Gebäudeautomation (20E00161 – 21640120 CAU/Neubau Geotechnikum) Referenznummer der Bekanntmachung: 20E00161 - 21640120
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation (20E00161 – 21640120 CAU/Neubau Geotechnikum)
Neubau des Instituts für Geotechnikum der Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel.
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Hermann-Rodewald-Straße 8-10
MSR-Anlagen einschließlich GLT-Aufschaltung:
Für zentrale Zu- und Abluftanlage als Klimaanlage, 17 Abluftanlagen mit Hocheffizienz-KVS-Wärmerückgewinnung sowie Kälte- und Heizungsverteilungen sind entsprechende MSR-Anlagen vorgesehen. Auch das Gewerk Sanitär und Elektromeldungen werden über die DDC-Anlagen erfasst. Außerdem sind zahlreiche motorische Brandschutzklappen über ein Bus-System zu steuern.
Mit Aufschaltung auf GLT und Energie-Controlling-System. Im Bestand vorhandene DDC- und GLT-Fabrikate:
Kieback & Peter und Siemens In den Technikzentralen sind 8 Schaltschränke vorgesehen. Weiterhin sind ca. 200 Feldgeräte, inkl. Ventile und sonstige Aktoren, sowie etwa 10 000 m Kabel und DDC-Technik für insgesamt ca. 650 physikalische Datenpunkte zu liefern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB_124.pdf
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB_124.pdf
— Anzahl der gemäß DGUV Regel 101-004 sachkundigen Mitarbeiter,
— Anzahl der Facharbeiter und gewerblichen Mitarbeiter,
— Anzahl von Ersatzpersonal bei erforderlicher zusätzlicher Aufstockung zur Termineinhaltung mit erforderlichem qualifiziertem Personal,
— Anzahl der gemäß TRGS 519 geprüften Unterdruckhaltegeräte,
— Anzahl der Schleusen (4-Kammer-Personen-Schleusen, 2-Kammer-Material-Schleusen),
— Zulassung gemäß Anhang II GefStoffV,
— Anzahl der gemäß GefStoffV sachkundigen Mitarbeiter,
— Anzahl von Longfrontbaggern mit Ausleger min. 30 m und > 50 t Einsatzgewicht,
— Anzahl von Hydraulikbaggern mit Nennung Einsatzgewicht,
— Anzahl und Art von Anbaugeräten mit Nennung Einsatzgewicht.
Versicherungen:
— Deckung der Risiken durch die Betriebshaftpflichtversicherung aus dem Umgang mit gefährlichen Stoffen; Deckungssumme für Asbest: mind. [Betrag gelöscht] EUR,
— Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens je [Betrag gelöscht] EUR, 2-fach maximiert für: Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall; Umwelt- und Gewässerschäden pro Schadensfall; Ausschluss der Radiusklausel.
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB_124.pdf
a) Referenzen: Abwicklung von vergleichbaren Baustellen mit einem hohen Anteil an Gefahrstoffentsorgungsarbeiten in vergleichbaren örtlichen Rahmenbedingungen und Gebäudeklassen in den letzten 5 Jahren: Entkernung, Bauschadstoff- Freimachung und Abbruch von Gebäuden der Gebäudeklasse 5 und mindestens 20 m Höhe und Baukosten von mehr als 1,0 Mio. EUR netto. Die Referenzen sind mit Auftraggeber und Ansprechpartner zu benennen.
b) Anzahl der erfahrenen Bauleiter für die Abwicklung von vergleichbaren Baustellen mit einem hohen Anteil an Gefahrstoffentsorgungsarbeiten in den letzten 3 Jahren. Einschließlich Nachweis der regelmäßigen Mitarbeiterfortbildung und Mitarbeiterqualifikation in den letzten 3 Jahren.
c) Anzahl der bei der Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter: Ausgebildetes und qualifiziertes Fachpersonal bzw. Spezialisten auf dem zum Einsatz kommenden Gerät für Hochbauabbrüche > 20 m. Einschließlich Nachweis der regelmäßigen Mitarbeiterfortbildung und Mitarbeiterqualifikation in den letzten 3 Jahren.
d) Anzahl der verantwortlichen Dipl. Ing., M.Sc, Bc, Ing.-grad oder Meister, Techniker mit erfolgreicher 3-jährigen Tätigkeit für Hochbauabbrüche > 20 m. Einschließlich Nachweis der regelmäßigen Mitarbeiterfortbildung und Mitarbeiterqualifikation in den letzten 3 Jahren.
Qualitätsmerkmale:
— RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten für Klasse Hochbauabbruch 3 (HA 3) oder der Nachweis, dass die Anforderungen für die Erteilung des Gütesiegels erfüllt werden.
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Mit Angebotsabgabe müssen Bieter die gemäß § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderliche Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns abgeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben Bieter diese Verpflichtungserklärung innerhalb der ihr gesetzten Frist auch für deren Nachunternehmen und Verleiher von Arbeitskräften vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen sowie unter https://www.e-vergabe-sh.de/service/formblaetter/ erhältlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [removed] zu richten. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht.
Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen,
— Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,
— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll,
— Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese
Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]