Schleswig-Holsteinischer Landkreistag — Ausschreibung Behandlungskapazitätennachweis Referenznummer der Bekanntmachung: 20543-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sh-landkreistag.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Schleswig-Holsteinischer Landkreistag — Ausschreibung Behandlungskapazitätennachweis
Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung eines landesweit einheitlichen internetbasierten und datenbankgestützten Behandlungskapazitätennachweises für die Leitstellen, den Rettungsdienst und die an der Notfallversorgung teilnehmenden Behandlungseinrichtungen im Land Schleswig-Holstein.
Im Weiteren siehe Ausführungen unter Ziffer II.2.4).
Kiel Weitere Standorte der Leitstellen sind Harrislee, Bad Oldesloe, Elmshorn, Lübeck, Neumünster und Norderstedt.
Zusätzlich befinden sich in allen Kreisen und kreisfreien Städten Behandlungseinrichtungen (Krankenhäuser die an der Notfallversorgung teilnehmen), die an das System angeschlossen werden.
Für den Rettungsdienst und die Behandlungseinrichtungen in Schleswig-Holstein soll zum nächsten möglichen Zeitpunkt ein landesweit einheitlicher und digitaler Behandlungskapazitätennachweis (im folgenden System genannt) eingeführt werden. Ziel der Einführung eines Behandlungskapazitätennachweises ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung von Patienten des Rettungsdienstes in Schleswig-Holstein. Auf der Basis von patientenbeziehbaren Daten zum Zustand und Standort des betreffenden Patienten und den zeitaktuell verfügbaren Ressourcen der Behandlungseinrichtungen soll ohne weiteren Zeitverzug die nächstgelegene und geeignete Behandlungseinrichtung identifiziert werden können. Durch die frühzeitige Information der Zieleinrichtungen soll die Versorgung der Patienten optimal vorbereitet werden können. Das System soll sowohl im Regelbetrieb, als auch bei Großschadenslagen genutzt werden. Der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein umfasst Notfallrettung, den Intensivtransport und den Krankentransport und ist Aufgabe der Kreise (11) und kreisfreien Städte (4) als Rettungsdienstträger. Diese unterhalten 7 Rettungsleitstellen — namentlich sind dies:
— KRLS Nord (für das Gebiet der Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg),
— KRLS West (für das Gebiet der Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Steinburg),
— IRLS Mitte (für das Gebiet der Landeshauptstadt Kiel und der Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön),
— IRLS Süd (für das Gebiet der Kreise Stormarn, Ostholstein, Herzogtum Lauenburg),
— ILS Neumünster (für das Gebiet der Stadt Neumünster),
— ILS Holstein (für das Gebiet des Kreises Segeberg),
— ILS Lübeck (für das Gebiet der Hansestadt Lübeck),
und 125 Rettungs- und Notarztwachen.
Im Tagdienst werden in Schleswig-Holstein ca. 241 Rettungswagen, 46 Krankentransportwagen und 43 Notarzteinsatzfahrzeuge sowie 3 Rettungshubschrauber (Träger der Luftrettung ist das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Ostholstein) besetzt.
Im Sinne des Projektes zur Einführung des Behandlungskapazitätennachweises werden unter geeigneter Behandlungseinrichtung für die Versorgung und Transport von Notfallpatienten durch den Rettungsdienst folgende Einrichtungen zusammengefasst:
— an der Notfallversorgung teilnehmende Allgemein- und Fachkrankenhäuser in Schleswig-Holstein gemäß Krankenhausplanung (alle Fachbereiche, inkl. psychiatrische),
— darüberhinausgehend ggf. weitere Fachkrankenhäuser die regelmäßig, aufgrund der vorhandenen Behandlungskapazitäten Patienten des Rettungsdienstes aufnehmen und durch diesen angefahren werden.
Für die weitere Entwicklung und strategische Planung sind die Funktionen des Behandlungskapazitätennachweises auch für Durchgangsärzte der DGUV sowie weitere Arztpraxen vorzusehen, um weitere Entwicklungen im Bereich des Rettungsdienstes, sowie ambulanten und stationären Versorgung von Patienten abdecken zu können.
Um die Beschaffung eines einheitlichen Systems zu gewährleisten, haben sich die sieben beteiligten Leitstellen zusammengeschlossen und den Landkreistag mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt.
Auftraggeber der zu beschaffenden Leistung und Vertragspartner des obsiegenden Bieters werden die Leitstellen selbst.
Im Rahmen der Verhandlungen und Angebotsrunden hat sich der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer geeinigt, bestimmte Leistungen nur optional zu beauftragen.
Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer VI.3.) zu entnehmen. Auf der unter I.3.) genannten Plattform stehen den Bewerbern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Teilnahmeantrages benötigen. Dieser ist unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Land: Deutschland
Ort: Fernwald
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURDUBC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de