Dienstleistungskonzession zum Breitbandausbau in weißen Flecken in der Stadt Freital Referenznummer der Bekanntmachung: 573004/01
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freital
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01705
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freital.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession zum Breitbandausbau in weißen Flecken in der Stadt Freital
Die Stadt Freital liegt im Döhlener Becken im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zwischen Elbtal und Osterzgebirge. Die Stadt untergliedert sich auf einer Gesamtfläche von 40,45 km2 in 15 Stadtteile mit insgesamt 39 703 Einwohnern. Für das Gebiet der Stadt wurde im Jahr 2018 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, um die Gebiete bzw. Anschlüsse zu erkunden, in denen in den an die Markterkundung anschließenden 3 Jahren keine Versorgung mit einem NGA-Netz durch ein Telekommunikationsunternehmen zu erwarten ist. Die Stadt Freital hat Fördermittel unter der Förderrichtlinie des Bundes zur Unterstützung des Breitbandausbaus (6. Call) und beim Freistaat Sachsen beantragt und entsprechende vorläufige Zuwendungsbescheide im Februar bzw. April Januar 2020 erhalten. Zielsetzung der jetzigen Ausschreibung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in Freital zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in den noch unterversorgten Gebieten. Die aufzubauende Infrastruktur muss technisch geeignet sein, um flächendeckend und zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s für 100 % der unterversorgten Haushalte, sowie mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Gewerbetreibenden, Schulen und Krankenhausstandorte bereitzustellen.
Große Kreisstadt Freital
Gegenstand des jetzigen Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb nachhaltiger sowie zukunfts- und hochleistungsfähiger Breitbandinfrastrukturen (NGA-Netze) in unterversorgten Gebieten der Stadt Freital unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Die aufzubauende Infrastruktur muss technisch geeignet sein, um flächendeckend und zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s für 100 % der unterversorgten Haushalte, sowie mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Gewerbetreibenden, Schulen und Krankenhausstandorte bereitzustellen.
Da diese Vergabe dem Beihilfe- und dem Fördermittelrecht unterliegt, sind die dortigen Vorgaben für den Netzausbau und den Netzbetrieb zwingend durch den Konzessionär einzuhalten. Dies gilt vor allem für die baubezogenen Pflichten als auch für die Verpflichtung zur Gewährung eines offenen Netzzugangs, aber auch für die sonstigen Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Zweckbindungsfrist und der Dokumentations- und Transparenzpflichten sowie im Hinblick auf die Verpflichtungen gegenüber Endkunden und Beziehern von Vorleistungsprodukten.
- Kriterium: 1 Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: 35 %
- Kriterium: 2 Technisches Konzept zur Leistungserbringung einschließlich Netzplanung: 25 %
- Kriterium: 3 Nachhaltigkeit/Zeitplan: 30 %, mit folgenden Unterkriterien:
- Kriterium: 3.1 Nachhaltigkeit: 15 %
- Kriterium: 3.2 Projektzeitplan mit Zahlungsplan: 10 %
- Kriterium: 3.3 Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden: 5 %
- Kriterium: 4 Endkundenprodukte: 10 %, mit folgenden Unterkriterien:
- Kriterium: 4.1 Privatkunden-Produkt mit >= 50 Mbit/s im Downstream und >= 10 Mbit/s im Upstream: 2,5 %
- Kriterium: 4.2 Privatkunden-Produkt mit >= 100 Mbit/s im Downstream und >= 20 Mbit/s im Upstream: 2,5 %
- Kriterium: 4.3 Geschäftskunden-Produkt mit >= 100 Mbit/s symmetrisch: 2,5 %
- Kriterium: 4.4 Produkt für Schulen bzw. Bildungseinrichtungen >= 1 000 Mbit/s symmetrisch: 2,5 %
- Kriterium: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Leitfaden).
Die Laufzeit beginnt voraussichtlich am 29.12.2021 und endet 7 Jahre nach vollständiger Inbetriebnahme des Netzes, zzgl. des Zeitraums für die Zweckverwendungsnachweisprüfung.
Nach Auffassung des Konzessionsgebers (KG) fällt die Konzession nicht in den Anwendungsbereich des GWB (Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 GWB). Der KG wendet daher GWB und KonzVgV freiwillig analog an; ein Anspruch auf Einhaltung sämtlicher Vorgaben ergibt sich daraus jedoch nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,
— Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Unterauftragnehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen,
— Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 TKG,
— Nachweis des Wegerechts nach § 69 TKG für das Konzessionsgebiet,
— Eigenerklärung zur Meldung an den Infrastrukturatlas (bereitgestelltes Formblatt),
— Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt),
— Verzeichnis der Unterauftragnehmer (bereitgestelltes Formblatt),
— Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt),
— Eigenerklärung zur Einhaltung der insgesamt genannten Voraussetzungen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt).
