Projektsteuerungsleistungen für das Vorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“ Referenznummer der Bekanntmachung: 0071.24
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohnstein
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01848
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohnstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für das Vorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“
Die Stadt Hohnstein liegt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und ist mit seinen rund 3 260 Einwohnern als Grundzentrum eingestuft. Die Burg Hohnstein befindet sich zentral im Stadtgebiet der Stadt Hohnstein und wird durch die Dresdener Straße und den Markt erschlossen.
Die durch die Stadt in 2018 beschlossene Übernahme der Burganlage in Form des
Eigentumerwerbs ist Anlass, ein städtebauliches Entwicklungskonzept über diesen
Bereich zu legen, welches Grundlage für die Antragsstellung auf Aufnahme in ein
Städtebauförderungsprogramm ab 2021 ist. Die Stadt Hohnstein beabsichtigt als Kernmaßnahme die Sanierung der Burganlage Hohnstein, d. h. sämtlicher Hoch- und
Tiefbauanlagen.
Hierfür mochte sich die Stadt Hohnstein eines Projektsteuerers bedienen. Der
Projektsteuerer soll seine Tätigkeit zeitgleich mit den Planungsleistungen ab 01/2021 aufnehmen.
Hohnstein, DE
Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 (Leistungsbild Projektsteuerung) der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 (5. Auflage, März 2020). Die Beauftragung soll stufenweise (Stufe 1: Projektstufen 1 und 2; Stufe 2: Projektstufen 3 bis 5) erfolgen. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich an den Projektstufen 1 bis 5 des o. g. AHO-Heftes. Ein Anspruch auf die Gesamt-Beauftragung besteht nicht.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht:
— Entwickeln, Abstimmen und Dokumentieren der projektspezifischen Organisationsvorgaben und Projektstrukturplanung, Feinabstimmung;
— Mitwirken bei der Festlegung der Projektziele und der Dokumentation der Projektvorgaben, Fortschreibung;
— Mitwirkung bei der Festlegung eines Projektkommunikationssystems;
— Mitwirkung bei der Klärung der Standortfragen;
— Aufstellen und Abstimmen des Terminrahmens und Steuerungsterminplans für das Gesamtprojekt;
— Mitwirkung bei der Erfassung logistischer Einflussgrößen unter Berücksichtigung relevanter Standort- und Rahmenbedingungen, Mitwirkung bei der Aktualisierung;
— Mitwirken bei der Erstellung einer Vergabe- und Vertragsstruktur für die Planungsleistungen gemäß §§ 34, 39, 51, 55 HOAI;
— Vorbereiten und Abstimmen der Inhalte der Planerverträge;
— Mitwirkung bei der Bemusterung;
— Überprüfen und Freigabevorschlage bzgl. der Abschlagsrechnungsprüfung der Objektüberwachung zur Zahlung an ausführende Unternehmen;
— Unterstützen des Auftraggebers bei der Abwendung von Forderungen Dritter;
— Prüfen der Auflistung der Verjährungsfristen für Mangelanspruche.
Zu berücksichtigen sind folgende Terminvorgaben:
JourFix Stadt/Landkreis alle 8 bis 10 Wochen; Planungsabstimmungen alle 4 bis 6
Wochen; Teilnahme an Bauberatungen alle 4 Wochen
Der Projektsteurer soll vor allem Qualität, Funktionalität, Kosten, Terminvorgaben sowie sonstige Koordinations- und Unterstützungsleistungen erbringen. Dazu gehören u. a. das Vorbereiten und die Durchführung weiterer unterschwelliger Vergabeverfahren weiterer Planer- und Gutachterleistungen.
Die Kostensteuerung beinhaltet u. a. das Erfassen und Freigeben sämtlicher Aufträge und Rechnungen. Dem Auftraggeber ist mindestens einmal monatlich eine Auftrags- und Abrechnungsübersicht zur Verfügung zu stellen.
Die Gesamtbaukosten (KG 200 bis KG 600) werden derzeit auf 11,716 Mio. EUR netto geschätzt. Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenrahmenschatzung rund [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 200 bis 700, ohne KG 710).
Planungsbeginn ist Januar 2021.
Stufenweise Beauftragung, siehe II.2.4)
Es erfolgt eine Bewertung der Qualitätskriterien „schriftliche Darstellung zu Organisation und Ablauf und zum Umgang mit dem Steuerungs- und Koordinationsaufwand für die spezielle Projektsteuerungsaufgabe, Umgang mit den Planungsbeteiligten“, „Personaleinsatzplan, Personelle Besetzung“ sowie „Kostenverfolgung“ und „Preis“ entsprechend der beigefugten Unterlagen „Verfahrensleitfaden/Weiterführende Hinweise“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistungen für das Vorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbung- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.