Anbindung von WLAN-Hotspots auf den nordfriesischen Inseln („WLAN-UTHLANDE“) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-AA-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittdün auf Amrum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25946
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amrum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anbindung von WLAN-Hotspots auf den nordfriesischen Inseln („WLAN-UTHLANDE“)
Die im Funktionsbereich „Anbindung“ anzubietenden Leistungen bestehen im Wesentlichen aus Tiefbauarbeiten sowie der Beschaffung, Verlegung und Installation von Kabelschutzrohren mit Lichtwellenleitern für die Anbindung von geplanten WLAN-Hotspots.
Gemeinde sowie Amt Landschaft Sylt
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchten die Gemeinde Sylt mit den Ortsteilen Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch, Rantum, Tinnum und Westerland sowie das Amt Landschaft Sylt mit den Gemeinden Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 1 sind ca. 10 020 m an 47 Standorten, jeweils zu liefern, vom überprüft nächstmöglichen Anschlusspunkt zu einem bezeichneten Standort zu verlegen, anzuschließen und mit geprüfter Funktionsfähigkeit zu dokumentieren.
Es sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt: Anbindung von ca. 6 weiteren Standorten (ca. 2 030 m) zu den unter Ziffer II.2.4) genannten Bedingungen vorzunehmen.
Amt Föhr-Amrum
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchte das Amt Föhr-Amrum mit den Gemeinden Nieblum und Utersum auf Föhr und Nebel, Nortorf und Wittdün auf Amrum in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 2 sind ca. 2 160 m an 10 Standorten, jeweils zu liefern, vom überprüft nächstmöglichen Anschlusspunkt zu einem bezeichneten Standort zu verlegen, anzuschließen und mit geprüfter Funktionsfähigkeit zu dokumentieren. Als Besonderheit ist auf Föhr eine 60m-Strecke für den saisonalen Rückbau vorzusehen. Daher sind für diese Position Material und Konstruktion derart vorzusehen, dass auch zugelassenen Dritte das jährliche Wiedererrichten und Rückbauen vornehmen könnten.
Amt Pellworm
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchte das Amt Pellworm mit den Halligen Hooge und Langeneß und der Insel Pellworm in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 3 sind ca. 2 960 m an 5 Standorten, jeweils zu liefern, vom überprüft nächstmöglichen Anschlusspunkt zu einem bezeichneten Standort zu verlegen, anzuschließen und mit geprüfter Funktionsfähigkeit zu dokumentieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes,
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Formular VHB 124),
c) Eigenerklärung nach Landesvergaberecht zum Mindestlohn (Formular SH 251).
a) Vorlage der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber, etwa aufgrund von § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB, von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Auftraggebers ein berechtigter Grund i. S. d. § 6a EU Abs. 2 S. 2 VOB/A. In diesem Fall sieht der Auftraggeber als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie (i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern; (ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen. Für andere Fälle, in denen der Bewerber glaubt, keine Jahresabschlüsse vorlegen zu können, wird auf Ziffer III.1.2)e) verwiesen.
b) Erklärung über den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich vergleichbarer Leistungen seit dessen Bestehen. Es ist das bereitgestellte Formular VHB 124 für die Eintragung zu verwenden.
c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit (z. B. Creditreform oder Bankunternehmen), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
d) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
e) Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (§ 6a EU Abs. 2 S. 2 VOB/A). Hierzu muss der Bewerber vor Ablauf der Teilnahmefrist den öffentlichen Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, wird der Teilnahmeantrag wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen ausgeschlossen.
Zu Ziffer III.1.2)b) Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein kumulativer Umsatz der letzten vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre aus mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen, die jeweils bezogen auf das betreffende Los folgende Merkmale aufweisen:
(i) Los 1: [Betrag gelöscht] EUR,
(ii) Los 2: [Betrag gelöscht] EUR,
(iii) Los 3: [Betrag gelöscht] EUR.
