Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-38 SMR

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistung

Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-38 SMR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) wurde zum 20.12.2019 neu gebildet. Es übernimmt Aufgaben aus den bisherigen Ressortbereichen der Sächsischen Staatskanzlei, dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.

Die IT des neuen Ministeriums orientiert sich an den Technologien des ehemaligen Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), muss aber von Grund auf konzeptioniert und neugestaltet werden, um die Anforderungen des SMR abbilden zu können.

Dies betrifft die IT, deren Ausstattung, die Einführung und den Betrieb von Fachverfahren sowie eine zeitgemäße Bereitstellung der IT- und Fachverfahren für die Anwender, insbesondere auch die Möglichkeiten der mobilen IT-Nutzung.

Für die Planung und Umsetzung ist das Referat 14 — Information, Kommunikation des SMR verantwortlich. Für die anstehenden Anforderungen benötigt das SMR externe Unterstützung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2 Dresden
NUTS-Code: DED SACHSEN
Hauptort der Ausführung:

Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Ergebnis der Ausschreibung soll ein Dienstleister gebunden werden, der für das SMR auf rahmenvertraglicher Basis IT-Beratungsleistungen erbringt. Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) wurde zum 20.12.2019 neu gebildet. Es übernimmt Aufgaben aus den bisherigen Ressortbereichen der Sächsischen Staatskanzlei, dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Die IT des neuen Ministeriums orientiert sich an den Technologien des ehemaligen Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), muss aber von Grund auf konzeptioniert und neugestaltet werden, um die Anforderungen des SMR abbilden zu können. Dies betrifft die IT, deren Ausstattung, die Einführung und den Betrieb von Fachverfahren sowie eine zeitgemäße Bereitstellung der IT- und Fachverfahren für die Anwender, insbesondere auch die Möglichkeiten der mobilen IT-Nutzung. Für die Planung und Umsetzung ist das Referat 14 — Information, Kommunikation des SMR verantwortlich. Für die anstehenden Anforderungen benötigt das SMR externe Unterstützung. Die notwendigen Beratungsleistungen werden über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption) nach derzeitiger Schätzung einen Umfang von etwa bis zu 880 Personentagen haben. Dieser Umfang stellt eine geschätzte Abnahmemenge dar. Eine Abnahmeverpflichtung oder eine Mindestabnahmemenge besteht nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt / Gewichtung: 70,00
Preis - Gewichtung: 30,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 14
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14552
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2021

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