Beschaffung eines Einsatzleitsystems für die Allgemeine Aufbauorganisation (ELS-AAO) im Rahmen des Vorhabens Leitstellen 2025 der Polizei Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B5518
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/pva.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kpmg-law.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Einsatzleitsystems für die Allgemeine Aufbauorganisation (ELS-AAO) im Rahmen des Vorhabens Leitstellen 2025 der Polizei Sachsen
Dieses Vergabeverfahren dient der Beschaffung eines Einsatzleitsystems für die Allgemeine Aufbauorganisation (ELS-AAO).
Dresden und Leipzig
Dieses Vergabeverfahren dient der Beschaffung eines Einsatzleitsystems für die Allgemeine Aufbauorganisation (ELS-AAO).
Das ELS-AAO wird als reine Software-Anwendung auf einer durch den Auftraggeber beigestellten Infrastruktur betrieben. Das betrifft Server, Datenbanken, Datennetze etc. sowie die Technik für die Clients in den Führungs- und Lagezentren, für weitere Organisationseinheiten und die mobile Polizeiarbeit. Für den Betrieb der Anwendung stellt der Auftraggeber eine polizeieigene Privat-Cloud zur Verfügung. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers bezieht sich somit auf das Bereitstellen, die Installation, die Konfiguration, die Inbetriebnahme und den Support für den Betrieb der Applikationssoftware für das ELS-AAO. Durch die redundant ausgelegte Systemarchitektur des Vorhabens Leitstellen 2025 bedeutet dies eine geeignete Installation der zentralen ELS-AAO-Softwarebestandteile in den beiden Rechenzentren Dresden (DD) und Leipzig (L) sowie der Client-SW in den Führungs- und Lagezentren in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Görlitz und weiteren Standorten.
Das ELS-AAO umfasst folgende Einzelsysteme:
— ELS-AAO Produktivsysteme als jeweils eigenständige Software-Anwendungen zur Installation auf Virtualisierungs-Plattformen für den Wirkbetrieb der Leitstellen, davon je ein System im RZ DD und im RZ L,
— ELS-AAO Testsystem als eigenständige Software-Anwendungen im RZ DD und im RZ L,
— ELS-AAO Referenzsystem als eigenständige Software-Anwendung für die Qualitätssicherung im RZ DD,
— ELS-AAO Schulungssystem als eigenständige Software-Anwendung im RZ DD,
— Anwendungen zum Systemmanagement für das ELS-AAO einschließlich geeigneter Werkzeuge in jedem RZ mit Anbindung an das auftraggeberseitige Systemmanagement
Die Beschaffung umfasst u.a. auch die zugehörigen Dienstleistungen wie Projektmanagement, Entwicklung, Customizing, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Software-Anwendung für das ELS-AAO, die Integration mit den weiteren Teilsystemen des Vorhabens Leitstellen 2025, die Migration in den operativen Wirkbetrieb und den landesweiten Rollout sowie Serviceleistungen zum technischen Betrieb des ELS-AAO.
Die Nutzung des ELS-AAO erfolgt durch die Mitarbeiter des Auftraggebers in den Führungs- und Lagezentren der Polizei Sachsen sowie auf Ebene der Reviere und im Zuge der mobilen Polizeiarbeit.
Das ELS-AAO verfügt über eine Reihe von Schnittstellen. Unter anderem sind dies:
— Funk-/Notruf-Abfragesysteme (FNAS),
— Sprach- und Daten-Dokumentationssystem (DOKU),
— Digitalfunk-Gateways (DF-GW) über einen Digitalfunk-Stecker,
— Geodaten-Infrastruktur (GDI),
— Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie Anlagen für Notfälle / Gefahren,
— Notruf-App und Advanced Mobile Location (Handy-Ortung),
— Datenaustausch mit spezifischen Anwendungen (z.B. Polizei-Tools, andere Leitstellen/ ELS, polizeiinterne Anwendungen, Statistik-Auswertungen).
Die Leistungen der Beschaffung für das ELS-AAO bilden als System eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit.
Mit Beginn des operativen Betriebs einer Pilotleistelle sind Serviceleistungen für die Dauer von 5 Jahren zu erbringen. Der Auftraggeber kann die Serviceleistungen anschließend nochmals fünfmalig um jeweils 12 Monate verlängern.
Vorgesehener Zeitraum bis zur Gesamtabnahme: 15 Monate. Anschließend erfolgt der Betrieb der Pilotleitstelle und es beginnen die Serviceleistungen. Mit Beginn des operativen Betriebs einer Pilotleistelle sind Serviceleistungen für die Dauer von 5 Jahren zu erbringen. Der Auftraggeber kann die Serviceleistungen anschließend nochmals fünfmalig um jeweils 12 Monate verlängern.
