Vergabeverfahren SITA - Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-08 DR

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabeverfahren SITA - Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0

Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-08 DR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufbau, Bereitstellung und Betrieb des Übergangs ins öffentliche Fernsprechnetz (Sprachdienst).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32551400 Telefonnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED SACHSEN
Hauptort der Ausführung:

Sachsen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 gehören die Sprach- undDatenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN 2.0 in den Leistungsbereichen Mobilfunkund Sprachdienst und über das KDN III im Leistungsbereich Sprachdienst zum 31. März 2022 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Sprachdienst sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer muss der Auftragnehmer die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs (Sprach-, Fax- und Modemdaten) sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN 2.0 bestimmten Breakin-Verkehrs (Sprach-, Fax- und Modemdaten) gewährleisten. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Die Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, können grundsätzlich von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte):

a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,

b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen sowie die Kunden der KDN GmbH,

c) den Schulen im Freistaat Sachsen,

d) sämtlichen Personen und Einrichtungen, auf die das Sächsische E-Government-Gesetz1 Anwendung findet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional werden auch für Hochschulen im Freistaat Sachsen Leistungen erbracht. Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GesetzgegenWettbewerbsbeschränkungen — GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/01/2021

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