Betriebliche Altersversorgung/Liquidationsversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 18-20 (200)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Falkenstein
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebliche Altersversorgung/Liquidationsversicherung
Die BG Klinik für Berufskrankheiten Falkenstein gGmbH i.L. (Auftraggeberin) gehört zum Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie hat ihren Geschäftsbetrieb zum 30.6.2020 eingestellt.
Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der bestehenden Zusagen auf betriebliche Altersversorgung im Wege einer Liquidationsdirektversicherung oder -pensionskasse gemäß § 4 Abs. 4 BetrAVG im Rahmen der anstehenden Liquidation des Auftraggebers.
BG Klinik für Berufskrankheiten Falkenstein gGmbH i.L.
Die Auftraggeberin hat sich gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tarifvertraglich verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, die dem Leistungsniveau der VBL entspricht. Weiterhin bestehen Ansprüche aus freiwilliger Entgeltumwandlung einzelner Arbeitnehmer.
Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der bestehenden Zusagen auf betriebliche Altersversorgung im Wege einer Liquidationsdirektversicherung oder -pensionskasse gemäß § 4 Abs. 4 BetrAVG im Rahmen der anstehenden Liquidation des Auftraggebers.
Freiwillige Entgeltumwandlungen im Sinne von § 1a BetrAVG wurden im Wege der rückgedeckten Unterstützungskassenzusagen gemäß dem Leistungsplan (Entgeltumwandlung) zum Aufbau einer Altersleistung durchgeführt. Neben der zugesagten Altersleistung haben Begünstigte gemäß dem Leistungsplan (Berufsunfähigkeit) teilweise eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung über die Unterstützungskasse abgeschlossen.
Der Vertrag hat keine feste Laufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb für das Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich);
2. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
4. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
5. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich);
6. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
1. (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtde-ckungshöhe von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung);
2. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Brutto-Beiträge für neu abgeschlossene Lebensversicherungspolicen). Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“).
Erklärung, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Projekt und Auftraggeber (Kurzbeschreibung des Projekts). Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ sowie im Formblatt „Referenzbogen“ erforderlich).
Zahlung von Tarif- und gesetzlichen Mindestlöhnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unter dem oben angegebenen Link heruntergeladen werden. Geheimhaltungsbedürftige Details zur Ausschreibung werden erst auf Grundlage einer unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung übersandt. Die Geheimhaltungsverpflichtung ist (unterschrieben und eingescannt) elektronisch über www.dtvp.de an die Vergabestelle zu übermitteln. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Andere Anfragen werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
3 Mit dem Angebot sind ausschließlich die in dem Formblatt „04_Angebotsschreiben“ aufgeführten Unterlagen vorzulegen.
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe).
6. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern.
7. Das Vergabeverfahren wird durch den Zentralbereich Recht / Zentrale Vergabestelle der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH geführt. Auftraggeberin ist die BG Klinik für Berufskrankheiten Falkenstein gGmbH i.L..
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDPMN
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).