Erweiterung der Beschaffung von batterieelektrischen Niederflur-Gelenklinienbussen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: +49 431 / 2203-1299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvg-kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Beschaffung von batterieelektrischen Niederflur-Gelenklinienbussen
Beschaffung von 2 zusätzlichen batterieelektrischen Niederflur-Gelenklinienbussen.
Der AG hat nach erfolgter Ausschreibung 36 batterieelektrische Niederflur-Gelenklinienbusse beschafft.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beschaffung von batterieelektrischen Niederflur-Gelenklinienbussen
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nachbestellung von 2 zusätzlichen, baugleichen batterieelektrischen Niederflur-Gelenklinienbussen.
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Nachbestellung von 2 zusätzlichen, baugleicher batterieelektrischen Niederflur-Gelenklinienbusse zum Lieferzeitpunkt September 2021
Gründe für die Änderung: Die Nachbestellung ist auf Grundlage von §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB bei dem AN erfolgt, weil ein Wechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen konnte und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kam ein Wechsel des AN nicht in Betracht, was sich daraus ergibt, dass bei der vorangegangenen Ausschreibung nur der AN ein Angebot eingereicht hat, das den gestellten Anforderungen der Beschaffung genügt hat. Die Beschaffung von batterieelektrischen Niederflur-Gelenklinienbussen weiterer Hersteller wäre darüber hinaus mit erheblichen Zusatzkosten für Wartung und Instandhaltung sowie technischen Schwierigkeiten und Schwierigkeiten bei der Schulung und Ausbildung des Werkstatt- und Fahrpersonals zur Nutzung von neuen batterieelektrischen Niederflur-Gelenklinienbussen verbunden. Der Auftragswert wird durch die Nachbestellung um 5,55 % und damit unterhalb der Grenze von § 132 Abs. 2 S. 2 GWB erhöht.
Ergänzung der Gründe für die Änderung unter VII.2.1) Die Berechtigung der Nachbestellung ergibt sich darüber hinaus auch aus § 133 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB, weil die Nachbestellung aufgrund von nicht vorhersehbaren Umständen erforderlich geworden ist. Der Aufgabenträger hat eine Leistungsausweitung des ÖPNV auf den Linien 11 und 34 beauftragt.