Personenbeförderungsdienste im Landkreis Bautzen Referenznummer der Bekanntmachung: 797.84 Vergabe2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-bautzen.de/
Postanschrift: Rathenauplatz 1
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvon.de
Postanschrift: Leipziger Straße 120
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vvo-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderungsdienste im Landkreis Bautzen
Personenbeförderungsdienste mit Bussen im Landkreis Bautzen im Verkehrsgebiet des Verbundraums Oberlausitz-Niederschlesien und im Verkehrsgebiet des Verbundraums Oberelbe.
Bieter dürfen Einzelangebote für alle Lose abgeben. Kombinationsangebote über mehrere Lose zusammen sind nur innerhalb der Losgruppe 1-3 sowie der Losgruppe 4-5 zulässig; ein Kombinationsangebot mit Losen aus beiden Losgruppen darf nur in Form eines Gesamtangebots über alle Lose abgegeben werden! Bei einem mehr als 1 Los umfassenden Kombinations- oder Gesamtangebot, sind zwingend auch Angebote für die betroffenen Einzellose abzugeben. Wollen Bieter Angebote für mehrere Lose anbieten, auch wenn sie im Auftragsfall nicht alle Leistungen für alle angebotenen Lose erbringen können, müssen Bieter in der Erklärung zur Abgabe des Angebots erklären, auf wie viele Lose sie maximal den Zuschlag erhalten wollen (Loslimitierung durch die Bieter). Der Auftraggeber wird die insgesamt für ihn wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist nicht zulässig.
Linienbündel Süd
Bautzen
DEUTSCHLAND
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Los 1 (Linienbündel Süd) mit einem Volumen von rund 2,32 Mio. Fahrplankilometern/Jahr).
Das Linienbündel umfasst die folgenden Linien:
— 510 Bautzen – Löbau,
— 511 Bautzen – Sohland,
— 512 Bautzen – Steinigtwolmsdorf,
— 530 Bautzen – Kamenz,
— 722 Wehrsdorf – Wehrsdorf,
— 723 Bautzen – Bischofswerda,
— 724 Bautzen – Wehrsdorf,
— 725 Wehrsdorf – Oppach,
— 727 Bautzen – Göda,
— 731 Neu-Bloaschütz – Göda,
— 732 Neu-Bloaschütz – Bautzen,
— 733 Bischofswerda – Bischofswerda,
— 734 Bischofswerda – Kirschau,
— 735 Bautzen – Bischofswerda,
— 736 Bischofswerda – Oppach,
— 737 Bischofswerda – Schönbrunn,
— 738 Bautzen – Bischofswerda,
— 739 Bischofswerda – Räckelwitz,
— 741 Bischofswerda – Wilthen.
Die Betriebsaufnahme hat am 1.1.2022 zu erfolgen. Auftraggeber sind der Landkreis Bautzen, der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) und der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE).
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Linienbündel Ost
Bautzen
DEUTSCHLAND
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Los 2 (Linienbündel Ost) mit einem Volumen von rund 2,7 Mio. Fahrplankilometern/Jahr).
Das Linienbündel umfasst die folgenden Linien:
— 500 Bautzen – Hoyerswerda,
— 501 Bautzen – Mücka,
— 502 Bautzen – Weißenberg,
— 503 Bautzen – Uhyst (Spree),
— 504 Bautzen – Radibor,
— 700 Bautzen – Löbau,
— 701 Bautzen – Milkel/Königswartha,
— 702 Bautzen – Weißenberg,
— 703 Bautzen – Hochkirch,
— 704 Weißenberg – Hochkirch,
— 705 Weißenberg – Hochkirch,
— 706 Bautzen – Baschütz,
— 707 Bautzen – Königswartha,
— 714 Bautzen – Weißenberg,
— 715 Radibor – Königswartha,
— 716 Radibor – Königswartha,
— 717 Neudorf (Spree) – Malschwitz/Wartha,
— 718 Hochkirch – Malschwitz,
— 719 Kotitz – Radibor.
Die Betriebsaufnahme hat am 1.1.2022 zu erfolgen. Auftraggeber sind der Landkreis Bautzen, der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) und der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE).
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Linienbündel Stadt Bautzen
Bautzen
DEUTSCHLAND
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Los 3 (Linienbündel Stadt Bautzen) mit einem Volumen von rund 0,58 Mio. Fahrplankilometern/Jahr).
