Dünendienste u. Fracht Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2020-2
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helgoland
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 27498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helgoland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dünendienste u. Fracht
Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Vergabe diverser Dienstleistungen für den Tourismusbetrieb auf der Düne (Los 1). Diese müssen in der Saison zwischen dem 1. März und 31. Oktober eines jeden Jahres an 7 Tagen/ Woche, ansonsten an mindestens 4 Tagen/Woche erfolgen. Die Kurruhezeiten und der besondere Lärmschutz in der Saison sind zu berücksichtigen.
Zur effizienten und wirtschaftlichen Erbringung der Dienstleistungen wie Sandtransporte, Strandreinigung, Auf-/Abbau Strandkörbe, Leeren der Mülleimer, Wegereinigung und Winterdienst usw. ist ein umfassender eigener Fuhrpark eine notwendige Voraussetzung.
Ebenso sollen mit dieser Ausschreibung Dienstleistungen für Fracht- und Gepäcktransporte zwischen Hauptinsel und der Düne erbracht werden (Los 2). Auch hier ist die Auftragnehmerin (AN) gefordert, alle notwendige Gerätschaften und Fahrzeuge (u. a. Dünenfrachtboot) auf eigene Rechnung einzusetzen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Qualitätskriterium - Name: Technischer Wert / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Umweltfreundlichkeit / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 70
Preis: Gewichtung 100
(einziges Zuschlagskriterium ist der Preis)
Qualitätskriterium - Name: Technischer Wert / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Umweltfreundlichkeit / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 70
Preis: Gewichtung 100
(einziges Zuschlagskriterium ist der Preis)
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Es sind hohe Investitionskosten zu tätigen. Aufgrund der exponierten Lage sind alle Fahrzeuge und Geräte ausschließlich auf der Düne Helgoland nutzbar, somit erhöht sich die Dauer bis zur Amortisation der Ausgaben beträchtlich. Um eine Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen wurde die Vertragslaufzeit angepasst.
Nein
Ja
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Unterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der genannten Internetadresse abgerufen werden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die in dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder Nachweis durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Im Fall von Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124 bzw. der Präqualifikationsnachweis für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gemeinde Helgoland für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Gemeinde Helgoland für Bieter und etwaige Nachunternehmer vor.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (auf VHB-Formblatt 124) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Im Fall von Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124 bzw. der Präqualifikationsnachweis für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gemeinde Helgoland für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Gemeinde Helgoland für Bieter und etwaige Nachunternehmer vor.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
TL. Referenzliste über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Los 1: Dienstleistungen für den Tourismusbetrieb // Los 2: Fracht- und Gepäcktransporte) (Eigenerklärung) in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1. Januar 2021) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Die Referenzen müssen noch nicht abgeschlossen sein, sondern es darf sich um laufende Aufträge handeln. Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gemeinde Helgoland für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Gemeinde Helgoland für Bieter und etwaige Nachunternehmer vor.
Siehe Ausschreibungsunterlagen
1. Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein abzugeben. Das in den Vergabeunterlagenbeigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGXDGUW
1) Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare in den Angebotsunterlagen) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Gemeinde Helgoland erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 25.1.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Gemeinde Helgoland keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Gemeinde Helgoland kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5) Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Gemeinde Helgoland ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGXDGUW