auftraggeber (öffentlicher Dienst / Public Sector) durchgeführt wurden.
Durch diese Referenzen muss mindestens in Summe folgendes nachgewiesen werden:
• 3x Multiprojektmanagement / Parallele Entwicklungsprojekte mit einem Aufwandsvolumen nicht unter 5000 PT
• 15x Erfolgreiche Entwicklungsprojekte
O davon mindestens 8x .NET (Schwerpunkt: Webtechnologie wie ASP.Net, MVC, SOAP, RESTfull,...)
O Java (Schwerpunkte: Entwicklungen in einem der MVC Frameworks (JSF, Playframework, Struts, oder Spring); SOAP basierte Web Services (JAX-WS); Nutzung von Tools wie Ant, Maven und JUnit oder ähnli-che; Nutzung von Systemen wie WebSphere, Tomcat, JBoss, etc.)
Nachzuweisen sind Erfahrungen in beiden Technologien
• 15x Projektmanagement (klassisch und agil)
Nachzuweisen sind Kenntnisse in verschiedenen Projektmanagement Methoden
• 5x Steuerung von Unterauftragnehmern
• 5x Bereitstellungvon 2 Entwicklungsteams parallel über 2-3 Jahre.
• 5x Fähigkeit dynamisch zu skalieren oder zu reduzieren.
1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 3 Referenzen, die im Wesentlichen vergleichbar (siehe S. 34 ff. oben) sind, die bei einem vergleichbaren Auftraggeber (öffentlicher Dienst / Public Sector) durchgeführt wurden.
Durch diese Referenzen muss mindestens in Summe folgendes nachgewiesen werden:
• 3x Multiprojektmanagement / Parallele Entwicklungsprojekte mit einem Aufwandsvolumen nicht unter 5000 PT
• 10x Erfolgreiche Entwicklungsprojekte
O davon mindestens 5x .NET (Schwerpunkt: Webtechnologie wie ASP.Net, MVC, SOAP, RESTfull,...)
O Java (Schwerpunkte: Entwicklungen in einem der MVC Frameworks (JSF, Playframework, Struts, oder Spring); SOAP basierte Web Services (JAX-WS); Nutzung von Tools wie Ant, Maven und JUnit oder ähnli-che; Nutzung von Systemen wie WebSphere, Tomcat, JBoss, etc.)
Nachzuweisen sind Erfahrungen in beiden Technologien
• 10x Projektmanagement (klassisch und agil)
Nachzuweisen sind Kenntnisse in verschiednene Projektmanagement Methoden
• 3x Steuerung von Unterauftragnehmern
• 3x Bereitstellungvon 2 Entwicklungsteams parallel über 2-3 Jahre.
• 3x Fähigkeit dynamisch zu skalieren oder zu reduzieren.
Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln, für Referenzbeschreibungen bezüglich Los 2:
Die Bewertung der Referenzen von Los 2 unterscheidet sich zu Los 1 lediglich in der Hinsicht, dass kein Mulitprojektmanagement für die jeweiligen Punktstufen gefordert werden (weitere Einzelheiten hinsichtlich der Bewertung sind in der Teilnahmeunterlage beschrieben).
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert je Los für das Kriterium „Referenzen“.
Bei Bewerbungen auf Los 1 und Los 2 gleichzeitig, mit dem Ziel, für beide Lose Zuschläge zu erhalten, werden die vorliegenden Referenzen für beide Bewertungen herangezogen, soweit möglich.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen: 15 %
[Auswertung der ANLAGE Beschäftigtenzahlen]
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet:
Für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr.
3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Beschäftigtenzahl die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Beschäftigtenzahl“.
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 10 %
[Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement]
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet:
5 Punkte: Für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung;
3 Punkte: Für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss;
1 Punkt: Für ein zwar nicht dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zur Qualitätssicherung;
Bei Bewerbergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Neben den o.a. Unterlagen wertet der Auftraggeber für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Liste privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerbergemeinschaft aus.
Gesamtbenotung technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die für die vier Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 60 Gewichtung = 300 Punkte). Auf diese Weise sind bei den vier Kriterien maximal 300, 75, und 10 Punkte, insgesamt also 425 Punkte zu erreichen.
Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die obigen Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leis-tungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
Zusätzlich wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur in folgenden Fällen als erfüllt angesehen:
• Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens drei im wesentlichen vergleichbare Referenzen (siehe im Einzelnen unten).
• Mit der ANLAGE Beschäftigtenzahlen kann der Bewerber eine insgesamt solide Entwicklung der Beschäftigtenzahlen nachweisen (siehe im Einzelnen unten).
• In der ANLAGE Qualifiziertes Personal ergibt die Summe der auszufül-lenden Spalten je Skill/Skillkategorie mindestens die Zahl, die in der letz-ten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllt ist (siehe im Einzelnen unten).
• Die ANLAGE Qualitätsmanagement wird daraufhin geprüft, ob mindestens ein System zur Qualitätssicherung vorhanden ist, das dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 zumindest in den Grundzügen entspricht.
-
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
[Auswertung der ANLAGE Referenzen]
Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens drei im wesentlichen vergleichbare Referenzen (siehe im Einzelnen unten).
Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzen im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 01.01.2018 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Erfolgreich abgeschlossen =
Bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
Im Wesentlichen vergleichbar =
• mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber, Personentage) im Wesentlichen entspricht.
• Für den Auftraggeber ist für eine Referenz hinsichtlich des Gesamtvolumens eine Vergleichbarkeit noch gegeben, wenn das jeweilige Referenzvolumen mindestens 2500 Personentage bei Los 1 und 350 Personentage bei Los 2 pro Entwicklungsprojekt beträgt.
• setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen.
• bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen.
Bewerbungen auf Los 1:
Mit den genannten Refernzen muss bei einer Bewerbung auf Los 1 mindestens folgendes nachwiesen werden:
• 3x Multiprojektmanagement / Parallele Entwicklungsprojekte mit einem Aufwandsvolumen nicht unter 5000 PT
• 1x Erfahrung im öffentlichen Dienst / Public Sector
• 10X Erfolgreiche Entwicklungsprojekte
O Davon mindestens 5x .NET (Schwerpunkt: Webtechnologie wie ASP.Net, MVC, SOAP, RESTfull, etc.)
O Java (Schwerpunkte: Entwicklungen in einem der MVC Frameworks (JSF, Playframework, Struts, oder Spring); SOAP basierte Web Ser-vices (JAX-WS); Nutzung von Tools wie Ant, Maven und JUnit oder ähnliche; Nutzung von Systemen wie WebSphere, Tomcat, JBoss, etc.)
Nachzuweisen sind Erfahrungen in beiden Technologien
• Projektmanagement
O 10x (klassisch und agil)
Nachzuweisen sind Kenntnisse in verschiedenen Projektmanagement Methoden
• 3x Steuerung von Unterauftragnehmern
• 3x Bereitstellung von 2 Entwicklungsteams über 2-3 Jahre
• 3x Fähigkeit dynamisch zu skalieren oder zu reduzieren
Bewerbungen auf Los 2:
Mit den genannten Refernzen muss bei einer Bewerbung auf Los 2 mindestens folgendes nachwiesen werden:
• 1x Erfahrung im öffentlichen Dienst / Public Sector
• 10x Erfolgreiche Entwicklungsprojekte
O Davon mindestens 5x .NET (Schwerpunkt: Schwerpunkt: Webtech-nologie wie ASP.Net, MVC, SOAP, RESTfull, etc.)
O Java (Schwerpunkte: Entwicklungen in einem der MVC Frameworks (JSF, Playframework, Struts, oder Spring); SOAP basierte Web Ser-vices (JAX-WS); Nutzung von Tools wie Ant, Maven und JUnit oder ähnliche; Nutzung von Systemen wie WebSphere, Tomcat, JBoss, etc.)
Nachzuweisen sind Erfahrungen in beiden Technologien
• Projektmanagement
O 10x (klassisch und agil)
Nachzuweisen sind Kenntnisse in verschiedenen Projektmanage-ment Methoden
• 3x Steuerung von Unterauftragnehmern
• 3x Bereitstellung von 2 Entwicklungsteams über 2-3 Jahre
• 3x Fähigkeit dynamisch zu skalieren oder zu reduzieren
Bewerbungen auf Los 1 und 2
Bei einer Bewerbung auf Los 1 und Los 2 werden die beiden oben genann-ten Mindestanforderungen an die Referenzbeschreibung nicht addiert. Das bedeutet, wenn ein Bewerber die Bedingungen für Los 1 erfüllt, weist er automatisch seine Eignung für dieses Kriterium für Los 2 nach.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
-
b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen:
[Auswertung der ANLAGE Beschäftigtenzahlen]
Der Bewerber hat eine insgesamt solide Entwicklung der Beschäftigtenzah-len in den aktuellsten drei Geschäftsjahren nachzuweisen. Dies kann nicht bejaht werden, sofern eine stark abfallende Entwicklung vorliegt. Stark abfallend wäre, wenn die Beschäftigtenzahlen des dritten Geschäftsjahrse jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahres lägen.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Beschäftigtenzahlen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
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c) Darstellung Qualifiziertes Personal:
[Auswertung der ANLAGE Qualifiziertes Personal]
Soll-Maßstab bei der Benotung (= Anforderungen des Auftraggebers) sind folgende Erwartungen des Auftraggebers an die Qualifikation des Personals:
• Ausreichend vorhandenes Personal in den für den Auftraggeber relevanten Bereichen, deren Kompetenzstufe (Ausbildung, Projekterfahrung und Fortbildung, insbesondere im IT-Sektor auf dem aktuellen Stand) den Anforderungen in marktüblicher Weise entspricht und auf Verlangen kurzfristig durch Nachweise für jede einzelne bezifferte Person belegt werden kann.
Der Bewerber reicht die ANLAGE Qualifiziertes Personal vollständig ausgefüllt ein. Je Skillprofil werden in den vorgesehenen Zeilen die jeweiligen Fel-der gefüllt mit dem tatsächlich an den Bewerber gebundenen Personal. Die Summe der auszufüllenden Zeile je Kompetenzstufe muss mindestens die Zahl ergeben, die in den letzten Spalten „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllt ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Prognose, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, nicht gestellt werden, so dass die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird.
Bei Bewerbungen auf Los 1 und Los 2 entsprechen die geforderten Mindestzahlen denen der Mindestanforderungen für Los 1.
Der Nachweis ANLAGE Qualifiziertes Personal ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.