Planungsleistung Neuaufstellung Flächennutzungsplan Referenznummer der Bekanntmachung: 137.3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glückstadt
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.glueckstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Neuaufstellung Flächennutzungsplan
Die angefragte Dienstleistung umfasst Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gem. HOAI Teil 2, Abschnitt 1, § 18 Leistungsbild Flächennutzungsplan, LPH 1-3.
Stadt Glückstadt — Die Bürgermeisterin
Am Markt 4
25348 Glückstadt
Stadtgebiet Glückstadt inkl. Außendeichs- und Wasserflächen
Die zu überplanende Fläche im Stadtgebiet beträgt insgesamt ca. 2 276 Hektar. Davon sind 1 271 Hektar Wasser- und Außendeichsflächen, für die eine Bestandsübernahme vorgesehen ist, dafür wird ein pauschales Honorarangebot erwartet. Weiterhin ist ein vorgeschaltetes Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Besondere Leistung ist der Umweltbericht. Ein Landschaftsplan wird gesondert beauftragt, ist aber zu koordinieren.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst LP 1 mit Option auf LP 2 und 3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Honorarvereinbarung Planungsleistung Neuaufstellung Flächennutzungsplan
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFAD8GG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.