Erweiterter Rohbau 1.BA

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.e-vergabe-sh.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterter Rohbau 1.BA

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neubau Erdarbeiten:

Siehe II.2.4)

Neubau Beton- und Stahlbetonarbeiten:

Siehe II.2.4)

Neubau Mauerarbeiten:

Siehe II.2.4)

Bestandsgebäude (Innenbereich), Abbrucharbeiten:

Siehe II.2.4)

Bestandsgebäude (Innenbereich),Beton- und Stahlbetonarbeiten:

Siehe II.2.4).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

25524 Itzehoe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Neubau Erdarbeiten:

— 400 m3 Erstellung Baugrube (Arbeitsebene Gründung EG).

Neubau Abdichtungsarbeiten:

— 2 150 m2 Abdichtung Bodenplatte.

Neubau Beton- und Stahlbetonarbeiten:

— 1 040 m3 Ortbeton Gründung (Gründungsbalken u. Sohlplatte einschl. Schalung),

— 2 837 m2 Stb.-Außen-/Innenwände (i. M. d= 24 cm) in Ortbetonbauweise,

— 6 512 m2 Stb.-Decken (i. M. d= 24 cm) in Ortbetonbauweise,

— 100 m3 Stb.-Stützen/Unterzüge/Überzüge,

— 39 m Spannbeton-Überzüge,

— 24 St. FT-Treppenläufe B=1,40 m (i. M. 9 Stg),

— 446 t Betonstabstahl/Betonstahlmatten.

Neubau Mauerarbeiten:

— 2 000 m2 Verblendmauerwerk d=11,5 cm NF einschl. Kerndämmung,

— 100 m2 Verblendmauerwerk d=9 cm „NF“ einschl. Kerndämmung,

— 594 m FT-Verblendstürze H= 57,3 bzw. H=49 cm.

Bestandsgebäude (Innenbereich), Abbrucharbeiten:

— 26 m3 Abbruch Stb.-Decken (Betonsägeverfahren),

— 30 m3 Abbruch KS-Mauerwerk,

— 10 St. Abbruch Stb.-Treppenläufe B=1,50m (i. M. 8 Stg).

Bestandsgebäude (Innenbereich),Beton- und Stahlbetonarbeiten:

— 13 m3 Ortbeton Gründung (Gründungsbalken einschl. Schalung),

— 318 m2 Stb.-Innenwände (i. M. d= 22 cm) in Ortbetonbauweise,

—156 m2 Stb.-Decken (i. M. d= 16 cm) in Ortbetonbauweise,

— 15 m3 Stb.-Stützen/Unterzüge/Überzüge,

— 6 St. FT-Treppenläufe B=1,50 m bzw. 1,70 m (i. M. 12 Stg),

— 24 t Betonstabstahl/Betonstahlmatten.

Bestandsgebäude (Innenbereich), Mauerarbeiten:

— 50 m2 KS-Mauerwerk d=11,5 cm,

— 84 m2 KS-Mauerwerk d=24 cm.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/05/2021
Ende: 30/09/2022
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
19/02/2021

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Einheitlichen

Europäischen Eigenerklärungen (EEE) oder durch eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.

Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in der EEE oder im Formblatt 124 angegebenen Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.

Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist deren Eintrag im o. g. Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen oder es sind Erklärungen bzw. Nachweise gemäß der EEE oder der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 sowie die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 S.1 VGSH auch vom Nachunternehmer oder vom Verleiher von Arbeitskräften bei einem geschätzten Auftragswert ab netto [Betrag gelöscht] EUR für diese Unternehmen auf Verlangen vorzunehmen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 aus dem Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes sowie die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 S.1 VGSH wird mit den Vergabeunterlagen zum Download bereitgestellt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe III 1.1)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe III 1.1)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
19/02/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/01/2021

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