Neubau Kita Königskoppel – Fachplanungen Referenznummer der Bekanntmachung: 156
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glückstadt
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.glueckstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kita Königskoppel – Fachplanungen
Die Stadt Glückstadt beabsichtigt eine 6-gruppige Kindertagesstätte mit Erweiterungsoption auf bis zu 8 Gruppen zu errichten. Ein Architekturbüro ist bereits ausgewählt.
Die angefragte Dienstleistung umfasst Planungsleistungen in den Bereichen:
Los 1 Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff HOAI:
Los 2 Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI:
Jeweils Leistungsphase 1-4 (teilweise anteilig) mit Option auf Erweiterung auf weitere Leistungsphasen, Honorarzone: III.
Los 1 bis 2 oder Kombinationen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, statt mehrere Vertragspartner ein Unternehmen bzw. eine Unternehmensgemeinschaft zu wählen und sich von diesem ein alle Lose umfassendes Konzept erarbeiten zu lassen.
Technische Gebäudeausstattung
Stadt Glückstadt – Die Bürgermeisterin
Am Markt 4
25348 Glückstadt
Molenkiekergang 2 a
25348 Glückstadt
Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff HOAI:
— Leistungsphase 1-4 (teilweise anteilig) mit Option auf Erweiterung auf weitere Leistungsphasen, Honorarzone: III.
Die Auswahl erfolgt in 3 Phasen:
Phase 1:
Die vollständige Vorlage der Unterlagen und der Nachweis der Eignung anhand der Eigenerklärungen belegt die grundsätzliche Eignung.
Phase 2:
Bei über 3 bis 5 grundsätzlich geeigneten Bewerber/innen erfolgt eine weitere Einschränkung der Teilnehmerzahl über die Bewertung von 3 Referenzen der letzten 10 Jahre für vergleichbare Leistungen.
Bewertet werden die Vergleichbarkeit, Neu-, Erweiterungs- oder Umbau und der Planungs- bzw. Realisierungsgrad. Die Bewertung ist einer Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Phase 3
Bei über 3 bis 5 weiterhin geeigneten Bewerber/innen erfolgt ein Losentscheid.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt abschnittsweise. Der Beginn der Planungsleistungen für die Leistungsphasen bis Genehmigungsplanung soll umgehend nach Auftragserteilung erfolgen. Der weitere Fortgang ist u. a. von der Bereitstellung der Finanzmittel abhängig.
Tragwerksplanung
Stadt Glückstadt – Die Bürgermeisterin
Am Markt 4
25348 Glückstadt
Molenkiekergang 2 a
25348 Glückstadt
Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI:
— Leistungsphase 1-4 (teilweise anteilig) mit Option auf Erweiterung auf weitere Leistungsphasen, Honorarzone: III.
Die Auswahl erfolgt in 3 Phasen:
Phase 1:
Die vollständige Vorlage der Unterlagen und der Nachweis der Eignung anhand der Eigenerklärungen belegt die grundsätzliche Eignung.
Phase 2:
Bei über 3 bis 5 grundsätzlich geeigneten Bewerber/innen erfolgt eine weitere Einschränkung der Teilnehmerzahl über die Bewertung von 3 Referenzen der letzten 10 Jahre für vergleichbare Leistungen.
Bewertet werden die Vergleichbarkeit, Neubau, An- oder Umbau, Sanierung. Die Bewertung ist einer Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Phase 3
Bei über 3 bis 5 weiterhin geeigneten Bewerber/innen erfolgt ein Losentscheid.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt abschnittsweise. Der Beginn der Planungsleistungen für die Leistungsphasen bis Genehmigungsplanung soll umgehend nach Auftragserteilung erfolgen. Der weitere Fortgang ist u. a. von der Bereitstellung der Finanzmittel abhängig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV),
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLog, § 21 Abs. 1 AEentG und § 21 SchwArbG,
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist,
— Erklärung der Bewerbergemeinschaftsmitlgieder zur Gesamtschuldnerschaft und Benennung des Vertreters,
— Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen.
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssummen mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, 0,5 Mio. EUR für Sachschäden,
— Auflistung der Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils mit Angabe der Fachrichtung, der Qualifikation als Nachweis, welche Fachplanungen vom Büro insgesamt angeboten werden können,
— Name, Fachrichtung der Ausbildung, Qualifikationen, Referenzen der letzten 3 Jahre der/s vorgesehenen Projektleiterin/s und Vertreter/in.
— Erklärung, dass das Büro über die technische Ausstattung und das know-how im Umgang mit dwg-, dxf- und IFC-Dateien verfügt,
— allgemeine Referenzliste des Büros der letzten 3 Jahre,
— Referenzen des Büros der letzten 5 Jahre im Bereich Kindertagesstätten oder im Hinblick auf die Anforderung an das vorliegende Projekt vergleichbar, jeweils mit Angaben zu Auftrag-geber, Ort, Planungsjahr, Baujahr, Planungs- und/oder Realisierungsgrad, Bruttogrundfläche und ob mit Er-weiterungsoption.
Berufsqualifikation nach § 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Natürliche Personen, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen bzw. über einen entsprechenden Studienabschluss. Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe eine Person benennen, die diese Anforderungen erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFADPDC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.