Helios Freital – VgV Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: X-HELIOS-FTL-2021-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freital
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01705
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helios-gesundheit.de/kliniken/weisseritztal/
Abschnitt II: Gegenstand
Helios Freital – VgV Tragwerksplanung
Ingenieurleistung für Tragwerksplanung.
Freital
Ingenieurleistungen für Tragwerksplanung – für das Bauvorhaben „Anbau des Neubaus (Haus A) und Sanierung der angrenzenden Stationen des Haus H im Klinikum Freital“.
Die Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, ist auf 3 bis maximal 5 begrenzt. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, wird anhand folgender objektiver Kriterien eine Auswahl der Bewerber getroffen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
Erfahrungen bei der Planung und Bauüberwachung im Auftrag des Bauherrn beim Bau vergleichbarer Krankenhäuser, bei denen die Bauausführung im Bestand erfolgte.
Bei mehreren Bewerbern mit derartigen Erfahrungen werden diejenigen bevorzugt ausgewählt, die über die meisten Referenzen über Projekte, bei denen die Bauausführung im Bestand erfolgte, verfügen.
Stufenweise Beauftragung (siehe Vertragsbedingungen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Mindestanforderung für die Fachkunde verlangt der Auftraggeber, dass der Bewerber über die Berufsqualifikation „Ingenieur“ verfügt und in Sachsen bauvorlageberechtigt oder nachweisberechtigt für Standsicherheit ist (§ 65 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 SächsBauO).
Unternehmensangaben und Handelsregisterauszug
Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung
Bankerklärung
Eigenerklärung Umsatz
Als Mindestanforderung für die Leistungsfähigkeit gilt eine Mindestdeckung bei einer Haftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung (d. h. 2 Mio. EUR) für Personen-, Sach- sowie für Vermögensschäden; bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht – evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt. Wegen der Objektversicherung des Auftraggebers siehe Vertragsbedingungen.
Unternehmensdarstellung
Referenzliste
Eigenerklärung Anzahl der Beschäftigten
Eigenerklärung Bauvorlageberechtigung bzw. Nachweisberechtigung für Standsicherheit
Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlußgründen
Weitere Mindestanforderung ist, dass mindestens 3 Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare erbrachte, bereits abgeschlossene Leistungen vorgelegt werden, die den Anforderungen nach Ziff. 3.1 lit. f) und den Hinweisen im Formblatt 05 entsprechen.
Als vergleichbar gelten die Referenzen über die Erbringung von Ingenieurleistungen entsprechend den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 55 HOAI-2013 sowie die ingenieurtechnische Kontrolle der Bewehrung vor dem Betonieren und die Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung von Tragwerkseingriffen im Bestand für den Bau von Krankenhäusern. Die Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes bzw. des Gebäudeteils der von der im Rahmen des Referenzauftrages erbrachten Leistung betroffen war, muss mind. 8 000 m2 betragen.
Für alle Referenzen gilt, dass der Zeitpunkt der Fertigstellung nicht weiter als 2012 zurückliegt.
§ 65 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 SächsBauO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.