— Eigenerklärung zu Informationen über das Bieterunternehmen (bereitgestelltes Formblatt),
— Eigenerklärung zu Straftaten entsprechend § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften entsprechend § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
— Eigenerklärung entsprechend § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz und gegen das Mindestlohngesetz (bereitgestelltes Formblatt),
— Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
— Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen entsprechend § 124 Abs. 1 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
— aktueller Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer,
— Gemäß dem vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes gilt Folgendes:
ein Unternehmen, dessen Jahresbilanz die Gesamtinvestition des Projekts nicht oder um weniger als 10 Mio. EUR übersteigt, darf im Auswahlverfahren nur berücksichtigt werden, wenn es angemessene Sicherheiten in Form von Bürgschaften, Garantien oder Schuldbeitritten erbringt. Gehört die Mehrheit der Anteile dieses Unternehmens einem anderen Unternehmen, besteht die zu erbringende Sicherheit in einem Durchgriff auf das mit Mehrheit beteiligte Unternehmen. Insofern behält sich der Konzessionsgeber vor, Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019 bzw. der vergleichbaren Geschäftsjahre, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht) nachzufordern und entsprechende Sicherheitsvereinbarungen zusätzlich zum Konzessionsvertrag einzufordern.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Versicherung: Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen (Mindestanforderung) und sich auch auf die hier gegenständlichen Aufgaben beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Konzessionsgeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
— Eigenerklärung zur Beherrschung von Sprachen (bereitgestelltes Formblatt),
— Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc.; Eigenerklärung),
— Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von einer Projektreferenzen über Leistungen, die mit diesem Projekt vergleichbar sind, auf dem bereitgestellten Formblatt Anlage 9 (Eigenerklärung),
— Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftrag-/ Konzessionsgeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig,
— Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten (in Gruppen von Beschäftigten) ersichtlich ist,
— Angaben zum vorgesehenen Projektleiter und zum vorgesehenen Stellvertreter einschließlich Benennung der Qualifikation sowie Angaben zu branchenspezifischer Berufserfahrung (Eigenerklärung).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Referenzen: Die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen:
— es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen, wobei mindestens 50 % des Netzes in Betrieb genommen sein müssen;
— es sind dargestellt der Leistungsgegenstand (einschließlich Anzahl der angeschlossenen Anschlüsse und Angabe der realisierten Technikvariante, also FTTX etc.), der Leistungszeitraum (einschließlich Zeitpunkt der Inbetriebnahme), der Auftrags-/Konzessionswert, evtl. in Anspruch genommene Fördermittel sowie der Auftrag-/Konzessionsgeber mit Namen und Anschrift (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bei Bedarf nachfordern; bei eigenwirtschaftlichem Ausbau ist die Stadt/der Landkreis mit Anschrift anzugeben);
— die Leistungen müssen inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität mindestens vergleichbar sein mit den Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind; es muss sich also um Referenzen für den Bau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen handeln; es müssen nicht alle Aspekte in jedem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Referenzbereiche abgedeckt sind.
Da die Stadt für die Realisierung dieses Projektes Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen erhält, sind die Fördermittelbedingungen auch durch den Konzessionsnehmer zu beachten, soweit diese für den Bau und Betrieb des Netzes einschlägig sind. Daneben sind auch die Vorschriften der NGA-Rahmenregelung zu beachten, insbesondere die Vorgaben zum offenen Netzzugang und zum Endkundenangebt zu erschwinglichen Preisen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere dem Entwurf des Vertrages und seiner Anlagen sowie der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus ausnachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit eventuellen weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote ab.
Der KG wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge und die Erfüllung der Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen bei allen eingereichten Teilnahmeanträgen prüfen. Alle Bewerber, deren vollständige Teilnahmeanträge die Mindestkriterien erfüllen, werden für Phase 2 (das eigentliche Verhandlungsverfahren) zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Der KG behält sich entsprechend § 12 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote die Konzession zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Sollte Verhandlungsbedarf bestehen und daher der Zuschlag nicht bereits auf ein Erstangebot erteilt werden, wird der KG anschließend über die Erstangebote mit den 3 Bietern, deren Erstangebote bei dieser Bewertung anhand der Zuschlagskriterien die meisten Punkte erhalten haben, verhandeln und diese sodann zur Abgabe optimierter Angebote auffordern. Sollten weniger als 3 geeignete Angebote vorliegen, wird mit allen verhandelt. Die optimierten Angebote werden wiederum anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der verhandelte Vertrag des hierbei festgestellten Bestbieters wird der BNetzA zur Prüfung gemäß § 7 Abs. 5 NGA-RR vorgelegt. Auf der Grundlage dieses Angebots werden die finalen Fördermittel bei der atene KOM (für den Bund) und beim Freistaat beantragt. Der Bestbieter wird nach der eventuellen Änderung des Vertrages aufgrund der Rückäußerung der BNetzA oder wegen Nachforderungen der Fördermittelgeber sodann zur Bestätigung des optimierten Angebots als final aufgefordert. Änderungen sind hier nur noch in der Folge von Änderungswünschen der BNetzA oder der Fördermittelgeber möglich. Der geplante Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte kann den Vergabeunterlagen (Leitfaden) entnommen werden.
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags sowie später seines Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der KG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Zur Rechtsbehelfsbelehrung ist ausgeführt im Leitfaden Breitbandausbau Stadt Freital Punkt 8.2 Seiten 34-35 (Unterlagen Teilnahmewettbewerb).