Sanierung WH Gerokstraße 38, 01307 Dresden, Deutschland/Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-H-004/8112
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung WH Gerokstraße 38, 01307 Dresden, Deutschland/Freianlagen
Gegenstand der geplanten Beauftragung dieses VgV-Verfahrens ist die Aufgabenstellung mit Leistungsbild Freianlagen, gemäß HOAI 2021 Teil 3. Abschnitt 2. § 38 ff. i. V. m. Anlage 11, für die Außenraumgestaltung des Hochbauprojektes Studentenwohnheims Gerokstraße 38.
Dresden
DEUTSCHLAND
Gegenstand der geplanten Beauftragung dieses VgV-Verfahrens ist die Aufgabenstellung mit Leistungsbild Freianlagen, gemäß HOAI 2021 Teil 3. Abschnitt 2. § 38 ff. i. V. m. Anlage 11, für die Außenraumgestaltung des Hochbauprojektes Studentenwohnheims Gerokstraße 38.
Das Studentenwerk beabsichtigt das Studentenwohnheim Gerokstraße 38 (Baujahr 1970) mit Baubeginn im Jahr 2022 bis Fertigstellung zum August 2023 von Grund auf zu sanieren sowie die umgebenden Freianlagen bis Frühjahr 2024, mit einer einjährigen Bauzeit neu zu gestalten. Ziel der Freiraumanlagengestaltung ist es, notwendige Nutzungs- und Aufenthaltsflächen mit stark gestalterischen Motiven zu schaffen. Dabei sind bisher fehlende Fahrrad- und PKW-Stellflächen sowie eine Feuerwehrstellfläche zu errichten. Die Erhaltung des stattlichen Baumbestandes und einer naturnahen Gestaltung der 2 782 m2 ist dabei zu beachten.
Keine
Fertigstellung Freianlagen (30.4.2024)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer.
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB, der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
d) siehe auch B01 Bewerberbogen Pkt. 4.1.
a) Siehe B01 Bewerberbogen Pkt. 4.2.
a) Siehe B01 Bewerberbogen Pkt. 4.3.
a) § 44 (1) und (2) VGV und § 75 (1) bis (3) VGV,
b) Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1) zu dieser Bekanntmachung.
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen u. zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.evergabe.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene o. qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) o. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und ggf. weiteren Unterlagen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich die
„Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ (Formblatt) beizufügen, bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe/Unteraufträge) die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt) u. das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt).
3. Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt u. nicht die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, um die Eignungskriterien zu erfüllen, muss nur einen Bewerberbogen mit ggf. geforderten Anlagen als Teilnahmeantrag abgeben.
4. Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
5. Bei Bewerbergemeinschaft (BG), ist für jedes Mitglied ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen vorzulegen. Das
Vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt seinen Bewerberbogen mit den geforderten Unterlagen als Teilnahmeantrag hoch und legt die Bewerberbögen u. ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden u. in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bzgl. der Ausschlussgründe gem. §§ 123,124 GWB sowie der Nachweis zur
Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
6. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/Angebote unterschiedl. Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge (Ausschlusskriterium).
7. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
8. Enthalten die Bekanntmachung o. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche o. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de