Neubau Ambulanzgebäude, Los R10 – Metallbau Referenznummer der Bekanntmachung: 042 20/AMBG/Los R10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ambulanzgebäude, Los R10 – Metallbau
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude,
Los R10 – Metallbau
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg“ beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude,
Los A10 – Schlosser
Es sollen Metallbauarbeiten ausgeführt werden. Diese umfassen Metall-Außentüren, Rohrrahmen-Innentüren und ein Vordach.
Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind unter anderem:
— Stahlkonstruktion Vordach 1 740 kg,
— Vordachabdichtung 35 m2,
— Vordachverkleidung Phenolharzplatten 44 m2,
— Schiebetüranlagen 4 600 x 3 140 mm 2 Stück,
— RR-Außenelemente bis 1 720 x 3 520 mm 10 Stück,
— RR-Außenelement mit Festverglasung 5000 x 3140 mm 1 Stück,
— RR-Innenelemente bis 1 630 x 2 720 mm 26 Stück.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los R10 – Metallbau
Ort: Wünschendorf
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07570
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04D8EN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.