Schleswig-Holsteinischer Landkreistag — Ausschreibung Behandlungskapazitätennachweis Referenznummer der Bekanntmachung: 20543-20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sh-landkreistag.de/startseite/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schleswig-Holsteinischer Landkreistag — Ausschreibung Behandlungskapazitätennachweis

Referenznummer der Bekanntmachung: 20543-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung eines landesweit einheitlichen internetbasierten und datenbankgestützten Behandlungskapazitätennachweises für die Leitstellen, den Rettungsdienst und die an der Notfallversorgung teilnehmenden Behandlungseinrichtungen im Land Schleswig-Holstein.

Im Weiteren siehe Ausführungen unter Ziffer II.2.4).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48814200 Patientenverwaltungssystem
48814400 Klinisches Informationssystem
48814000 Medizinische Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kiel Weitere Standorte der Leitstellen sind Harrislee, Bad Oldesloe, Elmshorn, Lübeck, Neumünster und Norderstedt.

Zusätzlich befinden sich in allen Kreisen und kreisfreien Städten Behandlungseinrichtungen (Krankenhäuser die an der Notfallversorgung teilnehmen), die an das System angeschlossen werden.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für den Rettungsdienst und die Behandlungseinrichtungen in Schleswig-Holstein soll zum nächsten möglichen Zeitpunkt ein landesweit einheitlicher und digitaler Behandlungskapazitätennachweis (im folgenden System genannt) eingeführt werden. Ziel der Einführung eines Behandlungskapazitätennachweises ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung von Patienten des Rettungsdienstes in Schleswig-Holstein. Auf der Basis von patientenbeziehbaren Daten zum Zustand und Standort des betreffenden Patienten und den zeitaktuell verfügbaren Ressourcen der Behandlungseinrichtungen soll ohne weiteren Zeitverzug die nächstgelegene und geeignete Behandlungseinrichtung identifiziert werden können. Durch die frühzeitige Information der Zieleinrichtungen soll die Versorgung der Patienten optimal vorbereitet werden können. Das System soll sowohl im Regelbetrieb, als auch bei Großschadenslagen genutzt werden. Der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein umfasst Notfallrettung, den Intensivtransport und den Krankentransport und ist Aufgabe der Kreise (11) und kreisfreien Städte (4) als Rettungsdienstträger. Diese unterhalten 7 Rettungsleitstellen — namentlich sind dies:

— KRLS Nord (für das Gebiet der Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg),

— KRLS West (für das Gebiet der Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Steinburg),

— IRLS Mitte (für das Gebiet der Landeshauptstadt Kiel und der Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön),

— IRLS Süd (für das Gebiet der Kreise Stormarn, Ostholstein, Herzogtum Lauenburg),

— ILS Neumünster (für das Gebiet der Stadt Neumünster),

— ILS Holstein (für das Gebiet des Kreises Segeberg),

— ILS Lübeck (für das Gebiet der Hansestadt Lübeck),

und 125 Rettungs- und Notarztwachen.

Im Tagdienst werden in Schleswig-Holstein ca. 241 Rettungswagen, 46 Krankentransportwagen und 43 Notarzteinsatzfahrzeuge sowie 3 Rettungshubschrauber (Träger der Luftrettung ist das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Ostholstein) besetzt.

Im Sinne des Projektes zur Einführung des Behandlungskapazitätennachweises werden unter geeigneter Behandlungseinrichtung für die Versorgung und Transport von Notfallpatienten durch den Rettungsdienst folgende Einrichtungen zusammengefasst:

— an der Notfallversorgung teilnehmende Allgemein- und Fachkrankenhäuser in Schleswig-Holstein gemäß Krankenhausplanung (alle Fachbereiche, inkl. psychiatrische),

— darüberhinausgehend ggf. weitere Fachkrankenhäuser die regelmäßig, aufgrund der vorhandenen Behandlungskapazitäten Patienten des Rettungsdienstes aufnehmen und durch diesen angefahren werden.

Für die weitere Entwicklung und strategische Planung sind die Funktionen des Behandlungskapazitätennachweises auch für Durchgangsärzte der DGUV sowie weitere Arztpraxen vorzusehen, um weitere Entwicklungen im Bereich des Rettungsdienstes, sowie ambulanten und stationären Versorgung von Patienten abdecken zu können.

Um die Beschaffung eines einheitlichen Systems zu gewährleisten, haben sich die sieben beteiligten Leitstellen zusammengeschlossen und den Landkreistag mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt.

Auftraggeber der zu beschaffenden Leistung und Vertragspartner des obsiegenden Bieters werden die Leitstellen selbst.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zur Wertung der Qualität sind Konzepte vorzulegen. Ergänzend zu den Konzepten wird die Erfüllung von Soll-Kriterien bewertet, nähere Angaben siehe VI.3) / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Im Rahmen der Verhandlungen und Angebotsrunden hat sich der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer geeinigt, bestimmte Leistungen nur optional zu beauftragen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer VI.3.) zu entnehmen. Auf der unter I.3.) genannten Plattform stehen den Bewerbern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Teilnahmeantrages benötigen. Dieser ist unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Fernwald
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YURDUBC

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/01/2021

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