Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Salzsäure 30%ig bis 33%ig Referenznummer der Bekanntmachung: 1816527-U28
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E82329797
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Salzsäure 30%ig bis 33%ig
Lieferung und Befüllung von ca. 35 300 t (+/- 5 %) Salzsäure 30%ig bis 33%ig an die Standorte der Wismut GmbH.
Lieferung von Salzsäure 30%ig bis 33%ig an den Standort Ronneburg
07580 Ronneburg
07580 Zwirtzschen
08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf
Lieferung von ca. 9 800 t (+/- 5 %) Salzsäure 30%ig bis 33%ig (4 Jahre) an die Wasserbehandlungsanlagen des Standortes Ronneburg. Die Anlieferung erfolgt frei Haus mittels Tankfahrzeugen mit einem Ladevolumen bis 25 t des Auftragnehmers bzw. einer beauftragten Spedition entsprechend den Bestimmungen und gesetzlichen Vorschriften über den Transport derartiger Güter. Die Entladung und Befüllung (Anschluss an den HCI-Behälter — V-Kupplung mit Innengewinde VK 80 G3") der Vorratsbehälter erfolgt durch den Lieferanten im Beisein eines Arbeitnehmers des Standortes Ronneburg.
Lieferung von Salzsäure 30%ig bis 33%ig an den Standort Aue
D-08280 Aue-Bad Schlema
Lieferung von ca. 25.500 t (+/- 5 %) Salzsäure 30%ig bis 33%ig (4 Jahre) an die Wasserbehandlungsanlage des Standortes Aue. Die Anlieferung erfolgt frei Haus mittels Tankfahrzeugen mit einem Ladevolumen bis 25 t des Auftragnehmers bzw. einer beauftragten Spedition entsprechend den Bestimmungen und gesetzlichen Vorschriften über den Transport derartiger Güter. Die Entladung und Befüllung (Anschluss an den HCI-Behälter — V-Kupplung mit Innengewinde VK 80 G3") der Vorratsbehälter erfolgt durch den Lieferanten im Beisein eines Arbeitnehmers des Standortes Aue.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Salzsäure 30%ig bis 33%ig an den Standort Ronneburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gleina
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: D-06632
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Salzsäure 30%ig bis 33%ig an den Standort Aue
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gleina
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: D-06632
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2289 / 499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.