Betrieb der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen Referenznummer der Bekanntmachung: C61-0452 / 122
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lds.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen
Betrieb der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen.
Hauptstr. 9
01737 Tharandt OT Grillenburg
Durch die Vergabe sollen die Betreuung, Versorgung und die Verpflegung von zunächst bis zu 50 Asylbewerberinnen, einschließlich ihrer mitreisenden Kinder in der Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende und Flüchtlinge am Standort Hauptstraße 9, 01737 Tharandt, OT Grillenburg im Freistaat Sachsen vergeben werden.
Eine Erhöhung der Kapazität um 40 Plätze auf bis zu 90 Plätze behält sich der Auftraggeber bei Bedarf vor. Die Vergabe für das Objekt ist ab dem 1. Juni 2021 geplant und hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2023 mit der Option zur Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils bis zu einem Jahr, längstens jedoch bis zum 31. Mai 2025. Für den Fall, dass ein Vergabeverfahren innerhalb der Laufzeit noch nicht durch Zuschlag beendet werden kann, kann der Vertrag um den für den Abschluss der Vergabe erforderlichen Zeitraum verlängert werden Vertragsgegenstand und- Umfang der zu erbringenden Leistungen im Einzelnen können dem nachfolgenden Link entnommen werden: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-177007e77fd-11d0fe99325bda88
Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob an dieser Stelle weitere Informationen veröffentlicht werden.
Siehe Ziffer II.2.4).
Siehe Ziffer II.2.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragungen in Präqualifizierungsdatenbanken (z. B. AVPQ) sowie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) werden als Nachweis allgemein anerkannt, soweit die Eintragungen sich mit den Eignungsanforderungen dieses Vergabeverfahrens wie nachfolgend aufgeführt, decken.
Zum Nachweis ihrer Befähigung zur Berufsausübung legen die Bieter/Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot folgende Nachweise vor:
— Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Existenznachweis, wie z. B.:
— Auszug aus dem Gewerberegister wie die Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung bei Bietern, die nicht im Handelsregister registriert sind oder
— Auszug aus dem Vereinsregister oder ein vergleichbarer Nachweis bei gemeinnützungen Organisationen oder
— ein mit den vorgenannten Nachweisen vergleichbarer Nachweis des Herkunftslandes bei nicht in Deutschland ansässigen Bietern.
In jedem Fall werden nur Nachweise akzeptiert, die zum Ende der Angebotsfrist jeweils nicht älter als 3 Monate sind.
Der vorstehende Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen. Bei Nichtvorlage kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz ist der vorstehende Nachweis für den Nachunternehmer nur auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Der Nachweis ist zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bei Nichtvorlage zu dem bestimmten Zeitpunkt wird das Angebot ausgeschlossen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben die Bieter/Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot Angaben zu machen über:
— Liquiditätsnachweis über mindestens [Betrag gelöscht] EUR, Formular „03 b Bankerklärung“
Bei Nichtvorlage mit dem Angebot kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Eintragungen in Präqualifizierungsdatenbanken (z. B. AVPQ) sowie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) werden als Nachweis allgemein anerkannt, soweit die Eintragungen sich mit den oben aufgeführten Eignungsanforderungen dieses Vergabeverfahrens decken.
Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter/die Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/müssen sie die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem/ihrem Angebot benennen (Formblatt 06 Eignungsleihe Unterauftragsvergabe, Seite 1).
Darüber hinaus hat/haben der Bieter/die Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Verpflichtungserklärung Formblatt „06 b Verpflichtungserklärung wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe“ als Nachweis der Bereitstellung dieser Kapazitäten und die entsprechenden Eignungsnachweise dieses Unternehmens, auf das zurückgegriffen wird, ebenfalls bereits mit dem Angebot einzureichen.
Diese Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen. Bei Nichtvorlage mit dem Angebot kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Die vorgenannten Formblätter können über nachfolgenden Link abgerufen werden: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-177007e77fd-11d0fe99325bda88
a) Vorzulegen ist mindestens eine Referenz.
Die Referenz kann in Form einer Gesamtreferenz über alle Einzelleistungen oder in Form mehrerer Einzelreferenzen, die in der Zusammenschau alle Einzelleistungen umfassen, eingereicht werden.
