BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 034-81391
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20FEI43558
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen
Dresden
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen.
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
(1) Bauüberwachung nachts vom 1.10.-8.10.2020
Die Beauftragung der Bauüberwachung für die Vorwegmaßnahme Modul 3.2 erfolgte entsprechend des geplanten Bauablaufes. Während des Bauablaufes stellte sich heraus, dass durch die AN Bau die ursprüngliche freie bzw. als Reserve vorgesehene Woche vom 1.10.2020 – 8.10.2020 zum Bau genutzt werden muss. Dementsprechend war auch die Nachbestellung zusätzlicher Leistungen der Bauüberwachung notwendig.
Die BÜ vor Ort hat bereits im Rahmen der vorh. Ausschreibung das wirtschaftl. Angebot abgegeben. Auch war die BÜ in die Örtlichkeit eingewiesen, vor Ort eingerichtet, ein Wechsel hätte Mehrkosten bedeutet. Mit einer Vorlauffrist bei der Anmeldungen eines neuen BÜW beim EBA sowie bei der Änderung der laufenden Betra von mind. 8 Wochen, war ein Wechsel der BÜ aus technischen Gründen nicht möglich. Die Anmeldung der zusätzl. notwendigen Arbeiten in der Woche vom 1.10.-8.10.2020 konnte erst während des Baus der Vorwegmaßnahme erfolgen, da vorher die Notwendigkeit noch nicht erkannt werden konnte. Baubeginn war jedoch erst am 11.9.2020. Ein Wechsel der BÜ für die Zusatzleistungen wäre mit Ausschreibung der Leistungen, Einweisung des Personals vor Ort u. Einrichtung vor Ort verbunden gewesen. Zudem hätten die Anmeldung der BÜ beim EBA und die Aktualisierung der Betra stattfinden müssen. Die Leistungen wären so bis zum 1.10.2020 in der vorh. Sperrpause bis 30.10.2020 nicht realisierbar gewesen.