Der Auftraggeber wird 4 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten nach der Eignungsprüfung weniger als 4 Bewerber vorhanden sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als 4 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten mehr als 4 Bewerber geeignet sein, wird der Auftraggeber, die am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der bekanntgemachten Eignungskriterien die meisten Bewertungspunkte unter den Bewerbern erhalten.
Liegen mehr als 4 Bewerber auf den Rängen 1 bis 4, gelten innerhalb der Bewerber mit gleicher Bewertungspunktzahl diejenigen Bewerber als besser geeignet, die über alle eingereichten und wertbaren Referenzen hinweg die meisten Bewertungspunkte für das Eignungskriterium "Technologie für die Client-Anwendungen an den Arbeitsplätzen zur Einsatzbearbeitung" erreicht haben. Kann danach eine Differenzierung immer noch nicht vorgenommen werden, kommt es darauf an, welcher Bewerber für das Eignungskriterium "Jüngste Inbetriebnahme eines referenzierten Projektes" die aktuellste Referenz eingereicht hat. Reicht dies zur Differenzierung ebenfalls nicht aus, entscheidet das Los.
Eignungskriterien zur Ermittlung der am besten geeigneten Bewerber:
I. Referenzen
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens einer, maximal 3 Referenzen seine / ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Einsatzleitsystemen anhand vergleichbarer Referenz(en) über von ihm / ihr erbrachte Projekte nachzuweisen.
1. Für jede Referenz muss gelten:
— Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft ist Hersteller und / oder Lieferant des im Referenzprojekt verwendeten Einsatzleitsystems,
— Das System ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens in Betrieb,
— Das System wird durch eine Notruf-Leitstelle (gleichbedeutend zu 110, 112 in Deutschland) in Europa genutzt.
2. Zur Feststellung der Eignung sowie zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden für die Referenzen nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben:
— 2 Punkte pro Referenz, bei der die nutzende Organisation der öffentlichen Sicherheit eine deutsche Polizei ist.
— 1 Punkt pro Referenz, wenn es sich um ein vernetztes System mit mehreren Leitstellen-Standorten handelt.
— 1 Punkt pro Referenz, bei der das System mehr als 20 Leitstellen-Arbeitsplätze bedient;
— 2 Punkte pro Referenz, bei der das System mehr als 40 Leitstellen-Arbeitsplätze bedient;
— 3 Punkte pro Referenz, bei der das System mehr als 80 Leitstellen-Arbeitsplätze bedient.
— 3 Punkte pro Referenz, wenn als Technologie für die Client-Anwendungen an den Arbeitsplätzen zur Einsatzbearbeitung Fernzugriffe über Terminal, Citrix, Hardware-Thin Client zum Einsatz kommen, aber keine Browser-/ Software-Thin-Client-Anwendungen.
— 5 Punkte pro Referenz, wenn als Technologie für die Client-Anwendungen an den Arbeitsplätzen zur Einsatzbearbeitung Browser-/ Software-Thin-Client-Anwendungen zum Einsatz kommen.
Für eine Referenz gilt jeweils der höchste erreichte Punktwert. Eine Kumulierung von Punkten dieser Position innerhalb einer Referenz erfolgt nicht. Eine Referenz erhält also für diese Position 0, 3 oder 5 Punkte.
(Diese Position ist nach Maßgabe der obigen Festlegungen entscheidendes Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.)
— 2 Punkte pro Referenz mit standortredundant ausgelegter zentraler Systemtechnik (Entfernung der Standorte zueinander mindestens 500 m Luftlinie).
— 1 Punkt pro Referenz bei Beteiligung der Betriebsorganisation des Auftraggebers am Betrieb des Systems (Service-Level 1 und / oder 2).
— 1 Punkt pro Referenz, bei der Installation und Inbetriebnahme durch den Bewerber erbracht wurden.
— 1 Punkt pro Referenz, bei der durch den Bewerber zum Zeitpunkt des Fristablaufs zur Einreichung der Teilnahmeanträge noch Serviceleistungen erbracht werden.
— 1 zusätzlicher Punkt, wenn für eine der Referenzen gilt, dass die Inbetriebnahme des Systems nicht vor 2016 stattgefunden hat.
— 3 zusätzliche Punkte, wenn für eine der Referenzen gilt, dass die Inbetriebnahme des Systems nicht vor 2017 stattgefunden hat.
— 5 zusätzliche Punkte, wenn für eine der Referenzen gilt, dass die Inbetriebnahme des Systems nicht vor 2018 stattgefunden hat.
— 7 zusätzliche Punkte, wenn für eine der Referenzen gilt, dass die Inbetriebnahme des Systems nicht vor 2019 stattgefunden hat.
