Lieferung von Fällmitteln auf Eisenbasis zur chemischen Phosphorfällung Referenznummer der Bekanntmachung: 301.0/RV/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentwaesserung-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fällmitteln auf Eisenbasis zur chemischen Phosphorfällung
Lieferung von Fällmitteln auf Eisenbasies zur chemischen Phosphorfällung
Anlieferungen auf die Kläranlagen Dresden-Kaditz, Ottendorf-Okrilla und Eschdorf.
Ca. 750 t (Wirksubstanz) Grünsalz und 125 t (Wirksubstanz) Eisen-III-Chloridsulfat-Lösung pro Jahr.
Dresden
DEUTSCHLAND
Lieferung von Fällmitteln auf Eisenbasies zur chemischen Phosphorfällung
Anlieferungen auf die Kläranlagen Dresden-Kaditz, Ottendorf-Okrilla und Eschdorf.
Ca. 750 t (Wirksubstanz) Grünsalz und 125 t (Wirksubstanz) Eisen-III-Chloridsulfat-Lösung pro Jahr
Einzellieferungen zu ca. 25 t auf Abruf mit 3-5 Tagen Vorlauf in Schubboden- und Tankfahrzeugen.
Vertragsverlängerung 2 mal um 1 Jahr
Vertragsverlängerung 2 mal um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben gemäß
§ 122 GWB:
— Sitz des Unternehmens/Niederlassung, welches für die Realisierung der Leistung vorgesehen ist,
— Eintragung in das Berufsregister (Handwerkerrolle/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung), der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen,
— Auf Verlangen der Vergabestelle Vorlage von Eigenerklärungen gemäß §§ 123, 124 GWB, aus denen hervorgeht:
—— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
—— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
—— das nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Fragestellt,
—— der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen vergleichbare Nachweisevorlegen. Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz für wesentliche Teilleistungen sind diese zu benennen und ebenfalls auf Verlangen der Vergabestelle alle Anlagen beizufügen.
Auf Verlangen der Vergabestelle Angaben gemäß § 45 VgV:
— Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung, für Personen- und Sachschäden:
[Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind Angaben zu machen zu:
— den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach technischen Personal für Leitung und Aufsicht und gewerblichen Arbeitskräften,
— falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind 3 Referenznachweise aus den letzten 3 Jahren, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
—— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
—— Art der ausgeführten Leistung,
—— Auftragssumme,
—— Ausführungszeitraum,
—— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch ohne Signatur über www.evergabe.de einzureichen. Werden Angebote über andere Kommunikationswege elektronisch eingereicht, führt dies zwingend zum Ausschluss. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.