Redaktion und Gestaltung des Internetauftritts www.sachsen.de Referenznummer der Bekanntmachung: SK.13.1-0453/11/9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sk.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktion und Gestaltung des Internetauftritts www.sachsen.de
Mit der Ausschreibung soll für einen mittelfristigen Zeitraum ein Partner für die redaktionelle Betreuung und gestalterische Umsetzung der Internetseiten des Rahmenportals www.sachsen.de und der Seiten in Verantwortung der Sächsischen Staatskanzlei, u. a. www.ministerpräsident.sachsen.de, www.sk.sachsen.de, gefunden werden.
Dabei wird nicht nur die redaktionelle Betreuung, sondern auch die konzeptionelle Weitergestaltung der Portale zur Kernaufgabe des Auftragnehmers gehören. Hierbei soll die Struktur innerhalb der Portale kritisch hinterfragt, neu aufgebaut, reduziert oder gegebenenfalls ausgebaut werden. Darüber hinaus gilt es, gestalterische Mittel auf Grundlage der aktuellen Entwicklungen im Internet gezielt einzusetzen, die Inhalte so aufzubereiten, dass sie leicht für Suchmaschinen zugänglich sind und vor allem nutzerfreundlich dargeboten werden. Die Inhalte sollen sowohl in ihrem Umfang, in ihrer Bildgestaltung und in ihrer Sprache an die aktuellen Trends des Content Marketing angepasst werden.
Dresden
Siehe Vergabeunterlagen.
Dreimal um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363