Die Referenz muss den Nachweis über mindestens 2 Jahre der Erbringung von Betreiberdienstleistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen oder in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber mit mindestens 50 Unterbringungsplätzen in den letzten 2 Jahren gerechnet vom Zeitpunkt der Bekanntmachung erbringen.
Der Zeitraum der Leistungserbringung bei Einzelreferenzen muss ebenfalls mindestens 2 Jahre betragen und in den letzten 2 Jahren gerechnet vom Zeitpunkt der Bekanntmachung erbracht worden sein.
Die Referenz muss sich aus den nachfolgenden Leistungen zusammensetzen:
— Organisation des Betriebes einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft,
— Soziale Betreuung von aus ihren Herkunftsländern geflüchteten Menschen,
— Verpflegung von Menschen aus unterschdiedlichsten Kulturkreisen,
— Betreuung von Kindern,
— Unterstützung traumatisierter Personen (z. B. aufgrund von Flucht, Vertreibung, Krieg oder Terror) im Alltag.
Bis auf die Organisation und die soziale Betreuung müssen die Referenzleistungen nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft erbracht worden sein.
b) Es steht dem Bieter frei, die Referenz in Form einer Liste, die die Mindestangaben nach Teil 1 der Anlage „04 Referenz-Muster“ enthält, vorzulegen oder die Referenz nebst bereits vom Referenzgeber ausgefüllter Referenzbewertung (Teil 1 und Teil 2) mit dem Angebot einzureichen. Für den Fall, dass lediglich die Angaben nach Teil 1 eingereicht werden, wird die Vergabestelle den Referenzgeber selbst kontaktieren und eine Referenzbestätigung nach Teil 2 der Anlage „04 Referenz-Muster“ einholen.
Die Verwendung anderer Referenz-Muster kann zum Ausschluss führen, wenn die geforderten Angaben daraus nicht eindeutig hervorgehen.
c) Sofern für einzelne Referenzleistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, gelten für die Vorlage der Referenzen die Ausführungen unter Buchstabe a) und b) entsprechend. Der Einsatz von Nachunternehmen für die Organisation des Betriebes sowie für die soziale Betreuung ist nicht zugelassen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber/Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemäß Anlage „03a Eigenerklärungen“ Angaben zu §§ 123 GWB, 124 GWB, 19 Abs. 3 MiLoG, 21 Abs. 1 AEntG, 21 Abs. 1 SchwarzArbG 98c AufenthG vorzulegen.
Wenn einschlägig, ist das Formblatt „05_Bewerber-, Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ vorzulegen.
Unterauftragsvergabe: Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten benennen. Hierzu ist das Formblatt „06_Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen“, Seite 2 ausgefüllt einzureichen.
Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten benennen (Formblatt „06_Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen“, Seite 1).
Im Falle der Eignungsleihe im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber das Formblatt „06 a_Verpflichtungserklärung berufliche und technische Eignungsleihe“ dieser Unternehmen vorzulegen und die entsprechenden Eignungsnachweise dieser Unternehmen, auf die zurückgegriffen wird, ebenfalls einzureichen.
Alle vorstehenden Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Bei Nichtvorlage mit dem Angebot kann dieses ausgeschlossen werden.
Im Fall der Unterauftragsvergabe hat der Bewerber auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet (Nachweise entsprechend den Anforderungen für den Bewerber) sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt „06a_Verpflichtungserklärung Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen“) dieser Unternehmen vorzulegen. Bei Nichtvorlage zu dem bestimmten Zeitpunkt wird das Angebot ausgeschlossen.
Eintragungen in Präqualifizierungsdatenbanken (z. B. AVPQ) sowie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) werden als Nachweis allgemein anerkannt, soweit die Eintragungen sich mit den oben aufgeführten Eignungsanforderungen dieses Vergabeverfahrens decken.
Die vorgenannten Formblätter können über nachfolgenden Link abgerufen werden: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-177007e77fd-11d0fe99325bda88
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftragsgebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob auf der Vergabeplattform weitere Informationen veröffentlicht wurden.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 22.Februar 2021 über die Vergabeplattform eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten,
3. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind.
4. Auf dem Postweg übermittelte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 134 Abs. 2 GWB:
Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363