Beschaffung LF 10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Süderbrarup
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24392
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-suederbrarup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung LF 10
Beschaffung eines LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Süderbrarup.
Fahrgestell
24392 Süderbrarup
Beschaffung eines LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Süderbrarup in 3 Losen; hier das Fahrgestell.
Ablauf der Angebotsfrist: 26.11.2020, 11.00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 28.12.2020
Aufbau
24392 Süderbrarup
Beschaffung eines LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Süderbrarup in 3 Losen; hier der feuerwehrtechnische Aufbau.
Ablauf der Angebotsfrist: 26.11.2020, 11.00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 28.12.2020
Beladung
24392 Süderbrarup
Beschaffung eines LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Süderbrarup in 3 Losen; hier die Beladung.
Ablauf der Angebotsfrist: 26.11.2020, 11.00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 28.12.2020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist
Zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de