Anwendungsadministratoren Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000003

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6974d28b-3060-4dcc-9d15-3bc8855ea5b2
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anwendungsadministratoren

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-[removed]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betriebsunterstützung durch Anwendungsadministratoren (Fremdpersonal/Arbeitnehmerüberlassung):

Es werden 9 engagierte IT-Anwendungsadministratoren (m/w/d) im Justiz- und Dokumentenmanagementumfeld gesucht, die über die erforderliche fachliche sowie auch soziale Kompetenz verfügen und ab dem 1.4.2021 binnen 2 Monaten die Tätigkeit im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung am Standort Flintbek aufnehmen können.

Hinsichtlich der Einzelheiten zur Tätigkeitsbeschreibung und den erforderlichen Fachanforderungen wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen.

Bezüglich der vertraglichen Bedingungen wird auf den Vertrag (Teil D der Vergabeunterlagen) verwiesen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Hauptort der Ausführung:

Flintbek

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es wird auf Abschnitt II.1.4) sowie den Beschreibungen in den Vergabeunterlagen (insbesondere im Dokument „Teil B – Leistungsbeschreibung“) verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag. Die Aufnahme der Tätigkeit beginnt frühestens am 1.4.2021, spätestens binnen 2 Monaten. Der konkrete Termin innerhalb dieses Zeitraums wird nach Zuschlag zwischen dem Auftraggeber/Entleiher und Auftragnehmer/Verleiher abgestimmt. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahren von dem abgestimmten Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme an. Der Auftraggeber/Entleiher kann den Vertrag einseitig um bis zu 12 Monate zu gleichen Konditionen verlängern. Unabhängig von der Wahrnehmung dieses Optionsrechts kann der Auftraggeber / Entleiher den Vertrag einseitig um bis zu 6 Monate zu gleichen Konditionen verlängern, wenn der Bedarf weiterhin besteht, aber das für einen Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein „vertragsloser“ Zustand bestünde.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zum einen bestehen o. g. Verlängerungsoptionen.

Zum anderen bestehen folgende Optionen:

Es werden insgesamt 9 Anwendungsadministratoren gesucht, jedoch ist es nicht zwingend erforderlich, dass ein Bieter alle 9 Kandidaten anbietet. Zur Schaffung eines größtmöglichen Wettbewerbs und der Erzielung bestmöglicher Ergebnisse wird den Bietern die Anzahl der anzubietenden Kandidaten freigestellt. Zu diesem Zweck wird der Beschaffungsbedarf aufgeteilt. Es findet jedoch keine Aufteilung in konkrete Lose statt, sondern in Optionen. Es gilt folgende Systematik:

Jedes interessierte Unternehmen, das zumindest einen der Leistungsbeschreibung entsprechenden Kandidaten anbieten kann, kann ein Angebot abgeben. Optional können mit dem Angebot weitere entsprechende Kandidaten angeboten werden. Die Optionen lauten wie folgt:

— Option Nr. 1: Es wird zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 1 weiterer Kandidat angeboten (mithin insgesamt 2 Kandidaten),

— Option Nr. 2: Es werden zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 2 weiterer Kandidaten angeboten (mithin insgesamt 3 Kandidaten),

— Option Nr. 3: Es werden zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 3 weiterer Kandidaten angeboten (mithin insgesamt 4 Kandidaten),

— Option Nr. 4: Es werden zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 4 weiterer Kandidaten angeboten (mithin insgesamt 5 Kandidaten),

— Option Nr. 5: Es werden zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 5 weiterer Kandidaten angeboten (mithin insgesamt 6 Kandidaten),

— Option Nr. 6: Es werden zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 6 weiterer Kandidaten angeboten (mithin insgesamt 7 Kandidaten),

— Option Nr. 7: Es werden zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 7 weiterer Kandidaten angeboten (mithin insgesamt 8 Kandidaten),

— Option Nr. 8: Es werden zusätzlich zum angebotenen (Mindest-)Kandidaten 8 weiterer Kandidaten angeboten (mithin insgesamt 9 Kandidaten).

Die Optionen sind sowohl für den Bieter, als auch den Auftraggeber frei wählbar. Ergibt die Bewertung (s. dazu Teil A - Bewerbungsbedingungen), dass nicht alle angebotenen Kandidaten eines Bieters für den Zuschlag ausgewählt werden können (weil sie die Mindestanforderungen nicht erfüllen oder nach der Bewertung nicht zu den besten 9 zählen), so erhält der Bieter nur für die entsprechende Anzahl einen Zuschlag.

Dementsprechend ist es möglich, dass 9 Zuschläge auf 9 unterschiedliche Bieter mit je nur einem Kandidaten erteilt werden. Ebenso ist es möglich, dass nur ein Zuschlag auf einen Bieter, der 9 Kandidaten anbieten kann, erfolgt (wenn diese entsprechend der Bewertung auch auf den ersten 9 Plätzen liegen). Folglich sind auch alle dazwischenliegenden Zuschlagszahlen möglich.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.

Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.

Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter hat eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dazu hat er die im e-Vergabe-Tool vorgesehene Abfrage zu bestätigen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.

Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt.

Die notwendigen Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals werden in diesen Verfahren nicht als Eignungskriterien, sondern als Zuschlagskriterien gem. § 58 Abs. 2 GWB abgefordert und bewertet. Es wird daher auf Abschnitt 5.4.4 des Teil A – Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter hat eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dazu hat er die im e-Vergabe-Tool vorgesehene Abfrage zu bestätigen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:

— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

— Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,

— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),

— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG

— Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Es besteht besondere Dringlichkeit gem. § 15 Abs. 3 VgV, sodass die Angebotsfrist auf 15 Tage verkürzt wird. Die Dringlichkeit begründet sich in der Tatsache, dass die ausgeschriebenen Anwendungsadministratoren bereits zum 1.1.2021 benötigt gewesen wären, jedoch der für diese Art von Leistungen zuständige Rahmenvertragspartner nicht in der Lage war, ausreichend geeignete Personen zur Verfügung zu stellen. Trotz rechtzeitiger Abrufversuche durch den Auftraggeber besteht damit nach wie vor Bedarf an Anwendungsadministratoren, der mittels dieser Vergabe möglichst umfassend gedeckt werden soll.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/02/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/02/2021
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.

Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.

Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (s. Vergabeunterlagen) als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).

Wichtiger Hinweis:

Es können insbesondere Bieterfragen zum Vertrag (Teil D der Vergabeunterlagen) gestellt werden. Etwaige Änderungs- oder Ergänzungswünsche sowie Klarstellungsanfragen zum Vertrag können im Rahmen dieses Verfahrens allein mittels Bieterfragen- und Antworten vor Angebotsabgabe umgesetzt werden (s. Teil A – Bewerbungsbedingungen)!

Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation (s. Vergabeunterlagen) genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben. Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass eine Angebotseinreichung ohne Kenntnisnahme aller versandten Mitteilungen der Vergabestelle nicht möglich ist.

Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.

Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2021

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