Es wird nur diejenige Referenz gewertet, die das jüngste Datum der Inbetriebnahme aufweist.
(Diese Position ist nach Maßgabe der obigen Festlegungen entscheidendes Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.)
Es werden nur Bewertungspunkte für Referenzen vergeben, die sämtliche in Ziffer III.1.3) lit. c. 1) genannten Anforderungen erfüllen. Bei maximal 3 anzugebenden Referenzen kann ein Bewerber maximal 55 Bewertungspunkte erreichen.
II. Erklärung zu Entwicklung und Support
Erklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft über Entwicklung und Support. Die Erklärung zu Entwicklung und Support dient der Auswahl der am besten geeigneten Bewerber. Die Erklärung ist daher nicht zwingend vorzulegen.
Zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden für die Erklärung zu Entwicklung und Support nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben:
10 Punkte bei Verfügbarkeit einer Core-Entwicklung für Einsatzleitsysteme im deutschsprachigen Raum
4 Punkte bei Verfügbarkeit einer Ergänzungs-Entwicklung für Einsatzleitsysteme im deutschsprachigen Raum
6 Punkte bei Verfügbarkeit einer Wartungs- und Support Organisation im deutschsprachigen Raum
Insgesamt kann ein Bewerber maximal 20 Bewertungspunkte erreichen.
Beschreibung der Optionen: Fünfmalige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Serviceleistungen um jeweils 12 Monate (siehe hierzu schon Ziffer II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen:
Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als 6 Monate. Als im Handelsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen.
Die Vorlage von Nachweisen, die älter als 6 Monate sind, führt nicht zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechenden Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis nachfordern.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Angaben zu Umsätzen
Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR netto. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften der kumulierte Umsatz.
b) Erklärung zur Haftpflichtversicherung
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von EUR 1 Mio. je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von EUR 1 Mio. je Schadensfall. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern.
Geforderter Mindeststandard zu a. Angaben zu Umsätzen:
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 3 000 000 netto betrug. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).
Geforderter Mindeststandard zu b. Erklärung zur Haftpflichtversicherung:
Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung zur Hersteller- und / oder Lieferanteneigenschaft
Erklärung über die Hersteller- und / oder Lieferanteneigenschaft des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft.
b) Mitarbeiterzahl
Erklärung über die im Bereich der Entwicklung, Pflege, Installation, Serviceleistungen zum technischen Betrieb und Vermarktung von Einsatzleitsystemen für BOS eingesetzten Mitarbeiter in Europa im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Mitarbeiterzahlen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Der Auftraggeber wird die Mitarbeiter addieren. Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften die kumulierte Mitarbeiterzahl.
c) Referenzen
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens einer, maximal 3 Referenzen seine / ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Bereich Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Einsatzleitsystemen anhand vergleichbarer Referenz(en) über von ihm / ihr erbrachte Projekte nachzuweisen.
1. Für jede Referenz muss gelten:
— Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft ist Hersteller und / oder Lieferant des im Referenzprojekt verwendeten Einsatzleitsystems,
— Das System ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens in Betrieb,
— Das System wird durch eine Notruf-Leitstelle (gleichbedeutend zu 110, 112 in Deutschland) in Europa genutzt.
2. Zur Feststellung der Eignung sowie zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden für die Referenzen nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben:
— 2 Punkte pro Referenz, bei der die nutzende Organisation der öffentlichen Sicherheit eine deutsche Polizei ist.
— 1 Punkt pro Referenz, wenn es sich um ein vernetztes System mit mehreren Leitstellen-Standorten handelt.
— 1 Punkt pro Referenz, bei der das System mehr als 20 Leitstellen-Arbeitsplätze bedient;
— 2 Punkte pro Referenz, bei der das System mehr als 40 Leitstellen-Arbeitsplätze bedient;
— 3 Punkte pro Referenz, bei der das System mehr als 80 Leitstellen-Arbeitsplätze bedient.
— 3 Punkte pro Referenz, wenn als Technologie für die Client-Anwendungen an den Arbeitsplätzen zur Einsatzbearbeitung Fernzugriffe über Terminal, Citrix, Hardware-Thin Client zum Einsatz kommen, aber keine Browser-/ Software-Thin-Client-Anwendungen.
— 5 Punkte pro Referenz, wenn als Technologie für die Client-Anwendungen an den Arbeitsplätzen zur Einsatzbearbeitung Browser-/ Software-Thin-Client-Anwendungen zum Einsatz kommen.
Für eine Referenz gilt jeweils der höchste erreichte Punktwert. Eine Kumulierung von Punkten dieser Position innerhalb einer Referenz erfolgt nicht. Eine Referenz erhält also für diese Position 0, 3 oder 5 Punkte.
