WerkCampus Nordfriesland Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
WerkCampus Nordfriesland
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die sofortige Aktivierung der Zugangskunden bei Antragsstellung sowie Orientierung auf Integration in Arbeit ist das Ziel dieser Maßnahme. Zur Unterstützung des Integrationsansatzes werden die Mitarbeitenden des Auftraggebers und die Mitarbeitenden des Auftragnehmers der nordfriesischen Jobcenter in gemeinsamen Räumlichkeiten an beiden Standorten arbeiten.
Mit einseitiger Option des Auftraggebers auf zwei Vertragsverlängerungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zu Berufsregister Vordruck 2.5
Erklärung zu Referenzen Vordruck 2.6
Erklärung zu Zertifikate Vordruck 2.5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.