Errichtung eines passiven FTTB-Breitbandnetzes Referenznummer der Bekanntmachung: BZVP-2020-EU-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönberg (Holstein)
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24217
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-probstei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines passiven FTTB-Breitbandnetzes
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Amt Probstei ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 5 768 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 7 249 Haushalten sowie 645 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein finanziert.
Die entsprechenden Förderbescheide einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages.
Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Auftraggeber die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen.
Lieferung von CPoPs & PoPs
24217 Amt Probstei
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Amt Probstei ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 5 768 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 7 249 Haushalten sowie 645 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein finanziert.
Die entsprechenden Förderbescheide einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages.
Lieferung von Material CPoPs & PoPs.
Lieferung von NVts
24217 Amt Probstei
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Amt Probstei ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Ausbauvorhaben in den weißen Flecken im Projektgebiet umfasst insgesamt die Erschließung von nach aktuellem Stand 5 768 Abschlusspunkten Linientechnik (APL), mit 7 249 Haushalten sowie 645 gewerblich zugeordneten Einheiten mittels FTTB-Technologie.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein finanziert.
Die entsprechenden Förderbescheide einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages.
Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Auftraggeber die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen.
Lieferung von NVts.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von CPoPs & PoPs
Ort: Rosenberg
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73494
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von NVts
Ort: Kirchheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsabschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs, 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwegsamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwegsamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]