Zu Ziffer III.1.2)d) Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber):
(i) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
(ii) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
(iii) Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
(iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Es sind Angaben zu machen bezüglich der Qualifikationen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Kapazitäten des Anbieters hinsichtlich der Umsetzung vergleichbarer Projekte, insbesondere in Bezug auf den Umsetzungszeitraum sowie den Leistungsumfang (km Tiefbau, Errichtung von Breitbandhausanschlüssen). Die Referenzen müssen das gesamte vom Bieter angebotene Leistungsspektrum erfassen. Für alle Referenzen sind die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers zu nennen (Telefon, Name, Rolle im Projekt).
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht. Es sind Nachweise über die Fachkenntnis der Mitarbeiter zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten in den Tätigkeitsfeldern Verlegung und Anschluss von passiver Infrastruktur sowie von LWL; Dokumentation Funktionsfähigkeitsprüfung.
b) Die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung.
c) Angabe des Lieferkettenmanagement und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
d) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
e) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
f) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Zu Ziffer III.1.3)a) zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zudem die Angabe 3 mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen Mindestvoraussetzung. Als mit diesem Auftrag vergleichbar wird eine Referenz anerkannt, die jeweils bezogen auf das betreffende Los folgende Merkmale aufweist:
(i) Los 1: Tiefbau und LWL-Verlegung jeweils 10 km; WLAN-Standorte: 40,
(ii) Los 2: Tiefbau und LWL-Verlegung jeweils 4 km; WLAN-Standorte: 10,
(iii) Los 3: Tiefbau und LWL-Verlegung jeweils 2,5 km; WLAN-Standorte: 5. Sofern eine angegebene Referenz jeweils im Vergleich die vorgenannten Mindestmerkmale mehrerer Lose erfüllt, wird die Mindestvoraussetzung jeweils für die betreffenden Lose insoweit als erfüllt angesehen. zu Ziffer III.1,3)b) Als Mindestkriterium wird gefordert, dass die entsprechende Qualifikation von 3 Mitarbeitern für die genannten Tätigkeitsfelder nachgewiesen wird.
a) Nachforderungen Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 16a EU VOB/A vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
b) Finanzierungsvorbehalt Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Fördermittel bereitgestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften
(i) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben
— die beteiligten Bewerber in einer von jedem Bewerber unterzeichneten Erklärung (Formular VHB 234) zu benennen,
— die nach Ziffer III.1.1) c) und d) geforderten Nachweise sind entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen,
— wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Eintragung in das Handelsregister und/oder zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, sind auch die Nachweise gemäß Ziffer III.1.1) a) bzw. Ziffer III.1.2) a) von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen,
— im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III) geforderten Nachweise von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.
(ii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Teilnahmeantrag zu bestätigen.
(iii) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
(iv) Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
b) Nachunternehmereinsatz: Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formular VHB 235 einzureichen. In diesem Fall ist zusätzlich von dem Nachunternehmer eine Nachunternehmererklärung Formular VHB 236 abzugeben.
c) Bekanntmachung für Vergabeverfahren: Der Auftraggeber gibt für die Durchführung des Vergabeverfahrens bekannt (i) gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A vorzubehalten, ohne in Verhandlungen einzutreten auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag gemäß dem in der Vergabeunterlage beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen.
(ii) die Zahl der zu verhandelnden Angebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien verringert werden, also den Bieterkreis verkleinert. Der Auftraggeber beabsichtigt, gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt der Prüfung und Wertung der Angebote (Erstangebote) den Bieterkreis sukzessive zu verkleinern.
d) Vertraulichkeitserklärung Die Standortkarten werden nur Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber fordert von den Bewerbern daher spätestens mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist eine ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung (bereitgest. Formular) für diese Unterlagen ab. Wird diese Vertraulichkeitserklärung nicht fristgerecht erbracht, kann das betreffende Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden; Ziffer III)2.2)a) gilt entsprechend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.