Planungsleistungen Los 3 TGA-Planung ELT für den Umbau Zentrale Notaufnahme und Erweiterungsbau für Geriatrie der Pleißental-Klinik Werdau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werdau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08412
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pleissental-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Los 3 TGA-Planung ELT für den Umbau Zentrale Notaufnahme und Erweiterungsbau für Geriatrie der Pleißental-Klinik Werdau
Die Pleißental-Klinik Werdau ist Lehrkrankenhaus der Uniklinik Jena und verfügt über 240 Betten. Die Klinik wurde 1999 eröffnet. Bis 2023 soll mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen und Eigenmitteln die Notfallaufnahme (440 m2 NUF) umgebaut und der „4. Krankenhausflügel“ neu errichtet werden. Im Neubau sind die Funktionen – Klinischer Arztdienst Chirurgie und Geriatrie
— Therapie Geriatrie,
— Stationäre Pflege Geriatrie,
— Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie.
Vorgesehen, insgesamt 2 100 m2 NUF Neubau und Umbau.
Die Anmeldung zur Einzelförderung ist auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie erfolgt, der Planungsaufruf ist ergangen.
Die Planungsleistungen werden in 3 Losen oberhalb des Schwellenwertes europaweit jeweils in einer eigenen Ausschreibung vergeben:
— Los 1: Objektplanung Gebäude und „zivile“ Ausstattung/Einrichtung,
— Los 2: TGA-Planung AG 1-3,7,8 – HLS,
— Los 3: Planung Elektrotechnik AG 4 und 5.
Der Kostenrahmen KG 200-700 beträgt ca. 13 Mio. EUR brutto.
Planungsbeginn: 05/2021 Baubeginn: 01/2022 Fertigstellung: 06/2024.
Werdau
Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 Elektrotechnik Stark- und Schwachstrom, HOAI § 55, LP 1-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI Entwurfsplanung.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 3 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2) und III 1.3) wie folgt:
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III.1.2) (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
— technische Leistungsfähigkeit III.1.3) mit max.51 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt zum Teilnahmeantrag abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 3 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 Entwurfsplanung. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und ggfs. bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des qualifizierenden Abschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht! Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation „Ingenieur“ verfügen.
Der/die Objektüberwacher(in) muss über die Qualifikation „Ingenieur“, „Techniker“ oder „Meister“ verfügen. Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben für den Projektleiter und den Objektüberwacher:
— Name,
— Berufsqualifikation,
— Datum des qualifizierenden Abschlusses.
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB. Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung:
Der Auftraggeber verlangt im Auftragsfall den Abschluss einer objektbezogenen Versicherung mit einer Deckungssumme von je 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für das VgV-Verfahren muss der Bewerber den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen sowie erklären, dass er im Auftragsfall eine entsprechende objektbezogene Versicherung abschließen wird. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen; darüber hinaus muss die Gemeinschaft erklären, dass sie im Auftragsfalle eine die gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft im verlangten Umfang deckende, objektbezogene Versicherung abschließen wird.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im jeweiligen Fachgebiet.
d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2018 bis 2020.
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) für ELT-Planung in allen Jahren jeweils mindestens 3 Ingenieure/Techniker;
Es sind insgesamt bis zu 3 vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 1.1.2011 bis zum 31.12.2020 in Betrieb genommen wurden, zu benennen. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag, abzurufen über die Vergabeplattform.
Nachweis eines Referenzprojektes, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
— hoch technisiertes Gebäude wie Krankenhaus, Labor, Forschungseinrichtung o. ä., bei dem die Kosten der KG 400 mindestens 80 % der KG 300 betrugen,
— Inbetriebnahme nach dem 01.01.2015 • Investitionskosten >= 10 Mio. EUR brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276),
— mindestens 20 % der Investitionskosten wurden für Umbauten im Bestand unter laufendem Betrieb aufgewendet,
— die Bauleistungen wurden gewerkeweise nach VOB/A ausgeschrieben,
— Im Projekt müssen die Termine und Kosten eingehalten worden sein. Dafür ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung. bzw. eine plausible Erklärung für Abweichungen, falls zutreffend, erforderlich.
Siehe III.1.
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen.
Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Veröffentlichung EU-Amtsblatt 15.1.2021 Ende Bewerbungsfrist, Einreichung Teilnahmeanträge 15.2.2021 um 10.00 Uhr Auswertung und Einladung Bewerber bis spätestens 19.2.2021 Erstangebote bis 8.3.2021 Vergabeverhandlung Los 2/Los 3 17./18.3.2021 Finale Angebote g 24.3.2021 um 10.00 Uhr Information nach GWB zur beabsichtigten Vergabe 24.3.2021 Beauftragung nach dem 3.4.2021 Planungsbeginn: 2.5.2021 Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Die Teilnahmeanträge müssen vollständig sein. Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Hinweis zur Bereitstellung von Unterlagen in der ersten Verfahrensstufe Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.7.2019 – VK 2 – 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.