Weiterentwicklung und Praxisvalidierung webBESyD – Nachtrag Referenznummer der Bekanntmachung: 72-Z508/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung und Praxisvalidierung webBESyD – Nachtrag
Weiterentwicklung und Praxisvalidierung von webBESyD – Nachtrag.
Zielstellung ist die Weiterentwicklung des webbasierten Nährstoffmanagementsystems webBESyD entsprechend aktueller düngerechtlicher Anforderungen, die Validierung des Beratungssystems unter praktischen landwirtschaftlichen Bedingungen sowie die Einführung der Fachanwendung webBESyD in die Praxis.
Die erheblichen Änderungen der düngerechtlichen Anforderungen aufgrund der am 28. April 2020 in Kraft getretenen novellierten Düngeverordnung: Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen – „Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBI. I S. 1305), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. April 2020 (BGBI. I S. 846) geändert worden ist“ (im folgenden Dokument nur noch bezeichnet als nov. DüV), waren bei Projektbeginn noch nicht abzusehen. Diese düngerechtlichen Änderungen wirken sich beträchtlich auf die aktuell umgesetzten Algorithmen der Module in der Software webBESyD aus. Ohne die Anpassung dieser Module und Erweiterung der Software um weitere Module ist webbESyD nicht in der Praxis einsetzbar. Aus diesem Grund ist eine Aufstockung des Projektes mit dem Ziel der Einarbeitung der neuen düngerechtlichen Anforderungen in webBE-SyD zwingend erforderlich.
WebBESyD besteht aus einer Nutzeroberfläche, Datenverwaltung und einzelnen fachlichen Modulen zur Umsetzung der Düngeverordnung und der Stoffstrombilanzverordnung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB wonach
Die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig ist, wenn zusätzliche DL erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des AN
a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den AG verbunden wäre.
Aufgrund der novellierten Düngeverordnung von 2020 sind sowohl Anpassungen aber auch große Änderungen der aktuell entwickelten Module der Software webBESyD sowie noch neu zu erstellende Module notwendig.
Der Umfang der Änderungen und neu zu entwickelnden Module kann nicht zusätzlich zu den laufenden Arbeiten im aktuellen Projekt realisiert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weiterentwicklung und Praxisvalidierung webBESyD – Nachtrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363