Material, Einrichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots auf den nordfriesischen Inseln („WLAN-Uthlande“) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-AA-02

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittdün auf Amrum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25946
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amrum.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4392CE30-A738-4FB2-A4C9-5D2D76C6394C
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4392CE30-A738-4FB2-A4C9-5D2D76C6394C
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Material, Einrichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots auf den nordfriesischen Inseln („WLAN-Uthlande“)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-AA-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72400000 Internetdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die hier im Funktionsbereich „Material, Einrichtung und Betrieb“ anzubietenden Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der Beschaffung, Montage, Einrichtung und dem Betrieb der WLAN-Hotspots als ein Netz mit mehreren Ebenen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinde sowie Amt Landschaft Sylt

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchten die Gemeinde Sylt mit den Ortsteilen Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch, Rantum, Tinnum und Westerland sowie das Amt Landschaft Sylt mit den Gemeinden Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 1 sind an 101 Standorten ca. 126 Strahler jeweils zu liefern, an der bezeichneten Stelle zu montieren, anzuschließen, soweit nötig auszurichten, mit Funktionsfähigkeit zu dokumentieren und zu betreiben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt: An weiteren 20 Standorten ca. 23 Strahler, die zu montieren, anzuschließen, soweit nötig auszurichten, mit Funktionsfähigkeit zu dokumentieren und zu betreiben sind.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Amt Föhr-Amrum

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchte das Amt Föhr-Amrum mit den Gemeinden Nieblum und Utersum auf Föhr und Nebel, Nortorf und Wittdün auf Amrum in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 2 sind an 39 Standorten ca. 45 Strahler jeweils zu liefern, an der bezeichneten Stelle zu montieren, anzuschließen, soweit nötig auszurichten, mit Funktionsfähigkeit zu dokumentieren und zu betreiben könnten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt: An weiteren 8 Standorten ca. 11 Strahler, die zu montieren, anzuschließen, soweit nötig auszurichten, mit Funktionsfähigkeit zu dokumentieren und zu betreiben sind.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Amt Pellworm

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchte das Amt Pellworm mit den Halligen Hooge und Langeneß und der Insel Pellworm in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 3 sind an 14 Standorten insgesamt 27 Strahler jeweils zu liefern, an der bezeichneten Stelle zu montieren, anzuschließen, soweit nötig auszurichten, mit Funktionsfähigkeit zu dokumentieren und zu betreiben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt: An weiteren 20 Standorten ca. 26 Strahler, die zu montieren, anzuschließen, soweit nötig auszurichten, mit Funktionsfähigkeit zu dokumentieren und zu betreiben sind.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,

b) Nachweis der Zulassung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG),

c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (bereitgestelltes Formular),

d) Eigenerklärung nach Landesvergaberecht zum Mindestlohn (Formular SH 251).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

a) Vorlage der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber, etwa aufgrund von § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB, von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie

(i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern;

(ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen. Für andere Fälle, in denen der Bewerber glaubt, keine Jahresabschlüsse vorlegen zu können, wird auf Ziffer III.1.2)e) verwiesen.

b) Erklärung über den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich vergleichbarer Leistungen seit dessen Bestehen. Es ist das bereitgestellte Formular für die Eintragung zu verwenden.

c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit (z. B. Creditreform oder Bankunternehmen), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.

d) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.

e) Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber vor Ablauf der Teilnahmefrist den öffentlichen Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV angewandt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu Ziffer III.1.2) b) Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein kumulativer Umsatz der letzten vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre aus mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen, die jeweils bezogen auf das betreffende Los folgende Merkmale aufweisen:

i) Los 1: [Betrag gelöscht] EUR,

ii) Los 2: [Betrag gelöscht] EUR,

iii) Los 3: [Betrag gelöscht] EUR.

Zu Ziffer III.1.2) d).

Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber):

i) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,

ii) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,

iii) Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,

iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, eingesetzte Technik. Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. Die Referenzen sind in dem bereitgestellten Formular einzutragen.

b) Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines Organigramms des Betriebes mit Bezeichnung des Projektteams (inkl. Bezeichnung der fachlichen Qualifikation).

c) Darlegung der fachlichen Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen. Die Bewerber sind im Rahmen des Vergabeverfahrens gegenüber ihren Mitarbeitern zum Datenschutz in Bezug auf deren personenbezogene Daten verpflichtet. Für den Fall der Angabe dieser Daten erklärt der Bewerber, sämtliche Vorschriften des Datenschutzes im Verhältnis zu seinen Mitarbeitern eingehalten zu haben und einzuhalten. Dies gilt auch für zu b) gemachten personenbezogenen Angaben.

d) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung.

e) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu Ziffer III.1.3)a) zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zudem die Angabe 3 mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen Mindestvoraussetzung. Als mit diesem Auftrag vergleichbar wird eine Referenz anerkannt, die jeweils bezogen auf das betreffende Los folgende Merkmale aufweist:

i) Los 1 Betrieb von mind. 100 WLAN-Standorten,

ii) Los 2 Betrieb von mind. 30 WLAN-Standorten,

iii) Los 3 Betrieb von mind. 15 WLAN-Standorten.

Zu Ziffer III.1.3)c) 1 verantwortlicher Mitarbeiter mit der Qualifikation eines Ingenieurs (oder entsprechend); Nachzuweisen ist ferner für 3 Mitarbeiter die Qualifikation Montage, Anschluss, Ausrichtung, Dokumentation der Funktionsfähigkeit, Betrieb, Wartung/Reparatur.

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

a) Nachforderungen Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Konzessionsgeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

b) Keine Verpflichtung zum Zuschlag Finanzierungvorbehalt.

Der Konzessionsgeber ist gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 KonzVgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Fördermittel bereitgestellt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 05/03/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Bietergemeinschaften

i) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben:

— Benennung der Mitglieder in von allen Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular),

— die nach Ziffer III.1.1) c) und d) geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft,

— im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III) geforderten Nachweise von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden:

ii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Teilnahmeantrag zu bestätigen,

iii) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben,

iv) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft, Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig,

b) Nachunternehmereinsatz MIT Eignungsleihe Werden zur Eignungsleihe Nachunternehmer herangezogen, sind von:

i) dem Bewerber die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ (bereitgestelltes Formular) auszufüllen. In diesem Formular sind zur Eignungsleihe folgende Angaben zu machen:

— Name des Nachunternehmens,

— Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen,

— Benennung der konkret durch Eignungsleihe nachgewiesenen Eignungskriterien i. S. d. Ziffer III.

ii), den zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmern, folgende Erklärungen abzugeben:

— „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ (bereitgestelltes Formular),

— die nach Ziffer III.1.1) c) und d) geforderten Nachweise,

— die dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III).

iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen,

c) Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe Ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt, haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.

d) Vertraulichkeitserklärung Die Standortkarten und der Entwurf des Konzessionsvertrages werden nur Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Der Konzessionsgeber fordert von den Bewerbern daher spätestens mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist eine ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung (bereitgest. Formular) für diese Unterlagen ab. Wird diese Vertraulichkeitserklärung nicht fristgerecht erbracht, kann das betreffende Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden; Ziffer III)2.2) a) gilt entsprechend.

e) Bekanntmachung zum Verhandlungsverfahren Der Konzessionsgeber gibt bekannt sich vorzubehalten.

i) gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV ohne in Verhandlungen einzutreten auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag gemäß dem in der Vergabeunterlage beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen,

ii) gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 12 VgV die Zahl der zu verhandelnden Angebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien verringert werden. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt der Prüfung und Wertung der Angebote (Erstangebote) den Bieterkreis sukzessive zu verkleinern.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt:

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,

(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/01/2021

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