Ausschreibung eines digitalen Dokumentationssystems für die Landkreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg Referenznummer der Bekanntmachung: 20919-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordfriesland.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines digitalen Dokumentationssystems für die Landkreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg
Im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Rettungsdienst des Kreises Nordfriesland und dem Rettungsdienst des Kreises Schleswig-Flensburg soll ein System zur digitalen Dokumentation, Abrechnung und differenzierten Auswertung des Einsatzgeschehens beschafft werden.
Kreis Nordfriesland Husum, Kreis Schleswig-Flensburg Schleswig
Auftragsgegenstand ist eine Software/Hardware-Lösung zur digitalen Erfassung, Übertragung, Zusammenfassung, Speicherung und Auswertung von Daten im Zusammenhang mit Rettungsdienstleistungen.
Dies umfasst die Bereitstellung der mobilen (Tablets) und sonstigen Endgeräte (Drucker u. ä.) zur digitalen Erfassung und ggf. Weiterleitung des Einsatzprotokolls und anderer Informationen und Daten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fernwald
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verfahrens:
— das Verhandlungsverfahren läuft in 2 Phasen ab. Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich der über die e-Vergabeplattform abrufbare Teilnahmeantrag samt Anlagen einzureichen,
— hiermit wird die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert,
— die Formulare zur Angebotsabgabe werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt,
— der Teilnahmeantrag ist elektronisch über das unter Ziff. I.3) genannte Portal einzureichen,
— der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern Bescheinigungen (z.B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers) in aktueller Fassung abzufordern.
Allgemeine Verfahrensbedingungen:
— Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
— Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
— Preis und Leistung werden nach der Formel „Leistung-durch-Preis“ (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten „Z“ aufweist,
— Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular,
— Leistung: Für die Leistung können maximal 80 Punkte erzielt werden.
1. Die Konzeptwertung erfolgt auf folgender Grundlage: Es sind 5 Konzepte einzureichen.
a) Projektdurchführungskonzept (max. 10 Punkte):
Darlegungen zur Entwicklung und Implementierung des Systems: Darstellung der Projektorganisation für das Gesamtprojekt und einzelner Arbeitspakete; Darlegung von Meilensteinen in der Implementierungsphase; Darstellung wesentlicher Leistungsinhalte und spezifischer Anforderungen in fachlicher und zeitlicher Hinsicht; Darlegung der Zusammenarbeit zwischen den Projektbeteiligten.
b) Dokumentationskonzept (max. 10 Punkte): Darlegung des Dokumentationsstandards samt Gliederungsebenen und Synchronisation zum Einsatzablauf; Beschreibung von Protokollarten und Konfiguration; Darstellung der Dokumentationsstruktur (Bedienelemente und -ebenen, Anwender- und Nutzeroberflächen); Darlegungen zur intuitiven Bedienbarkeit von Hard- und Software und zur Identifizierung des Rettungsmittels und der Medizinprodukte durch die MDE zur Übertragung in die Dokumentation; Darstellung der Dokumentation in einer strukturierten und umfassenden Untersuchung auf Grundlage des ABCDE-Schemas incl. Dokumentation von Befundänderungen ohne Datenverlust; Eingabeunterstützungen (v.a. bzgl. Einsatzszenarien/Befunde); Einhaltung des Datenschutzes (insbesondere § 35 DSGVO) incl. Rollen-/Rechtesystem. Graphische Darstellung der Layer-/Baumstruktur der Dokumentationsebenen; Darstellungen zur Authentifizierung und Dokumentationssicherheit und -echtheit sowie einer hierdurch gesicherten Kommunikationsplattform (inkl. Ticketsystem); Gesamtübersicht des laufenden Dokumentationsprozesses möglich?
c) Reportingkonzept (max. 10 Punkte): Darlegung der Funktionen und Programmierung des Auswertungstools. Durch wen sind Abfragen zu konfigurieren? Wie wird die Kommunikation zwischen Server und Clients verschlüsselt? Existieren Statistiktools? Darlegungen zu standardisierten Reportings und Vorgehen bei Abweichungen; Möglichkeit der Anlage von Terminen und Routinen? Erläuterungen zur Aggregation von Daten; Darlegung von Recherchemöglichkeiten in Subgruppen auf Einsatzebene; Aussagen zu integrierten Abrechnungssystemen und Patientenvoranmeldungen; Besteht die Mög
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURDPRP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
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Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de