Erweiterter Rohbau 1.BA
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterter Rohbau 1.BA
Neubau Erdarbeiten:
Siehe II.2.4)
Neubau Beton- und Stahlbetonarbeiten:
Siehe II.2.4)
Neubau Mauerarbeiten:
Siehe II.2.4)
Bestandsgebäude (Innenbereich), Abbrucharbeiten:
Siehe II.2.4)
Bestandsgebäude (Innenbereich),Beton- und Stahlbetonarbeiten:
Siehe II.2.4).
25524 Itzehoe
Neubau Erdarbeiten:
— 400 m3 Erstellung Baugrube (Arbeitsebene Gründung EG).
Neubau Abdichtungsarbeiten:
— 2 150 m2 Abdichtung Bodenplatte.
Neubau Beton- und Stahlbetonarbeiten:
— 1 040 m3 Ortbeton Gründung (Gründungsbalken u. Sohlplatte einschl. Schalung),
— 2 837 m2 Stb.-Außen-/Innenwände (i. M. d= 24 cm) in Ortbetonbauweise,
— 6 512 m2 Stb.-Decken (i. M. d= 24 cm) in Ortbetonbauweise,
— 100 m3 Stb.-Stützen/Unterzüge/Überzüge,
— 39 m Spannbeton-Überzüge,
— 24 St. FT-Treppenläufe B=1,40 m (i. M. 9 Stg),
— 446 t Betonstabstahl/Betonstahlmatten.
Neubau Mauerarbeiten:
— 2 000 m2 Verblendmauerwerk d=11,5 cm NF einschl. Kerndämmung,
— 100 m2 Verblendmauerwerk d=9 cm „NF“ einschl. Kerndämmung,
— 594 m FT-Verblendstürze H= 57,3 bzw. H=49 cm.
Bestandsgebäude (Innenbereich), Abbrucharbeiten:
— 26 m3 Abbruch Stb.-Decken (Betonsägeverfahren),
— 30 m3 Abbruch KS-Mauerwerk,
— 10 St. Abbruch Stb.-Treppenläufe B=1,50m (i. M. 8 Stg).
Bestandsgebäude (Innenbereich),Beton- und Stahlbetonarbeiten:
— 13 m3 Ortbeton Gründung (Gründungsbalken einschl. Schalung),
— 318 m2 Stb.-Innenwände (i. M. d= 22 cm) in Ortbetonbauweise,
—156 m2 Stb.-Decken (i. M. d= 16 cm) in Ortbetonbauweise,
— 15 m3 Stb.-Stützen/Unterzüge/Überzüge,
— 6 St. FT-Treppenläufe B=1,50 m bzw. 1,70 m (i. M. 12 Stg),
— 24 t Betonstabstahl/Betonstahlmatten.
Bestandsgebäude (Innenbereich), Mauerarbeiten:
— 50 m2 KS-Mauerwerk d=11,5 cm,
— 84 m2 KS-Mauerwerk d=24 cm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärungen (EEE) oder durch eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in der EEE oder im Formblatt 124 angegebenen Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist deren Eintrag im o. g. Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen oder es sind Erklärungen bzw. Nachweise gemäß der EEE oder der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 sowie die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 S.1 VGSH auch vom Nachunternehmer oder vom Verleiher von Arbeitskräften bei einem geschätzten Auftragswert ab netto [Betrag gelöscht] EUR für diese Unternehmen auf Verlangen vorzunehmen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 aus dem Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes sowie die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 S.1 VGSH wird mit den Vergabeunterlagen zum Download bereitgestellt.
Siehe III 1.1)
Siehe III 1.1)
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Itzehoe
Land: Deutschland