Lieferung von 1 500 000 Stück SARS-CoV-2 Antigen-Tests für den Freistaat Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B5650
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 1 500 000 Stück SARS-CoV-2 Antigen-Tests für den Freistaat Sachsen
Lieferung von 1 500 000 Stück SARS-CoV-2 Antigen-Tests für den Freistaat Sachsen.
Leipzig
Lieferung von 1 500 000 Stück SARS-CoV-2 Antigen-Tests für den Freistaat Sachsen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Beschaffung erfolgte aufgrund des aktuellen sehr dynamischen Infektionsgeschehens im Freistaat Sachsen hinsichtlich des Coronavirus SARS-COV-2 im Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 3, 17 VgV. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV zulässig, wenn ein Ausnahmetatbestand vorliegt, der die Einhaltung der Mindestfristen, die für das offene, das nicht offene und das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gelten, nicht zulässt. Es muss sich dabei um äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen handeln, die der Freistaat Sachsen nicht voraussehen konnte. Dieser Tatbestand ist angesichts der aktuellen Sachlage im Freistaat Sachsen durch die zweite Welle der Coronapandemie und der damit bestehenden erheblichen Gefährdung von fundamentalen Rechtsgütern (Leben und Gesundheit) gegeben. Auch unter Beachtung aller Sorgfaltspflichten konnte das rasante Infektionsgeschehen bzw. die schnelle Ausbreitung des Coronavirus im Freistaat Sachsen sowie die daraus resultierenden kurzfristigen hohen Bedarfe an Antigen-Schnelltests nicht vorhergesehen werden. Aus den vorgenannten Dringlichkeitsgründen war auch eine Vorinformation und Wartepflicht gem. § 134 Abs. 3, Satz 1 GWB dem Auftraggeber nicht zuzumuten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 1 500 000 Stück SARS-CoV-2 Antigen-Tests für den Freistaat Sachsen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Angabe des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363