Sicherheitsdienstleistungen für den Forschungsstandort Rossendorf Referenznummer der Bekanntmachung: BV 17/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vkta.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für den Forschungsstandort Rossendorf
Es ist geplant, für den Forschungsstandort Rossendorf umfangreiche Sicherheitsdienstleistungen, welche rund um die Uhr in unterschiedlichen Qualifikationen und Anforderungen zu erfüllen sind, zu vergeben. Der Forschungsstandort Rossendorf unterliegt aufgrund seiner Tätigkeiten besonderen Sicherheitsstandards und erfordert spezielle Genehmigungen.
Dresden
DEUTSCHLAND
Es ist geplant, für den Forschungsstandort Rossendorf umfangreiche Sicherheitsdienstleistungen, welche rund um die Uhr in unterschiedlichen Qualifikationen und Anforderungen zu erfüllen sind, zu vergeben. Der Forschungsstandort Rossendorf unterliegt aufgrund seiner Tätigkeiten besonderen Sicherheitsstandards und erfordert spezielle Genehmigungen.
Er verlängert sich automatisch darüber hinaus um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens 6 Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Eine Verlängerung über eine Vertragslaufzeit über den 31.1.2029 hinaus ist nicht zulässig, der Vertrag endet somit spätestens am 31.1.2029.
Der Vertrag verlängert sich automatisch darüber hinaus um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens 6 Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Eine Verlängerung über eine Vertragslaufzeit über den 31.1.2029 hinaus ist nicht zulässig, der Vertrag endet somit spätestens am 31.1.2029.
Es gelten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 1) oder Erklärung gleichen Inhalts.
2. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung der Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter benannt ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft soweit zutreffend nachzuweisen.
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3. Gewerbeerlaubnis nach § 34 a GewO (Kopie),
4. Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017 gemäß DIN 77200-3:2017 (Kopie),
5. Nachweis zur Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, z. B. in Form einer SCC-Zertifizierung oder anderer sich daran orientierender Managementstandards (Kopie),
6. Nachweis zu einem Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder vergleichbar (Kopie),
7. Alternativ zu vorstehenden Forderungen Punkte 1-6 (sofern dieser Inhalt der AVPQ-Eintragung und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind) beifügen der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ),
8. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe hat der Bieter die Genehmigung zum Tätigwerden in kerntechnischen Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz, diese Genehmigung ist mindestens bis zum Leistungsbeginn, 1.2.2022, gültig (Kopie),
9. Garantieerklärung, bis zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns, für die erforderlichen Beschäftigten die Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 12 b Atomgesetz zu erhalten.
(Darstellung im Konzept, wie diese Forderung erfüllt wird.)
10. Angabe der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung
11. Folgende Mindest-Haftpflichtversicherungssummen sind durch den Bieter nachzuweisen bzw. die Bereitschaftserklärung der Versicherung des Bieters zur Erhöhung bzw. zum Abschluss vorzulegen:
— für Personenschäden und Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR, jedoch maximal pro Vertragsjahr [Betrag gelöscht] EUR,
— für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
Jedoch maximal pro Vertragsjahr [Betrag gelöscht] EUR,
— für Vermögensschäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz [Betrag gelöscht] EUR,
— für Abhandenkommen von Schlüsseln [Betrag gelöscht] EUR,
— für Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR.
Benennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen in einem Leistungszeitraum der letzten 5 Jahre. (Benennung Ansprechpartner beim Referenzobjekt.)
Die Vergleichbarkeit ergibt sich mindestens durch
— Genehmigung zum Tätigwerden in kerntechnischen Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz,
— Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 12 b Atomgesetz,
— Personelle Sicherheitsdienstleistungen in einem kerntechnischen oder Hochtechnologieforschungszentrum,
— Mindestumsatz p.a. [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.