Rahmenvertrag zur Lieferung von Funkstreifenwagen für die Polizei Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B5643
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lützner Straße 218
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Postanschrift: Lützner Straße 218
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Funkstreifenwagen für die Polizei Sachsen
Der Freistaat Sachsen plant den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von bis zu 500 Funkstreifenwagen (wahlweise mit und ohne Allradantrieb) für die Polizei Sachsen. Geplant ist mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren und einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um zweimal 1 weiteres Jahr (max. 4 Jahre).
Dresden oder innerhalb des Freistaates Sachsen
Ausführliche Details zum Beschaffungsvorhaben sind unter Punkt 1.2 des Leistungsverzeichnisses beschrieben. Bei der nachfolgenden Beschreibung handelt es sich nur um einen Auszug aus dem Punkt 1.2 des Leistungsverzeichnisses!
Der Freistaat Sachsen plant den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von bis zu 500 Funkstreifenwagen (wahlweise mit und ohne Allradantrieb) für die Polizei Sachsen. Geplant ist mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren und einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um zweimal 1 weiteres Jahr (max. 4 Jahre).
Für die Jahre 2021 und 2022 wird dem Auftragnehmer jeweils die garantierte Abnahme von 100 Funkstreifenwagen, davon 70 Fahrzeuge mit Frontantrieb und 30 Fahrzeuge mit Allradantrieb, zugesagt.
Es können nur Fahrzeuge angeboten werden, welche mit Front- und Allradantrieb lieferbar sind (im Übrigen muss Baugleichheit bestehen).
Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und dem Abschluss des Rahmenvertrages „ISP" (Erläuterung ISP ist unter Punkt 1.2 im Leistungsverzeichnis zu finden). Das Vergabeverfahren kann ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn zum Zeitpunkt des Zuschlages die erforderlichen Haushaltsmittel nicht oder nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen bzw. der Rahmenvertrag „ISP" nicht geschlossen werden konnte.
Es besteht die optionale Verlängerungsmöglichkeit um zweimal 1 weiteres Jahr (max. 4 Jahre).
Die Teilnahmeanträge, welche alle Mindestkriterien erfüllen, werden im Anschluss auf die Erfüllung der Bewertungskriterien (B-Kriterien) in der Leistungsbeschreibung geprüft. Anhand der erreichten Punktzahl, welche sich aus der Summe der einzelnen B-Kriterien ergibt, erstellt der Auftraggeber ein Ranking.
Die 3 besten Bewerber dieses Rankings, die zudem alle weiteren geforderten Eignungskriterien und Nachweise erbringen konnten, werden für die Angebotsphase zugelassen. Alle übrigen Bewerber werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bei Punktgleichheit zwischen 2 oder mehreren Bewerbern entscheidet das Los. Eine Mehrfachbelegung des ersten oder zweiten Ranges aufgrund von Punktgleichheit ist nicht möglich. Sollten bspw. 3 Bewerber die volle Punktzahl erreichen, so belegen diese die ersten 3 Ränge und es werden keine weiteren Bewerber zugelassen.
Es besteht die optionale Verlängerungsmöglichkeit um zweimal 1 weiteres Jahr (max. 4 Jahre).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1); Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2); Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3)
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig).
Unter Erklärung E6) Referenzen muss der Bewerber entsprechende Referenzen gemäß der Vorgabe der Leistungsbeschreibung des Teilnahmewettbewerbs (siehe Punkt 9. „Nachweis für die erforderliche Fachkunde" in der Leistungsbeschreibung) angeben. Die Referenzen müssen dabei aus den letzten 3 Geschäftsjahren und von einem Auftraggeber der deutschen Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) stammen. Der Auftraggeber behält sich vor, die eingereichten Referenzen durch Kontaktaufnahme abzuprüfen. Zu diesem Zweck ist es sinnvoll, dass der Bieter durch Absprachen mit dem Referenzgeber sicherstellt, dass eine Referenzprüfung nach Ende der Angebotsfrist möglich ist. Referenzen, die nicht überprüfbar sind, werden als nicht abgegeben gewertet.
Für die Ausführung des Auftrages gilt der spätere Rahmenvertrag, welcher den erfolgreichen Bewerbern mit Beginn der Angebotsphase vorgelegt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363