Neubau Ambulanzgebäude, Los R07 – Fassadenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 039 20/AMBG/Los R07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ambulanzgebäude, Los R07 – Fassadenarbeiten
Städtisches Klinikum „St. Georg" Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude,
Los R07 – Fassadenarbeiten
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, das Städtische Klinikum „St. Georg", beabsichtigt am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen den historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem ehemals als Parkplatz genutzten Grundstück.
Städtisches Klinikum „St. Georg" Leipzig
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Städtisches Klinikum „St. Georg" Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude,
Los R07 – Fassadenarbeiten
Für das Gebäude sind Außenputzarbeiten geplant.
Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind unter anderem:
— Sockeldämmung EPS 125 m2,
— Fassadendämmung Steinwolle 630 m2,
— Eckschutzprofile mit Gewebeanschluss 844 m,
— Putzanschlussprofile mit Gewebeanschluss 780 m,
— Leichtputz 20 mm 965 m2,
— Fassadenprofilierung 410 m,
— Armierungsschicht 1680 m2,
— Mineralische Abdichtung Sockel 110 m,
— Glattputz 850 m2,
— Besenstrichputz 840 m2,
— Egalisationsanstrich 1 680 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los R07 – Fassadenarbeiten
Ort: Großpösna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04D8B9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.