Planungsleistungen für die Dükerung der Schlei – Bau einer Pumpstation und einer Abwasserdruckrohrleitung Referenznummer der Bekanntmachung: AKG_OV_01-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kappeln
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24376
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Dükerung der Schlei – Bau einer Pumpstation und einer Abwasserdruckrohrleitung
Die Abwasserentsorgung Kappeln GmbH (AKG) betreibt das Schmutz- und Regenwasserkanalnetz der Stadt Kappeln. Neben dem zentralen Stadtkern, werden auch die Schmutzwässer außerhalb liegender Stadtteile auf der zentralen Kläranlage entsorgt.
Ein Teil der Stadtteile Kappelns liegt auf der Halbinsel Schwansen, so dass die Stadt Kappeln durch die Schlei, einem Meeresarm der Ostsee, getrennt wird.
Das Schmutzwasser im Einzugsgebiet der AKG auf der Halbinsel Schwansen wird am Pumpwerk Lüttfeld gesammelt und über 2 gedükerte Druckrohrleitungen zum Klärwerk Kappeln gepumpt.
Die Leitungen im Bereich des Dükers wurden Ende der 1960er Jahre in Betrieb genommen und sind aus Gründen der Betriebssicherheit redundant zu ersetzen.
Gegenstand dieses Offenen Verfahrens sind die Planungsleistungen für die Dükerung der Schlei, dem Bau einer Pumpstation und einer Abwasserdruckrohrleitung.
Kappeln
Durch die zu planenden Baumaßnahmen soll die Schmutzwasserentsorgung der Schwansener Seite der Stadt Kappeln des Ostseeresortes Olpenitz und der Gemeinde Olpenitz langfristig sichergestellt werden. Das Schmutzwasser aus dem Ostseeresort Olpenitz sowie der Gemeinde Olpenitz soll durch die neu herzustellende Abwasserdruckrohrleitung in Richtung der neu zu erstellenden Pumpstation und dann durch den neu herzustellenden Schleidüker in Richtung Kläranlage der Stadt Kappeln gepumpt werden.
Nach aktuellem Zeitplan soll das neue Pumpwerk im Verlauf des Jahres 2021 in Betrieb gehen, welches für 150 m3/h und 800 m3/d ausgelegt sein wird. Die vorhandene rd. 6 km lange Abwasserdruckrohrleitung zum Zwischenpumpwerk Lüttfeld, das Pumpwerk Lüttfeld selbst, wie auch der Düker unter der Schlei sind für diese Abwassermengen hydraulisch deutlich unterdimensioniert und zu ersetzen.
Im Rahmen des anstehenden Projektes soll auch eine neue rd. 6 km lange Druckrohrleitung verlegt werden, das Pumpwerk Lüttfeld neu erstellt sowie 2 neue redundante Dükerleitungen unterhalb der Schlei zur Kläranlage verlegt werden.
Weitere Einzelheiten enthalten die Leistungsbeschreibung sowie die den Vergabeunterlagen beigefügte Machbarkeitsstudie.
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe I). Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet (Stufe II = LPh 5-7; Stufe III = LPh 8-9). Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7).
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5)).
Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 und PL2 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
PL 3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR sowie in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsjahr für Personenschäden sowie für sonstige Schäden/Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bieter über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Angebot verbindlich zu erklären, dass der Bieter im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von AKG für geeignet erachteter Belege nachweisen.
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (vergleichbar sind Umsätze, die ähnliche Projekte hinsichtlich Planungsleistungen nach § 41 HOAI (Ingenieurbauwerke) zum Gegenstand hatten) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von AKG für geeignet erachteter Belege nachweisen. AKG behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Zu WL1. Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt über EUR 500.000,- gelegen haben.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 1. Januar 2016). Vergleichbar sind Referenzen, die Planungsleistungen für die Auslegung und Dükerung von Fließgewässern/ Gewässern, die Planung von Auslegung und Verlegung von Abwasserdruckrohrleitungen, die Planung von Bau und Auslegung von Abwasserpumpwerken sowie die Integration und Dimensionierung der Ingenieurbauwerke in die bestehende Infrastruktur bzw. auf die technischen Möglichkeiten einer Kläranlage zum Gegenstand hatten. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mit der Leistungsphase 8 abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Vergabeunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. AKG kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Zu TL2. Mindestens eine Referenz muss die Dükerung eines schiffbaren Fließgewässers zum Gegenstand gehabt haben, wobei die Dükerung eine Länge von mindestens 100 Metern gehabt haben muss.
1. Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein abzugeben. Das in den Vergabeunterlagenbeigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare in den Angebotsunterlagen) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens AKG erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 1.3.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. AKG behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass AKG keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. AKG kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5) AKG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. AKG seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7) AKG behält sich nach Auswertung der unter Ziff. VIII.3 der Angebotsaufforderung genannten Zuschlagskriterien 1 bis 3 vor, die Bieter zu einem Präsentationstermin einzuladen und diesen Präsentationstermin bei der Wertung zu berücksichtigen. Demgemäß werden alle Bieter, die nach einer ersten Anwendung der unter Ziff. VIII.3 der Angebotsaufforderung genannten Zuschlagskriterien noch eine Chance auf die Zuschlagserteilung haben, zu einem Präsentationstermin eingeladen. Die Präsentationstermine sind voraussichtlich in der KW 16/2021 vorgesehen. Sie werden – nach Wahl von AKG unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Pandemie – in Neumünster oder als Videokonferenz stattfinden. Einzelheiten zu den vorbehaltenen Präsentationen enthält die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGD7WE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.