Oberschule Hainbuchenstr. 13, Los 408 MSR-GA Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2020-00538
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberschule Hainbuchenstr. 13, Los 408 MSR-GA
Los 408 MSR-GA, 04329 Leipzig.
Leipzig
Gebäudeautomationssystem für die Sanierung der Oberschule Hainbuchenstraße in Leipzig, Ausführung erfolgt mit BACnet-kompatiblen Steuerungen mit integrierten Webbrowser zur Anlagenbedienung und zur Integration in ein übergeordnetes Leitsystem mit folgenden Grobmengen:
— 2 ISPs (1x EG, 1x 3.OG),
— 180 Datenpunkte (physikalisch und gemeinsam),
— Anschluss von eigenständigen Lüftungsanlagen,
— Regelung Heizungsverteiler mit 5 Heizkreisen,
— 30 Sensoren,
— Anschluss von 20 Lüftungsklappen und Volumenstromregler,
— 7 Regelventile,
— 4 700 m Starkstromkabel/-leitungen 3 x 1,5 bis 5 x 4, halogenfrei,
— 6 000 m Schwachstromkabel/-leitungen 2 x 2 x 0,8 bis 6 x 2 x 0,8, halogenfrei,
— Kabelverlegung auf bauseitigen Haupt-Trassen Hinweis: Die 130 Arbeitstage sind in mind. 2 Bauabschnitte unterteilt/zu realisieren.
Es erfolgt somit keine Leistungserbringung auf einmal, sondern in Abschnitten nach Abstimmung mit der Bauleitung.
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Anforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberschule Hainbuchenstr. 13, Los 408 MSR-GA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).