2020_108 „Reinigungsleistungen GHM Dresden“ für den MDK Sachsen; Referenznummer der Bekanntmachung: BV 16_20 Referenznummer der Bekanntmachung: BV 16_20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mdk-sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
2020_108 „Reinigungsleistungen GHM Dresden“ für den MDK Sachsen; Referenznummer der Bekanntmachung: BV 16_20
Reinigungsleistungen GHM Dresden für den MDK Sachsen in 2 Losen.
Unterhaltsreinigung (ca. 5 128 m2)
Dresden
DEUTSCHLAND
Reinigungsleistungen GHM Dresden für den MDK Sachsen.
Es gelten die VOL/B und die Vergabeunterlagen.
Glasreinigung (ca. 1 428 m2)
Dresden
DEUTSCHLAND
Reinigungsleistungen GHM Dresden für den MDK Sachsen.
Es gelten die VOL/B und die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— die unterschriebene Eigenerklärung “ in Kopie (gescanntes pdf-Dokument),
— der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
— beim Einsatz von Nachauftragnehmern sind alle oben genannte Eignungsnachweise dieser Nachauftragnehmer diesen Unterlagen mit dem Angebot beizulegen.
— der Nachweis über Versicherungshöhen gemäß der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Folgende Deckungssummen sind erforderlich:
—— für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
—— für Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
—— für Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR,
—— für Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR.
— beim Einsatz von Nachauftragnehmern sind alle oben genannte Eignungsnachweise dieser Nachauftragnehmer diesen Unterlagen mit dem Angebot beizulegen.
— eine Referenzliste (mind. 2 Referenzen in gleicher Art, gleichem Umfang und gleichem Auftragsvolumen);
— beim Einsatz von Nachauftragnehmern sind alle oben genannte Eignungsnachweise dieser Nachauftragnehmer diesen Unterlagen mit dem Angebot beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3)Kommunikation) zu informieren. Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen. Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.