Entsorgung von Klärschlammgemisch der BVR Bio-Verwertungsgesellschaft Radeberg mbH Referenznummer der Bekanntmachung: P20-063
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radeberg
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01454
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bvr-radeberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Klärschlammgemisch der BVR Bio-Verwertungsgesellschaft Radeberg mbH
Thermische Entsorgung von Klärschlammgemisch der Bio-Covergärungsanlage der Bio-Verwertungsgesellschaft Radeberg mbH.
Radeberg
DEUTSCHLAND
Übernahme, Transport und thermische Entsorgung von durchschnittlich 7 500 t OS/a entwässertem Klärschlamm.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 5 Jahre (1.1.2032 – 31.12.2036), insofern nicht einer der beiden Vertragsparteien den Vertrag bis spätestens 31.12.2030 kündigt. Im Verlängerungszeitraum werden Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; Nachweisführung durch Vorlage einer Registerbescheinigung bleibt vorbehalten.
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über den allgemeinen Jahresumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags,
2. über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Nachweisführung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherers in Kopie erforderlich.
Zu 2.: Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) betragen.
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über Unternehmensreferenzen über die wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich der Abfallart und den Leistungen, die durch den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst im Rahmender Vertragserfüllung durchgeführt werden (Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen und/oder Handeln und Makeln), vergleichbar sind.
2. über Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
3. über die Unterbeauftragung von Leistungen.
Zu 2.: Nachweis des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft über seine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz durch Vorlage einer Kopie des zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifikats. Der Nachweis ist zu erbringen für
— die in der Leistungsbeschreibung benannten Abfallarten,
— alle Tätigkeiten, die durch den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst gemäß Entsorgungskonzept im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen und/oder Handeln und Makeln) sowie
— alle Standorte, die durch den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst gemäß Entsorgungskonzept im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt werden.
Ausländische Bieter haben ein gleichwertiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat vorzulegen, aus welchem die zertifizierte Tätigkeit des Betriebes, insbesondere bezogen auf seine Standorte, Anlagen und Abfallarten zu entnehmen ist.
1) Der Nachweis einer Mindestdeckung einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) für die Laufzeit des Vertrages, im Falle von Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied, ist mit Beginn der Leistungen vorzulegen. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder – ausgenommen in Bezug auf die o. g. Mindestdeckungssumme – beschränkt sein. Die Versicherung ist bis zum Ablauf des Vertrages aufrechtzuerhalten.
2) Der Auftragnehmer verfügt über den gesamten Leistungszeitraum über eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für die von ihm in Bezug auf diesen Auftrag durchzuführenden Entsorgungsleistungen, insbesondere hinsichtlich der hierfür erforderlichen Tätigkeiten, Anlagen und Abfallarten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.evergabe.de/. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsabgabe muss sich der Interessent auf dem Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z. B. Nachforderung von Unterlagen, Änderungen der Vergabeunterlage durch die Vergabestelle) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht möglich! „Unterschriften“ werden grundsätzlich durch die elektronische Identifizierung des Bieters über das Vergabeportal ersetzt.
2. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
3. Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter bzw. Eignungsverleiher anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Für den Nachweis verlangt der Auftraggeber nach § 48 Abs. 1 VgV eine vorformulierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB (sog. „Negativerklärung“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]