Das Linienbündel umfasst die folgenden Linien:
— 11 Ostvorstadt – ZOB – Gesundbrunnen
— 12 Marktkauf – Preuschwitzer Str.,
— 13 Niederkaina – ZOB – Preuschwitzer Str.,
— 14 Thrombergsiedlung – ZOB – Stiebitz,
— 15 ZOB – Breitscheidstr.,
— 16 ZOB – Kleinwelka,
— 17 ZOB – Gesundbrunnen,
— 18 ZOB – Stiebitz.
Die Betriebsaufnahme hat am 1.1.2022 zu erfolgen. Auftraggeber ist der Landkreis Bautzen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Linienbündel Nord
Bautzen
DEUTSCHLAND
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Los 4 (Linienbündel Nord) mit einem Volumen von rund 3,96 Mio. Fahrplankilometern/Jahr).
Das Linienbündel umfasst die folgenden Linien:
— 21 Kamenz Flugplatz – Kamenz Flugplatz,
— 22 Kamenz Bernbruch – Kamenz Krankenhaus,
— 23 Kamenz Flugplatz – Hennersdorf,
— 531 Lauta – Kamenz,
— 532 Königsbrück – Hoyerswerda,
— 533 Kamenz – Königsbrück,
— 534 Hoyerswerda – Kamenz,
— 535 Kamenz – Bischofswerda,
— 772 Kamenz – Wiednitz,
— 773 Hoyerswerda – Bernsdorf,
— 774 Hoyerswerda – Räckelwitz,
— 775 Groß Särchen – Königswartha,
— 776 Hoyerswerda – Boxberg,
— 777 Weißkollm – Rauden/Oppitz,
— 778 Lauta – Sabrodt,
— 779 Hoyerswerda – Schwarze Pumpe,
— 780 Hoyerswerda – Königswartha,
— 781 Lohsa – Bluno,
— 782 Hoyerswerda – Wittichenau,
— 783 Laubusch – Klein-Seidewinkel,
— 784 Hoyerswerda – Lauta,
— 785 Königswartha – Lohsa,
— 786 Kamenz – Reichenau,
— 787 Kamenz – Zeisholz,
— 788 Kamenz – Bernsdorf,
— 789 Kamenz – Oßling,
— 790 Kamenz – Ralbitz,
— 791 Kamenz – Königswartha,
— 792 Hoyerswerda – Tätschwitz,
— 793 Hoyerswerda – Spremberg,
— 794 Groß Särchen – Hoyerswerda,
— 795 Großhänchen – Elstra,
— 796 Jauer – Räckelwitz,
— 797 Gelenau – Schwepnitz.
Die Betriebsaufnahme hat am 1.1.2022 zu erfolgen. Auftraggeber sind der Landkreis Bautzen, der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) und der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON).
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Linienbündel West
Bautzen
DEUTSCHLAND
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Los 5 (Linienbündel West) mit einem Volumen von rund 2,76 Mio. Fahrplankilometern/Jahr).
Das Linienbündel umfasst die folgenden Linien:
— 28 Radeberg – Radeberg,
— 520 Dresden/Radeberg – Bischofswerda,
— 521 Dresden/Radeberg – Pulsnitz,
— 746 Königsbrück – Röhrsdorf,
— 751 Großröhrsdorf – Pulsnitz,
— 753 Radeberg – Rossendorf,
— 754 Radeburg – Dresden Klotzsche,
— 755 Radeberg – Großröhrsdorf,
— 756 Königsbrück – Bretnig,
— 757 Königsbrück – Pulsnitz,
— 758 Pulsnitz – Ohorn,
— 759 Großröhrsdorf – Kamenz,
— 760 Radeberg – Medingen,
— 761 Radeberg – Ottendorf-Okrilla,
— 762 Medingen – Radeberg,
— 763 Pulsnitz – Ottendorf-Okrilla,
— 764 Königsbrück – Pulsnitz,
— 766 Königsbrück – Bretnig,
— 767 Lichtenberg – Wachau/Großröhrsdorf,
— 768 Schmorkau – Stenz,
— 769 Dresden – Ottendorf-Okrilla.
Die Betriebsaufnahme hat am 1.1.2022 zu erfolgen. Auftraggeber sind der Landkreis Bautzen, der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) und der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON).
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 25.11.2020 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
1. Keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist.
2. Der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
3. Der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat.
4. Der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben.
5. Der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben.
6. Weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat.
7. Der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
8. Dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
9. Dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
10. Der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
11. Weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
12. Der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat.
13. Der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) (Buchstabe A)) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
§§ 3 ff. PBZugV.
Der Auftragnehmer hat dem im jeweiligen Los bisher eingesetzten Personal ein Übernahmeangebot nach den in den Vergabeunterlagen definierten Vorgaben zu unterbreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme von Bietern ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).