Erweiterung der Gemeinschaftsschule Kappeln am Standort Hindenburgstraße 2 – Leistungen gem. § 34 HOAI 2013 Referenznummer der Bekanntmachung: Kappeln-VgV-1315
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kappeln
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24376
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kappeln.de/Kultur-Bildung/Schulverband
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Gemeinschaftsschule Kappeln am Standort Hindenburgstraße 2 – Leistungen gem. § 34 HOAI 2013
Der Nahbereichsschulverband plant die Erweiterung der Gemeinschaftsschule Kappeln am Standort Hindenburgstraße 2. Auf Grund gestiegener und weiter steigender Schülerzahlen ergibt sich derzeit ein Erweiterungsbedarf von 1 000 bis ca. 1 300 qm Nutzfläche.
Das Projektbudget (KG 200-700) beträgt ca. 4,0 Mio. EUR brutto (berechnet auf der Basis von 19 %).
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphasen 1 bis 4 gem. § 34 HOAI,
— Leistungsphasen 5 bis 9 gem. § 34 HOAI, optional, stufenweise.
Es besteht kein Anspruch auf den Abruf sämtlicher optionaler Leistungsphasen.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Kappeln
Hindenburgstraße 2
24376 Kappeln
Die Gemeinschaftsschule Kappeln ist eine offene Ganztagsschule, befindet sich östlich des Stadtzentrums und ist über die Hindenburgstraße bzw. die Flensburger Straße an die B199 angebunden. Östlich der Hindenburgstraße schließen sich großflächige Sportanlagen an.
Der Schulstandort gliedert sich in verschiedene Gebäudetypologien unterschiedlichen Baualters. Der ortstypische Klinker ist in der Materialität der Bestandsbauten vorherrschend. Aufgrund gestiegener Schülerzahlen hat sich ein Raumbedarf ergeben, der entweder durch einen freistehenden Neubau oder einen Anbau mit Anschluss an den Gebäudebestand zu erweitern ist.
Im Jahr 2009 wurde der Bestand bereits um eine multifunktional zu nutzende Mensa ergänzt. Im Jahr 2012 wurde der bestehende Fachtrakt im östlichen Bereich des Schulgeländes ebenfalls um einen Anbau erweitert.
Dieser Ausschreibung vorauslaufend wurde durch das Architekturbüro Architekten Johannsen und Partner mbB, Hamburg eine Variantenuntersuchung durchgeführt, die vier prinzipielle Lösungen zur Verortung des Flächenbedarfs aufzeigt, von denen grundlegend 2 Varianten weiter verfolgt werden können. Das Ergebnis der Variantenuntersuchung wird den Bietern (mind. teilweise) mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Das an der Variantenuntersuchung beteiligte Büro ist von der Teilnahme nicht ausgeschlossen.
Die Fertigstellung ist für Sommer 2023 geplant.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Vertretungen der Schulleitungen und ggf. weitere Vertreter aus dem behördlichen Kontext werden in beratender Funktion in die Angebotsbewertung einbezogen.
Für die Vergabestelle, den Nahbereichsschulverband Kappeln, begleitet das büro luchterhandt, Hamburg die operative Umsetzung dieses VgV-Verfahrens.
Leistungsphasen 5 bis 9 der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 (stufenweise)
Es besteht kein Anspruch auf den Abruf sämtlicher optionaler Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der Gemeinschaftsschule Kappeln am Standort Hindenburgstraße 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eckernförde
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rimpf.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVDP9E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.