Neubau AquaFöhr mit Kurmittelhaus und Arealentwicklung Lüttmarsch Referenznummer der Bekanntmachung: WYK-AF-0040
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wyk auf Föhr
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25938
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amtfa.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.amtfa.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau AquaFöhr mit Kurmittelhaus und Arealentwicklung Lüttmarsch
Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI aktuelle Fassung Teil 4, Abschnitt 1, § 51, Leistungsphasen 1-6 sowie Besondere und optionale Leistungen; stufenweise Beauftragung.
25938 Wyk auf Föhr
Das bestehende AquaFöhr Wellenbad soll durch einen Neubau in unmittelbarer Nähe zum Bestand ersetzt werden. Der Betrieb des noch bestehenden AquaFöhrs ist fortlaufend geplant. Der Abbruch des Bestandes soll erst nach Inbetriebnahme des Neubaus durchgeführt werden. Als Projektschnittstelle und Baumaßnahme in einem zweiten Bauabschnitt ist ein Hotelneubau mit direkter baulicher Anbindung an das neue AquaFöhr geplant. Als Konsequenz muss das Projektgrundstück, das sog. Areal Lüttmarsch, entwickelt und überplant werden. Weitere Projektschnittstellen im Rahmen der Arealentwicklung sind die Umverlegung eines Regenrückhaltebeckens u.a. mit Vorflutfunktion, die Anbindung an eine bestehende Seewassersaugleitung geführt durch eine Hochwasserschutzanlage, die Anpassung der Medienver- und –entsorung sowie die Umgestaltung der Freianlagen auf dem Projektgrundstück einschließlich Stellplatzanlagen, Zufahrten und Anpassung der angrenzenden Strandpromenade.
Der Bauherr für das neue AquaFöhr und die Arealentwicklung Lüttmarsch ist der Städtische Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr als Eigenbetrieb der Stadt Wyk auf Föhr. Der Bauherr für die Arealentwicklung Lüttmarsch mit den zuvor genannten Teilprojekten ist die Stadt Wyk auf Föhr. Die Aufgaben der Projektleitung werden gebündelt durch den Städtischen Liegenschaftsbetriebs wahrgenommen. Zur Unterstützung des Bauherrn ist ein externes Büro mit der Projektsteuerung beauftragt. Der Bauherr für den Hotelneubau wird ein noch zu findender privater Investor sein.
Das AquaFöhr fungiert sowohl als Freizeiteinrichtung als auch als Kur- und Thalassozentrum und wird außerdem von Einwohnern, Schulen und Vereinen zum Leistungsschwimmen genutzt. Das spezielle Angebot therapeutisch anwendbarer Heilmittel des Meeres ist wichtiger Bestandteil der Planung, insbesondere die Meerwasser- und Schlicknutzung. Die Gastronomie soll durch das geplante Hotel betrieben werden soll.
Zur Entwicklung eines städtebaulichen und architektonischen Entwurfs für die Gesamtmaßnahme AquaFöhr mit Kurmittelhaus und Hotel sowie für die Gestaltung der Freiflächen wurde ein zweistufiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Es ist geplant die Bauleistungen für den Neubau des AquaFöhr an einen Generalunternehmer zu vergeben.
Besondere Leistungen gem. Beschaffungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html
Gemäß § 160 Abs.3 GWB gilt Folgendes:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
Unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html