(Diese Position ist nach Maßgabe von Ziffer II.2.9 entscheidendes Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.)
— 2 Punkte pro Referenz mit standortredundant ausgelegter zentraler Systemtechnik (Entfernung der Standorte zueinander mindestens 500 m Luftlinie).
— 1 Punkt pro Referenz bei Beteiligung der Betriebsorganisation des Auftraggebers am Betrieb des Systems (Service-Level 1 und / oder 2).
— 1 Punkt pro Referenz, bei der Installation und Inbetriebnahme durch den Bewerber erbracht wurden.
— 1 Punkt pro Referenz, bei der durch den Bewerber zum Zeitpunkt des Fristablaufs zur Einreichung der Teilnahmeanträge noch Serviceleistungen erbracht werden.
— 1 zusätzlicher Punkt, wenn für eine der Referenzen gilt, dass die Inbetriebnahme des Systems nicht vor 2016 stattgefunden hat.
— 3 zusätzliche Punkte, wenn für eine der Referenzen gilt, dass die Inbetriebnahme des Systems nicht vor 2017 stattgefunden hat.
— 5 zusätzliche Punkte, wenn für eine der Referenzen gilt, dass die Inbetriebnahme des Systems nicht vor 2018 stattgefunden hat.
— 7 zusätzliche Punkte, wenn für eine der Referenzen gilt, dass die Inbetriebnahme des Systems nicht vor 2019 stattgefunden hat.
Es wird nur diejenige Referenz gewertet, die das jüngste Datum der Inbetriebnahme aufweist.
(Diese Position ist nach Maßgabe von Ziffer II.2.9 entscheidendes Eignungskriterium bei gleicher Anzahl von Bewertungspunkten.).
Es werden nur Bewertungspunkte für Referenzen vergeben, die sämtliche in Ziffer III.1.3) lit. c. 1) genannten Anforderungen erfüllen. Bei maximal 3 anzugebenden Referenzen kann ein Bewerber maximal 55 Bewertungspunkte erreichen.
Geforderter Mindeststandard zu a. Erklärung zur Hersteller- und / oder Lieferanteneigenschaft
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn er / sie selbst Hersteller und / oder Lieferant eines Einsatzleitsystems für Notruf-Leitstellen (gleichbedeutend zu 110, 112 in Deutschland) in Europa ist. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).
Geforderter Mindeststandard zu b. Mitarbeiterzahl
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn die Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der Entwicklung, Pflege, Installation, Serviceleistungen zum technischen Betrieb und Vermarktung von Einsatzleitsystemen für BOS im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 20 in Europa betrug. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).
Geforderter Mindeststandard zu c. Referenzen:
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn er / sie mindestens eine Referenz vorweisen kann, die alle in Ziffer III.1.3) lit. c. 1) genannten Anforderungen erfüllt und wenn er / sie zudem mit seinen / ihren vorgelegten Referenzen nach Maßgabe von Ziffer III.1.3) lit. c. 2) mindestens 20 Bewertungspunkte erreicht (Mindeststandard).
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter Verpflichtungserklärungen nach Maßgabe von § 1 des Verpflichtungsgesetzes vorzulegen sein werden und dass sich Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe dazu verpflichten müssen, im Falle der Zuschlagserteilung die diesbezüglichen Erklärungen der Mitarbeiter unverzüglich ohne weitere Aufforderung nachzureichen.
Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass vom Auftragnehmer zur Erbringung der Leistungen nur Personen eingesetzt werden dürfen, die dem Auftraggeber gegenüber die Bereitschaft erklärt haben, sich einer einfachen oder ggf. notwendigen erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das LKA Sachsen unterziehen. Für noch nicht überprüfte Personen des Auftragnehmers wird der / die Geheimschutzbeauftragte des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung das Sicherheitsüberprüfungsverfahren einleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Checkliste der durch die Bewerber vorzulegenden Unterlagen: Mit dem Teilnahmeantrag sind von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften einmalig die ausgefüllte Checkliste der durch die Bewerber vorzulegenden Unterlagen vorzulegen,
— Teilnahmeerklärung: Vom Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sind einmalig die ausgefüllte Teilnahmeerklärung vorzulegen,
— Datenblatt mit Angaben zum Unternehmen: Mit dem Teilnahmeantrag sind vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Angaben zum Unternehmen des Bewerbers bzw. im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
— Weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise: Des Weiteren sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
b) Erklärungen bei Bewerbergemeinschaften
Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärungen jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einreichen.
c) Erklärungen bei Eignungsleihe
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter / Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens ein unterschriebenes Original dieses Dokuments anzufordern. Zudem muss der Bewerber vom eignungsleihenden Unternehmen einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis vorlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363