Mietwohnungsneubau Lindenauer Hafen 16, 18, 20 Referenznummer der Bekanntmachung: LWB_GU_2020_LH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mietwohnungsneubau Lindenauer Hafen 16, 18, 20
Der Bauherr Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt, Leistungen und Lieferungen zu vergeben, die zur Planung ab Leistungsphase 6 HOAI und Errichtung des Gebäudes und der Erschließung des Bauvorhabens Hafenstraße 16, 18, 20 erforderlich sind.
Leipzig
Der Bauherr Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt, Leistungen und Lieferungen zu vergeben, die zur Planung ab Leistungsphase 6 HOAI und Errichtung des Gebäudes und der Erschließung des Bauvorhabens Hafenstraße 16, 18, 20 erforderlich sind.
Das Grundstück hat eine Größe von 3 408 m2 und kann planungsrechtlich auf Grundlage des bestehenden B-Planes bebaut werden (§ 33 BauGB). Geplant ist die Errichtung eines fünfgeschossigen Gebäudes, in dem eine Kindertagesstätte integriert wird.
Es entsteht ein Solitärbau mit 2 Hauseingängen und einem separaten Zugang für die Kindertagesstätte. Die Errichtung erfolgt in Massivbauweise mit einem Flachdach; die Fassaden erhalten ein Wärmedämmverbundsystem. Die Gebäude werden ohne Tiefgarage und Keller errichtet. Die erforderlichen Abstellräume für die Mieter und die Haustechnikräume befinden sich auf den einzelnen Etagen. Alle Wohnungen verfügen über einen Balkon und werden von mindestens 2 Seiten belichtet. Die Hauseingänge erhalten jeweils einen Aufzug, ein weiterer Aufzug wird speziell für die Kindertagesstätte eingebaut. Das Dach wird mit einer ökologisch wertvollen Dachbegrünung ausgeführt, wodurch die hier einziehenden Mieter durch einen Abschlag beim Niederschlagswasser Betriebskosten sparen können.
Bei dem vorliegenden Neubauprojekt entstehen 18 Wohnungen, von denen 6 barrierefrei errichtet werden. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 1 197 m2. Es ist vorgesehen, für alle Wohnungen Fördermittel gemäß der Richtlinie gebundener Mietwohnraum des Freistaates Sachsen (RLgMW) in Anspruch zu nehmen.
Die Kindertagesstätte mit ca. 140 Plätzen ist im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss des Gebäudes vorgesehen und umfasst eine Nutzfläche von ca. 1 340 m2. Auf Grund der Zweigeschossigkeit wird ein separater Aufzug innerhalb der Kindertagesstätte benötigt. Im Gartenbereich entsteht eine Außenspielfläche, die mit ca. 1 400 m2 den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Der Baubeginn ist für Dezember 2020 / Januar 2021 geplant.
Weiterhin behält sich die LWB vor, die Wartungsleistungen für wartungspflichtige technische Anlagen optional zu beauftragen. Die zu erbringenden Wartungsleistungen sind von den Bietern mit der Angebotsabgabe entsprechend zu beschreiben, gesondert zu bepreisen und anzubieten. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um optionale Leistungen, zu deren Annahme/ Beauftragung die LWB nicht verpflichtet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabe Entscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]