Neubau Ambulanz Klinikum St. Georg Leipzig gGmbH — T01 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000169
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Adresse des Beschafferprofils: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ambulanz Klinikum St. Georg Leipzig gGmbH — T01
Ausschreibung des Neubaus der Ambulanz für das Klinikum St. Georg Leipzig gGmbH
Hier: Sanitäranlagen.
Beschaffung von Sanitäranlagen als Teil eines komplexen Bauvorhabens für das Klinikum St. Georg Leipzig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Ambulanz Klinikum St. Georg Leipzig gGmbH — T01
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naunhof
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04683
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter www.gdekk.de — „Kompetenzzentren“ — „Ausschreibungen und Vergaberecht“ — „Aktuelle Ausschreibungen“.
Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote gehen Sie bitte über folgende Internetadresse:
https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung und der Zugang sind Kostenfrei!
Es werden ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zum Verfahren zugelassen! Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.