Gründungsempfehlung für die Errichtung einer Oberleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niebüll
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25899
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neg-niebuell.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gründungsempfehlung für die Errichtung einer Oberleitung
Gründungsempfehlung für die Errichtung einer Oberleitung für die Strecke Niebüll – Dagebüll sowie benachbarter Gleisbereiche auch im Bahnhof Niebüll DB.
Niebüll, Amt Südtondern
Bahnhofstraße 6
25899 Niebüll
Gründungsempfehlung für die Errichtung einer Oberleitung für die Strecke Niebüll – Dagebüll sowie benachbarter Gleisbereiche auch im Bahnhof Niebüll DB, teilweise unter Erbringung von Bodensondierungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EK-I. Wirksame Gründung:
— EK-II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
— EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4), geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
— PL1 Unternehmensprofil, Eintragung in Berufsregister,
— PL2 Keine Straftaten,
— PL3 Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherung,
— PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
— PL4.2 Eigenerklärung Einhaltung AEntG, MiLoG,
— PL5 Keine Insolvenz o. Ä.,
— PL6 Keine schweren Verfehlungen,
— PL7 Keine Vertragsverletzungen.
Einzelheiten zu PL1 bis PL7 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4) geregelt und zu beachten!
— EK-IV. Haftpflichtversicherung,
— EK-V. Größenordnung Gesamtumsätze.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4), geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
— WL1: Haftpflichtversicherung,
— WL2: Gesamtumsatz.
Einzelheiten zu WL1 und WL2 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4) geregelt und zu beachten!
EK-IV (WL1): Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
EK-VI. Berufliche Erfahrung/Referenzen (Planung von Elektrifizierungen von Eisenbahnstrecken oder Ausbau elektrifizierter Strecken, Planung von technischen Bahnübergangssicherungsanlagen);
EK-VII. Personalstärke.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4), geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
— TL1: Referenzliste,
— TL2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte.
Einzelheiten zu TL1 und TL2 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4) geregelt und zu beachten!
Siehe III.1.1) bis III.1.3) und zu den Auswahlkriterien II.2.9).
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Verpflichtungserklärung, die mit dem Erstangebot (Nicht schon mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 13 Abs. 1, 15 SektVO geführt. GWB und Sektorenverordnung finden Anwendung.
Es sind elektronische (eVergabe-Plattform) Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen).In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Während des Teilnahmewettbewerbs werden ggf. Antworten auf etwaige Fragen über die eVergabe-Plattform gem. I.3) veröffentlicht. Interessierte sollten die Seite prüfen.
Eine Registrierung auf der eVergabe-Plattform ist möglich und für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten auch erforderlich.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für denTeilnahmeantrag bereit, deren Verwendung verbindlich ist, soweit keine EEE vorgelegt wird.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden nach dem Teilnahmewettbewerb gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Ein Zuschlag auf ein Erstangebot ist vorbehalten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch nur über die eVergabe-Plattform abzugeben.
Für die sonstige Kommunikation ist zu beachten, dass E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 SektVO an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Regelungen zu den Kommunikationsformen finden sich in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument "Bewerbungsbedingungen", Abschnitt IV.1)).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YULD8YE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.